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   OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07   

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https://dejure.org/2009,7855
OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07 (https://dejure.org/2009,7855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2009 - 16 U 223/07 (https://dejure.org/2009,7855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 16 U 223/07 (https://dejure.org/2009,7855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 441, 437 BGB

  • Justiz Hessen

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 441 Abs 3 BGB, § 441 Abs 4 S 4 BGB, § 444 BGB
    Sachmangelhaftung beim Grundstückskauf: Reste eines Luftschutzbunkers auf einem Baugrundstück als Beschaffenheitsmangel

  • Judicialis

    BGB § 437 Ziff. 2; ; BGB § 441

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vorhandensein eines gesprengten Bunkers aus Kriegszeiten als Mangel eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorhandensein eines gesprengten Bunkers aus Kriegszeiten als Mangel eines Grundstücks

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstück mit Bunkerruine ist mangelhaft - Verkäuferin hätte den Käufer darüber vor Vertragsschluss aufklären müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Eine Aufklärungspflicht besteht, wenn der Verkäufer, der den Mangel kennt oder ihn mindestens für möglich hält oder mit ihm rechnet, billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer ihn übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; dabei muss es sich um Umstände handeln, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind (MünchKomm / Westermann, 5. A., § 438 BGB Rn. 29; Staudinger/Matusche-Beckmann, a.a.O. § 438 BGB Rn. 85; BGHZ 123, 363).

    Dabei erfasst das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, bei denen es an einer betrügerischen Absicht fehlt, die vielmehr auf bedingten Vorsatz - im Sinne eines (bloßen) "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" - reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGHZ 123, 363).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Ein arglistiges Verschweigen setzt zunächst voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Fehler begründenden Umstände Kennt (oder für möglich hält); ob er sie rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist demgegenüber ohne Belang (BGH, NJW 2007, 835).
  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06

    Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Dabei bestimmt sich die Frage, welche Beschaffenheit der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, objektiv nach dem Erwartungshorizont eines vernünftigen Durchschnittskäufers (Bamberger/Roth/Faust, Beck'scher Online-Kommentar, Stand 1. Februar 2007 § 434 BGB Rn. 72; Staudinger/Matusche-Beckmann, Bearbeitung 2004, § 434 BGB Rn. 77; Palandt/Weidenkaff, 68. A., § 434 BGB Rn. 30; BGH, NJW 2007, 1351).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Soweit der Kläger mit seiner Anschlussberufung seinen Klageantrag hinsichtlich der begehrten Minderung erweitert hat, liegt keine Klageänderung nach § 533 ZPO, sondern eine nicht unter § 533 ZPO fallende (vgl. BGH, NJW 2004, 2152) Klageerweiterung nach § 264 Ziff. 2 ZPO vor, da der Kläger den bisherigen Streitgegenstand nicht durch einen anderen ersetzt, sondern lediglich seinen Klageantrag in der Hauptsache erweitert hat, indem er eine andere Berechnung vorgenommen hat (vgl. dazu Zöller/Greger, a.a.O., § 264 Rn. 3a).
  • BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Zwar kann die einfache Bezugnahme auf ein Privatgutachten die eigene verantwortliche Stellungnahme des Berufungsanwalts zu der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung des Streitstoffs in dem angefochtenen Urteil nicht ersetzen (BGH, MDR 1963, 438; NJW 1967, 728).
  • BGH, 08.12.1977 - VII ZR 60/76

    Merkantiler Minderwert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Die Annahme eines merkantilen Minderwerts beruht gerade auf der Lebenserfahrung, dass eine einmal mit Mängeln behaftet gewesene Sache trotz sorgfältiger und vollständiger Reparatur im Geschäftsverkehr vielfach niedriger bewertet wird (BGH, VersR 78, 328 für ein Gebäude).
  • BVerwG, 18.01.1963 - VII C 106.61

    Begriff der sozialen Gründe als ein unbestimmter Rechtsbegriff - Freigabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 16 U 223/07
    Zwar kann die einfache Bezugnahme auf ein Privatgutachten die eigene verantwortliche Stellungnahme des Berufungsanwalts zu der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung des Streitstoffs in dem angefochtenen Urteil nicht ersetzen (BGH, MDR 1963, 438; NJW 1967, 728).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 5 U 142/11

    Genehmigung eines von einem vollmachtlosen Vertreter geschlossenen

    Der vom OLG Frankfurt entschiedene Fall (NJW-RR 2010, 524 ff.), in dem die Gerichte einen Bunker als Mangel angesehen haben, ist dem vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar, weil er ein mit einem Wohnhaus bebautes, nicht aber ein seit dem zweiten Weltkrieg als Kasernengelände genutztes Grundstück betraf.
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