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   OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11   

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https://dejure.org/2012,36637
OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11 (https://dejure.org/2012,36637)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2012 - 10 U 50/11 (https://dejure.org/2012,36637)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2012 - 10 U 50/11 (https://dejure.org/2012,36637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einer beampelten Kreuzung

  • rechtsportal.de

    Verkehrsunfall - Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Die Revision wird zugelassen, soweit der Senat entgegen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.1.2011, IX ZR 110/10) dem Rechtsanwalt in einem Durchschnittsfall bei der Bestimmung der 1, 3-fachen Regelgebühr keinen gerichtlich nicht überprüfbaren Toleranzbereich von 20 % zugesteht.

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 13.1.2011 (IX ZR 110/10, Juris, Rnr. 17) geurteilt hat, die Erhöhung der 1, 3-fachen Regelgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr unterliege wegen eines dem Rechtsanwalt zustehenden 20%igen Spielraums (sog. Toleranzgrenze) keiner gerichtlichen Überprüfung, hat das Kritik erfahren (OLG Celle, 28.12.2011, 14 U 107/11, Juris, m.w.N.).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Nr. 1, 2 ZPO sind hinsichtlich der Höhe der zu ersetzenden anwaltlichen Geschäftsgebühr im Hinblick auf die Abweichung von der Entscheidung des BGH vom 13.1.2011 (IX ZR 110/10) erfüllt, im Übrigen nicht erfüllt, da die Rechtssache insoweit keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.

  • BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86

    Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Zu Recht hat das Landgericht in die Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG den Umstand eingestellt, dass der Zeuge Z1 aus § 11 Abs. 3 StVO verpflichtet war, dem auf der Kreuzung mit dem von ihm geführten Fahrzeug "hängen gebliebenen" Beklagten zu 1) die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.1971, VI ZR 11/70; Urteil vom 9.11.1976, VI ZR 264/86).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Auch nach der Entscheidung des BGH vom 9.3.2011 (NJW 2011, 1222) scheiden derartige Kosten nicht von vornherein als vom Schutzzweck der Norm nicht umfasst aus, sondern sind als Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist.
  • OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96

    Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Soweit die Klägerin die Beweiswürdigung des Landgerichts rügt und der Beweisaufnahme entnehmen will, dass es sich bei dem Beklagten zu 1) um einen "unechten Nachzügler" handelt, also um einen solchen, der den eigentlichen Kreuzungsbereich noch nicht erreicht hat (s. OLG Koblenz, NZV 1998, 465), dringt sie damit nicht durch.
  • OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11

    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 13.1.2011 (IX ZR 110/10, Juris, Rnr. 17) geurteilt hat, die Erhöhung der 1, 3-fachen Regelgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr unterliege wegen eines dem Rechtsanwalt zustehenden 20%igen Spielraums (sog. Toleranzgrenze) keiner gerichtlichen Überprüfung, hat das Kritik erfahren (OLG Celle, 28.12.2011, 14 U 107/11, Juris, m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Zu Recht hat das Landgericht in die Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG den Umstand eingestellt, dass der Zeuge Z1 aus § 11 Abs. 3 StVO verpflichtet war, dem auf der Kreuzung mit dem von ihm geführten Fahrzeug "hängen gebliebenen" Beklagten zu 1) die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.1971, VI ZR 11/70; Urteil vom 9.11.1976, VI ZR 264/86).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Die erstmals in der Berufungsinstanz vom Kläger ausgeführten Umstände (streitiger Verkehrsunfall, Vorwurf eines Rotlichtverstoßes, Leasingfahrzeug, Schadenshöhe, Stundungsabrede) rechtfertigen nicht die Annahme einer umfangreichen oder schwierigen Tätigkeit wie sie beispielsweise im Falle erheblicher Schadensfolgen bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungs- und Unterhaltsschäden anzunehmen ist (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 24.2.2009, 4 U 61/08, Juris).
  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
    Denn auch wenn die Rechtsschutzversicherung ein Risiko abdeckt, welches vom konkreten Verkehrsunfall als haftungsauslösendem Umstand unabhängig ist (so OLG Celle, Urteil vom 12.21.2011, 14 U 78/10), muss doch der Gedanke des vollen Schadensausgleichs dazu führen, die Kosten einer anwaltlichen Einholung der Deckungszusage als ersatzfähig anzusehen, sofern sich ein Geschädigter in der konkreten Situation zu deren Aufwendung veranlasst ("herausgefordert") fühlen durfte.
  • AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11

    AG Heinsberg spricht Kosten für Einholung der Deckungszusage zu

    Es kann nicht beanstandet werden, wenn ·der in rechtlichen Dingen unerfahrene Kläger im vorliegenden Fall mit dieser Darlegung den von ihm beauftragten Rechtsanwalt betraut hat (vgl. OLG Frankfurt 23.03.2012 - 10 U 50/11 ).
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