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   OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19   

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https://dejure.org/2020,25083
OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19 (https://dejure.org/2020,25083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.07.2020 - 6 U 91/19 (https://dejure.org/2020,25083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 6 U 91/19 (https://dejure.org/2020,25083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 BGB
    Unwirksamkeit eines wegen einer Markenverletzung geschlossenen Unterlassungsvertrages wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Einrede des Fortsetzungszusammenhangs macht Unterlassungserklärung unwirksam / VENOM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 556
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Für die Mehrfachverwendung spricht bei einer Formularerklärung im Übrigen der erste Anschein (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 21.3.2012 - 2 U 602/11, Rn 15 - juris, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2014, 595 Rn 10 - Vertragsstrafenklausel).

    Dem Gläubiger einer Schutzrechtsverletzung ist aufgrund der Interessenlage insoweit ein großzügiger Beurteilungsspielraum einzuräumen (BGH GRUR 2014, 595 Rn 17-19 - Vertragsstrafenklausel).

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften (BGH GRUR 2010, 355 Rn 17 - Testfundstelle).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Der Kläger führte in der Abmahnung aus: "Sie haben bis 27.2.2017 Zeit, Ihre Website in Ordnung zu bringen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die wie folgt lauten kann: (...)" Das "Stellen" entfällt entgegen der Ansicht des Beklagten nicht schon dann, wenn der Vertragspartner den Formulartext ändern oder Streichungen und Anpassungen vornehmen kann, sondern nur dann, wenn er in der Auswahl des in Betracht kommenden Vertragstextes frei ist und Gelegenheit erhält, alternative Textvorschläge einzubringen (vgl. BGH NJW 2016, 1230; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 305 Rn 10).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Nimmt der Schuldner die Erklärung ohne Änderungen binnen der verlangten Frist an, kommt der Vertrag zustande (BGH a.a.O. Rn 18; GRUR 2017, 823 Rn 12 - Luftentfeuchter).
  • OLG Köln, 15.06.2010 - 19 U 53/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe "unter Ausschluss des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Er kann für sich betrachtet mangels eines selbstständigen Regelungsgehalts nicht Gegenstand einer Inhaltskontrolle sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.6.2010 - 19 U 53/10 = BeckRS 2011, 4593).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Nach dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist es dem Verwender grundsätzlich untersagt, die Klausel auf ein nach dem AGB-Recht (gerade noch) zulässiges Maß zurückzuführen (BGHZ 114, 338 ff.).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Die §§ 305 ff. BGB sind auf Unterlassungsverträge mit Vertragsstrafeversprechen anwendbar (BGH WRP 1993, 240 - Fortsetzungszusammenhang; Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, 38. Aufl., § 12 Rn 1.203).
  • OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11

    Vertragsstrafeversprechen: Vertragsstrafevereinbarung als allgemeine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    Für die Mehrfachverwendung spricht bei einer Formularerklärung im Übrigen der erste Anschein (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 21.3.2012 - 2 U 602/11, Rn 15 - juris, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2014, 595 Rn 10 - Vertragsstrafenklausel).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 10 O 82/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19
    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.4.2019 (Az.: 3-10 O 82/18) - den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 16.500,- ? zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 99/22

    Vertragsstrafenabrede stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, die

    Denn aus Inhalt und Gestaltung von Vertragsklauseln kann der äußere Anschein folgen, dass diese zur mehrfachen Verwendung vorformuliert wurden (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2004, 502, 503, NJW 2009, 3717, 3720, jeweils zum Bau(träger)vertrag; BGH, NJW 2017, 265 Rn. 30 zum Architekten- und Ingenieurvertrag; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2020, 556 - VENOM, OLG Jena, BeckRS 2012, 9286, jeweils zur Vertragsstrafevereinbarung; MüKoBGB/Fornasier, 9. Aufl. 2022, BGB § 305 Rn. 18; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 305 Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2022 - 4b O 37/21
    Eine Unterlassungserklärung, die - wie die hier streitgegenständliche - einen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs enthält, ist von der Rechtsprechung in der Vergangenheit grundsätzlich - sofern auf Seiten des Gläubigers keine den Ausschluss rechtfertigenden besonderen Umstände vorliegen - als den Schuldner unangemessen benachteiligend gewertet worden (BGH, NJW 1993, 721 (722) - Fortsetzungszusammenhang; auch nach Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs im Zivilrecht: OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2020, 556, Rn. 22 - VENOM; kritisch: Kühnen, ebd., Kap. C., Rn. 92).
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