Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 25 Abs 1 VVG, § 23 VVG, § 28 VVG, § 12 VVG, § 20 VGB
Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.03.2004 - 8 O 87/03
- OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 7 U 82/04
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
- OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.11.2005 (Az. IV ZR 307/04, veröffentlicht in VersR 2006, 258 f.) diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.Der Zweck der weitgefassten Obliegenheit besteht - für den Versicherungsnehmer erkennbar - darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann ( BGH VersR 1998, 228; BGH VersR 2006, 258 f.).
- BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80
Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Dagegen können weitere Umstände wie beträchtliche Entfernung vom Ortsrand, erheblicher Zeitraum seit dem Auszug der letzten Bewohner, Offenkundigkeit des Leerstands aufgrund Verwahrlosung eine Erhöhung der Gefahr bedeuten, weil das Gebäude dann zu einem Unterschlupf oder Anziehungspunkt für Wohnsitzlose werden kann, die erfahrungsgemäß mit fremdem Eigentum sorglos umgehen, und in erhöhtem Maß einer mutwilligen oder fahrlässigen Brandstiftung durch Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene ausgesetzt ist (BGH VersR 1982, 466). - BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Entscheidend dafür, ob im Vergleich zur Gefahrenlage bei Vertragsschluss eine Gefahrerhöhung eingetreten ist, ist eine Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten ursprünglich vorhandenen und später veränderten Umstände, wobei gefahrerhöhende gegen gefahrmindernde Umstände abzuwägen sind, da sie sich kompensieren können (BGH VersR 2004, 895 f.). - OLG Karlsruhe, 01.04.1999 - 12 U 284/98
Zusätzliche Belehrungspflicht des beim Ausfüllen der Schadensanzeige behilflichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Vielmehr müssen die Feststellungen selbst zum Nachteil des Versicherers beeinflusst sein (OLG Karlsruhe VersR 2000, 176). - BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96
Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Der Zweck der weitgefassten Obliegenheit besteht - für den Versicherungsnehmer erkennbar - darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann ( BGH VersR 1998, 228; BGH VersR 2006, 258 f.).