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   OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94   

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https://dejure.org/1997,40063
OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94 (https://dejure.org/1997,40063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.1997 - 1 U 91/94 (https://dejure.org/1997,40063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 1 U 91/94 (https://dejure.org/1997,40063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ProdHaftG § 1
    Schadensersatzansprüche wegen Kariesschäden aufgrund Dauernuckelns an Teeflaschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Eine solche Verdeutlichung ist besonders dann erforderlich, wenn durch die Werbung der Vorstellung, das Produkt könne in dieser Weise gefährlich werden, entgegengewirkt wird (BGH NJW 1992, 560, 561).

    Allerdings konnte die Beklagte, die bis Ende 1982 Kinderteegetränke ohne einen ausreichenden Warnhinweis auf den Markt gebracht hatte, danach jedenfalls dann nicht damit rechnen, daß Dauerkunden, d.h. an das Produkt gewöhnte und mit ihm vertraute Verbraucher, den gesamten Verpackungstext einer erneuten eingehenden Überprüfung unterziehen würden, wenn die Verpackung keine signifikanten Veränderungen aufwies (BGH NJW 1992, 560, 562; BGH NJW 1995, 1286, 1288).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Hersteller zwar auch vor Gefahren warnen, die aus einer naheliegenden, mißbräuchlichen Verwendung des Produkts entstehen können, besonders wenn es um eine versehentliche Fehlanwendung geht (BGH NJW 1972, 2217, 2221; BGH NJW 1989, 1542; BGH NJW 1992, 560, 561) .

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, daß dann, wenn auf bestimmte Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden ist, dies auch beachtet worden wäre (BGH NJW 1992, 560, 562).

    Der für die Kausalität beweispflichtige Kläger (BGH NJW 1992, 560, 562) hat für die Beachtung eines Warnhinweises auf der Verpackung von A keinen tauglichen Beweis angeboten.

  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94

    Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 31.1.1995 (NJW 1995, 1286), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (Beschluß vom 16.10.1996, 1 BvR 1179/95), an, wonach in dem ab Dezember 1982 verwendeten Hinweis die Gefahren deutlich herausgestellt werden.

    Auch die farbliche Gestaltung der Banderole des im Streitfall maßgeblichen Kindertee Kräuter-Teegetränks ist jedenfalls noch vertretbar und deshalb nicht zu beanstanden, wenngleich die Einfärbung von einem hellen Gelb in ein immer dunkler werdendes Grün übergeht und der Warnhinweis bereits im (hell-)grünen Bereich liegt (BGH NJW 1995, 1286, 1287).

    Eine solche Vorwarnung für die Zeit nach der Bildung der Zähne, mit der alle Eltern schon im Zeitpunkt des ersten Produktgebrauchs rechnen, reicht aus (BGH NJW 1995, 1286, 1287 f.).

    Allerdings konnte die Beklagte, die bis Ende 1982 Kinderteegetränke ohne einen ausreichenden Warnhinweis auf den Markt gebracht hatte, danach jedenfalls dann nicht damit rechnen, daß Dauerkunden, d.h. an das Produkt gewöhnte und mit ihm vertraute Verbraucher, den gesamten Verpackungstext einer erneuten eingehenden Überprüfung unterziehen würden, wenn die Verpackung keine signifikanten Veränderungen aufwies (BGH NJW 1992, 560, 562; BGH NJW 1995, 1286, 1288).

    Daher kommt eine Mithaftung der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Warnpflichten im Hinblick auf die von den Flaschen ausgehenden Gefahren nur hinsichtlich solcher Schäden in Betracht, die durch den Genuß von Substitutionsprodukten (ohne Warnhinweis) aus den von ihr vertriebenen Flaschen entstehen können (BGH NJW 1995, 1286, 1289; OLG Frankfurt, 6 U 254/93).

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70

    Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Hersteller zwar auch vor Gefahren warnen, die aus einer naheliegenden, mißbräuchlichen Verwendung des Produkts entstehen können, besonders wenn es um eine versehentliche Fehlanwendung geht (BGH NJW 1972, 2217, 2221; BGH NJW 1989, 1542; BGH NJW 1992, 560, 561) .
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Hersteller zwar auch vor Gefahren warnen, die aus einer naheliegenden, mißbräuchlichen Verwendung des Produkts entstehen können, besonders wenn es um eine versehentliche Fehlanwendung geht (BGH NJW 1972, 2217, 2221; BGH NJW 1989, 1542; BGH NJW 1992, 560, 561) .
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Das wird nur erreicht, wenn auch die Art der drohenden Gefahr deutlich herausgestellt wird und nicht nur allgemeine Verhaltenshinweise gegeben werden (BGH NJW 1992, 56 0, 561; BGH NJW 1994, 932, 933).
  • BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 31.1.1995 (NJW 1995, 1286), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (Beschluß vom 16.10.1996, 1 BvR 1179/95), an, wonach in dem ab Dezember 1982 verwendeten Hinweis die Gefahren deutlich herausgestellt werden.
  • OLG Frankfurt, 23.11.1995 - 6 U 254/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Daher kommt eine Mithaftung der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Warnpflichten im Hinblick auf die von den Flaschen ausgehenden Gefahren nur hinsichtlich solcher Schäden in Betracht, die durch den Genuß von Substitutionsprodukten (ohne Warnhinweis) aus den von ihr vertriebenen Flaschen entstehen können (BGH NJW 1995, 1286, 1289; OLG Frankfurt, 6 U 254/93).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
    Es kommt darauf an, ob die betreffende Seite so auffällig gestaltet ist, daß der Verbraucher wegen dieser Gestaltung die Pflichtangaben nur an dieser Stelle erwartet (Bundesverwaltungsgericht NJW 1988, 2056, 2057).
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