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   OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 4 U 214/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5373
OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 4 U 214/15 (https://dejure.org/2016,5373)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2016 - 4 U 214/15 (https://dejure.org/2016,5373)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 4 U 214/15 (https://dejure.org/2016,5373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne von §§ 440, 281 II BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Nacherfüllungsrechts des Verkäufers eines gebrauchten Pkw wegen endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 281 ; BGB § 439
    Ausschluss des Nacherfüllungsrechts des Verkäufers eines gebrauchten Pkw wegen endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Endgültige Erfüllungsverweigerung und der Motorschaden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Endgültige Leistungsverweigerung entkräftet Recht auf Nachbesserung - Voraussetzungen für eine Rückabwicklung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 4 U 214/15
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung werde umstimmen lassen (etwa BGH NJW 2011, 2872 [BGH 29.06.2011 - VIII ZR 202/10] Rz. 14; BGH NJW 2013, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz. 36 f.).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 4 U 214/15
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung werde umstimmen lassen (etwa BGH NJW 2011, 2872 [BGH 29.06.2011 - VIII ZR 202/10] Rz. 14; BGH NJW 2013, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz. 36 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

    Ob der Käufer zuvor seinerseits ein Nacherfüllungsverlangen gestellt hatte, das den Anforderungen des BGH genügt (vgl. Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 893 ff. mwN), ist zwar regelmäßig irrelevant (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.02.2016, 4 U 214/15, juris, Rn 4/5), kann aber in der notwendigen Gesamtschau in die Bewertung des Verhaltens des Verkäufers einfließen (vgl. Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 947).
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