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   OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10 (Kart) (https://dejure.org/2013,62455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2013 - 11 U 48/10 (Kart) (https://dejure.org/2013,62455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2013 - 11 U 48/10 (Kart) (https://dejure.org/2013,62455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung des Beitritts einer mittelbaren Konzerntochter eines Großunternehmens zu einem kartellrechtlich genehmigten Zusammenschluss von kleinen und mittleren Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückabwicklung des Beitritts einer mittelbaren Konzerntochter eines Großunternehmens zu einem kartellrechtlich genehmigten Zusammenschluss von kleinen und mittleren Unternehmen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Dabei besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein gewerblich tätiger Bereicherungsschuldner einen ihm zugewandten Geldbetrag zu marktüblichen Zinsen angelegt oder - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel  - in einer Art und Weise verwendet hat, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten lässt [BGH Urt. v. 4.6.1975 - V ZR 184/73 - Rn. 16; Urt. v. 4.12.1996 - VIII ZR 360/95 - Rn. 48; Urt. v. 5.7.2006 - VIII ZR172/05 - Rn. 51].

    Ferner steht zu vermuten, dass der Wert dieser Nutzungen jedenfalls die Höhe der üblicherweise zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen erreicht, das bei wirtschaftlich vernünftigem Handeln aufgenommen wird, wenn die Belastung durch einen mindestens gleich hohen Ertrag gedeckt ist [BGH Urt. v. 4.6.1975 - V ZR 184/73 - Rn. 16; Urt. v. 4.12.1996 - VIII ZR 360/95 - Rn. 49].

  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Dabei besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein gewerblich tätiger Bereicherungsschuldner einen ihm zugewandten Geldbetrag zu marktüblichen Zinsen angelegt oder - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel  - in einer Art und Weise verwendet hat, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten lässt [BGH Urt. v. 4.6.1975 - V ZR 184/73 - Rn. 16; Urt. v. 4.12.1996 - VIII ZR 360/95 - Rn. 48; Urt. v. 5.7.2006 - VIII ZR172/05 - Rn. 51].

    Ferner steht zu vermuten, dass der Wert dieser Nutzungen jedenfalls die Höhe der üblicherweise zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen erreicht, das bei wirtschaftlich vernünftigem Handeln aufgenommen wird, wenn die Belastung durch einen mindestens gleich hohen Ertrag gedeckt ist [BGH Urt. v. 4.6.1975 - V ZR 184/73 - Rn. 16; Urt. v. 4.12.1996 - VIII ZR 360/95 - Rn. 49].

  • BGH, 22.01.1990 - II ZR 25/89

    Anfechtung der Abtretung eines GmbH-Anteils wegen arglistiger Täuschung; Geltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Die Gesellschaft ist also berechtigt und verpflichtet, unabhängig von der wahren Rechtlage denjenigen als Gesellschafter zu behandeln, der als Erwerber des Geschäftsanteils bei ihr angemeldet ist, solange nicht eine Rechtsänderung bei ihr angemeldet und nachgewiesen ist [vgl. BGH Urt. v. 10.5.1982 - II ZR 89/81 - Rn. 7; Urt. v. 22.1.1990 - II ZR 25/89 - Rn. 23].

    Dem hat der BGH aber für den Fall, dass ein GmbH-Anteil fehlerhaft übertragen worden ist, ausdrücklich eine Absage erteilt [BGH Urt. v. 22.1.1990 - II ZR 25/89 - Rn. 24; Urt. v. 27.3.1995 - II ZR 3/94 - Rn. 18; Urt. v. 13.12.2004 - II ZR 409/02- Rn. 10].

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1987 - U (Kart) 16/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    So ist das OLG Düsseldorf für einen vergleichbaren Fall, in dem es um die Rückabwicklung eines nichtigen Franchisevertrags und die im Zusammenhang mit diesem erbrachten einmaligen und laufenden Gebührenzahlungen des Franchisenehmers für die Teilnahme an einem Franchisesystem ging, von der Annahme ausgegangen, dass die Parteien bei Vertragsabschluss und auch im Laufe der Durchführung des Vertragsverhältnisses ihre gegenseitigen Leistungen als gleichwertig bewerten und die beiderseitigen Leistungen der Vertragsparteien einander gleichwertig zu veranschlagen sind [Urt. v. 30.4.1987 - U (Kart) 16/86, WuW 1987, 921 (924)].
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem gemeinen Wert der Gegenleistung, d.h. also dem objektiven Verkehrswert, den das Erlangte nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit für jedermann hat bzw. dem Betrag, den ein Dritter am Markt dafür zu zahlen bereit wäre [BGH NJW 2006, 2847 - Rn. 39].
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - U (Kart) 33/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft kann jedenfalls nicht dazu führen, dass ein Vertragspartner trotz der Nichtigkeit rein schuldrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen soll, denn die Gesellschafter können nicht an einem nichtigen Vertrag festgehalten werden [vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.1998 - U (Kart) 33/96 - Rn. 67].
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 2/89

    Kartellverbotswidrigkeit der Zusammenlegung zweier Tageszeitungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Des Weiteren findet die Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft dort ihre Grenzen, wo vorrangig Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen, etwa weil die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrags darauf beruht, dass gegen ein im öffentlichen Interesse zur institutionellen Sicherung der Wettbewerbsfreiheit erlassenes Gesetz verstoßen wird, wie es der BGH bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Falle einer Verletzung des § 1 GWB bejaht hat [BGH Urt. v. 13.11.1990 - KZR 2/89 - Rn. 11].
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 129/04

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über den Erwerb eines Radarwarngeräts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Danach fordert der Ausschluss der Leistungskondiktion objektiv einen Gesetzesverstoß durch den Leistenden und subjektiv, dass dieser vorsätzlich dem Verbotsgesetz zuwider gehandelt oder sich der Einsicht in den Gesetzesverstoß leichtfertig verschlossen hat [BGH NJW 2005, 1490 - Rn. 14].
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 185/94

    Rückforderung und Verzinsung eines von einer Partei der ehemaligen DDR gewährten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Zu ersetzen sind jedenfalls die aus dem Kapital tatsächlich gezogenen Nutzungen [BGH Urt. v. 3.7.1991 - VIII ZR 201/90 - Rn. 22; Urt. v. 24.9.1996  XI ZR 185/94 - Rn. 28].
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 409/02

    Zulässigkeit eines Gesellschafterwechsels in der Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
    Dem hat der BGH aber für den Fall, dass ein GmbH-Anteil fehlerhaft übertragen worden ist, ausdrücklich eine Absage erteilt [BGH Urt. v. 22.1.1990 - II ZR 25/89 - Rn. 24; Urt. v. 27.3.1995 - II ZR 3/94 - Rn. 18; Urt. v. 13.12.2004 - II ZR 409/02- Rn. 10].
  • BGH, 05.11.1981 - VII ZR 216/80

    Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nichtigen

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 3/94

    Geschäftsführung in der Abwicklungsgesellschaft - Liquidation einer Gesellschaft

  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 229/06

    Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung

  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 201/90

    Übernahme einer Getränkebezugsverpflichtung als Abzahlungsgeschäft

  • BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87

    Globalzession - Mangelnde Offenlegung - Sittenwidrigkeit - Autovermietung -

  • OLG Frankfurt, 02.04.1992 - 6 W (Kart) 18/92

    Rechtsfolgen der Erlangung einer Gesellschafterstellung durch

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 58/07

    Gratiszeitung Hallo

  • BGH, 10.05.1982 - II ZR 89/81

    Haftung eines Gesellschafters für rückständige Stammeinlagebeträge; Anfechtung

  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Hieraus ergibt sich die bereicherungsrechtsdogmatische Konsequenz, dass gleichartige Leistungen - dies ist typischerweise der Fall bei einander gegenüberstehenden Ansprüchen auf Geldrückgabe beziehungsweise Wertersatz - automatisch (und ohne dass es einer noch zu erklärenden Aufrechnung bedürfte, §§ 387 ff. BGB) miteinander verrechnet werden und die Seite, für die sich ein Überschuss ergibt, diesen herauszugeben hat (s. BGHZ 147, 152 (157) = NJW 2001, 1863; OLG Frankfurt BeckRS 2015, 05604 Rn. 81; LG Augsburg NJW-RR 2018, 1073 Rn. 120).
  • VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22

    Rückforderung von Beamtenbezügen

    Hieraus ergibt sich die bereicherungsrechtsdogmatische Konsequenz, dass gleichartige Leistungen - dies ist typischerweise der Fall bei einander gegenüberstehenden Ansprüchen auf Geldrückgabe beziehungsweise Wertersatz - automatisch (und ohne dass es einer noch zu erklärenden Aufrechnung bedürfte, §§ 387 ff. BGB) miteinander verrechnet werden und die Seite, für die sich ein Überschuss ergibt, diesen herauszugeben hat (s. BGHZ 147, 152 (157) = NJW 2001, 1863; OLG Frankfurt BeckRS 2015, 05604 Rn. 81; LG Augsburg NJW-RR 2018, 1073 Rn. 120).
  • VG Gießen, 15.08.2023 - 10 K 804/22

    Rücknahme einer professoralen Leistungszulage

    Hieraus ergibt sich die bereicherungsrechtsdogmatische Konsequenz, dass gleichartige Leistungen - dies ist typischerweise der Fall bei einander gegenüberstehenden Ansprüchen auf Geldrückgabe beziehungsweise Wertersatz - automatisch (und ohne dass es einer noch zu erklärenden Aufrechnung bedürfte, §§ 387 ff. BGB) miteinander verrechnet werden und die Seite, für die sich ein Überschuss ergibt, diesen herauszugeben hat (s. BGHZ 147, 152 (157) = NJW 2001, 1863; OLG Frankfurt BeckRS 2015, 05604 Rn. 81; LG Augsburg NJW-RR 2018, 1073 Rn. 120).
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