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   OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8581
OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05 (https://dejure.org/2006,8581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2006 - 7 U 130/05 (https://dejure.org/2006,8581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2006 - 7 U 130/05 (https://dejure.org/2006,8581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 138 BGB, § 139 BGB, § 627 BGB, Art 1 § 1 RBerG
    Wirksamkeitskontrolle für einen Managementvertrag mit einem Berufssportler

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 627; ; SGB III § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 627; SGB III § 35
    Zur Wirksamkeit des langfristigen Kündigungsausschlusses eines "Managementvertrages" mit Berufssportlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche aus einem zwischen einem Berater und einem Berufssportler geschlossenen Managementvertrag; Sittenwidrigkeit eines vereinbarten mehrjährigen Kündigungsausschlusses; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Vermittlungsverbot; Tätigkeit eines Beraters von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2007, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 14.02.1996 - 7 U 204/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
    Außerdem hält der Beklagte mit Hinweis auf das Senatsurteil NJW-RR 1996, 1333 den Vertrag für sittenwidrig, weil der unerfahrene Beklagte 20 % seines Gehalts für undefinierte und unbestimmte Leistungen habe versprechen müssen.

    Der Senat hat bereits die Klausel, dass ein Fußballer berufliche Entscheidungen während einer längeren Laufzeit nur im Einvernehmen mit dem Berater treffen kann, als unzulässige Beschränkung seiner beruflichen Entscheidungsfreiheit angesehen, da der Berater keine besondere Sachkenntnis im Fußball hatte und daher den Spieler wiederum an sachkundige Vermittler weiter verweisen musste und die Laufzeit von etwas über fünf Jahren den Spieler unzumutbar in seinen eigenen Entscheidung einschränkte (NJW-RR 1996, 1333).

  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
    Dem trägt die Kündigungsmöglichkeit des § 627 BGB Rechnung (BGHZ 106, 341).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
    Um zu beurteilen, ob Rechtsberatung vorliegt, die nur von Rechtsanwälten (oder eigenen Angestellten) bezogen werden darf, oder ob auch spezialisierte Selbstständige einen Überwachungs- und Handlungsbedarf erfüllen können, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden, ist eine Abwägung vorzunehmen, die einerseits diese Belange, andererseits die Berufsfreiheit des Einzelnen berücksichtigt und dabei den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (BVerfG NJW 1998, 3481; BGH NJW 2003, 3046; Kleine-Cosack RBerG, Art. 1 § 1 Rdn. 8).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
    Um zu beurteilen, ob Rechtsberatung vorliegt, die nur von Rechtsanwälten (oder eigenen Angestellten) bezogen werden darf, oder ob auch spezialisierte Selbstständige einen Überwachungs- und Handlungsbedarf erfüllen können, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden, ist eine Abwägung vorzunehmen, die einerseits diese Belange, andererseits die Berufsfreiheit des Einzelnen berücksichtigt und dabei den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (BVerfG NJW 1998, 3481; BGH NJW 2003, 3046; Kleine-Cosack RBerG, Art. 1 § 1 Rdn. 8).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
    Auf die internationale Zuständigkeit bezieht sich § 513 Abs. 2 ZPO nicht (BGH NJW 2003, 426).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98

    Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
    Langfristige, durch Vertragsstrafen abgesicherte Bindungen beruflicher Entscheidungen an den Einfluss eines Beraters bedeuten daher eine erhebliche Einschränkung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit (vgl. dazu auch BGH NJW 2000, 1028).
  • OLG Hamm, 08.01.2010 - 12 U 124/09

    Profifußballer muss keinen Schadensersatz zahlen

    Sie sind im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Exklusivbindung ebenso wenig einschlägig wie das weiter zitierte Urteil des OLG Frankfurt/Main, SpuRt 2007, 246-24, das zwar einen Berufssportler betrifft, sich inhaltlich aber nur mit der Frage befasst, ob der Managementvertrag gegen das damals noch geltende Arbeitsvermittlungsverbot verstieß.
  • OLG Hamburg, 24.07.2007 - 7 U 98/06

    Herkunftslandprinzip -Sind die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch

    Wie der Senat bereits in verschiedenen den Parteien dieses Rechtsstreits bekannten Parallelfällen entschieden hat (vgl. u.a. 7 U 130/05; 7 U 132/07; 7 U 133/05; 7 U 134/05), verletzt die Berichterstattung den Kläger bei bestehender Wiederholungsgefahr rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht, so dass er nicht dulden muss, dass in ihn identifizierender Weise über die von ihm begangene Straftat berichtet wird.
  • LG Kleve, 16.03.2010 - 3 O 15/10

    Fristlose Kündigung eines Sportmanagement- und Vermarktungsvertrages durch einen

    Durch diesen langfristigen Ausschluss der Kündigung wird der Verfügungsbeklagte in der Wahrnehmung der mit einer Karriere als Profi-Boxer verbundenen Chancen erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt SpuRt 2007, 246-249).
  • OLG Naumburg, 23.04.2008 - 6 U 82/07

    Vorzeitige Kündigung eines mit fester Laufzeit abgeschlossenen

    Dem steht das Urteil des OLG Frankfurt, (Urteil vom 23.08.2006, 7 U 130/05, zitiert nach juris, Rn. 37) nicht entgegen, das eine Einschränkung des Kündigungsrechts als unzulässig angesehen hat.
  • LG München II, 02.05.2011 - 11 O 5821/10

    Fußballprofi-Beratervertrag: Sittenwidrigkeit bei unzumutbarer Knebelung;

    Schon der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB und die lange Laufzeit von 5 Jahren ist für sich gesehen unzulässig (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 23.08.2006, 7 U 130/05, Tz 37; LG Kleve, Urt. v. 16.03.2010, 3 O 15/10, Tz. 55).
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