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   OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10   

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https://dejure.org/2010,15559
OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10 (https://dejure.org/2010,15559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2010 - 3 Ws 892/10 (https://dejure.org/2010,15559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2010 - 3 Ws 892/10 (https://dejure.org/2010,15559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 329 Abs 3 StPO, § 342 Abs 3 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung des Verzichts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ausschließlicher Revisionseinlegung gegen ein Verwerfungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 3; StPO § 341; StPO § 342 Abs. 3
    Vermutung des Verzichts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ausschließlicher Revisionseinlegung gegen ein Verwerfungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 16.05.1997 - 2 Ws 165/97

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Wartepflicht des Gerichts,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10
    Sie beträgt nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte bei einem am Gerichtsort wohnhaften Angeklagten 10-15 Minuten (vgl. Senat, NStZ-RR 1998, 211; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 368 OLG Frankfurt [2. Strafsenat], NStZ-RR 2011, 85; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 329 Rn 13 mwN).

    Zu einer Verlängerung der Wartezeit hätte es eines Anrufes bei Gericht zur Mitteilung der Verspätung und deren Ausmaßes bedurft (vgl. Senat, Beschl. v. 01.02.2005, 3 Ws 65/05; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368, 368; OLG Celle, NdsRpfl 1963, 37), wenn der Angeklagte, wie er vorträgt, sein Vorhaben, dieses über seine Verteidigerin zu informieren, nicht umsetzen konnte.

  • OLG Frankfurt, 12.05.1997 - 3 Ws 297/97

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungsverwerfung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10
    Sie beträgt nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte bei einem am Gerichtsort wohnhaften Angeklagten 10-15 Minuten (vgl. Senat, NStZ-RR 1998, 211; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 368 OLG Frankfurt [2. Strafsenat], NStZ-RR 2011, 85; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 329 Rn 13 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 1 Ws 197/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10
    Diese Vermutung hängt nicht von einer vorherigen Rechtsbehelfsbelehrung ab und gilt auch dann, wenn die Revision schon vor Zustellung des Urteils und damit vor der Frist des § 341 StPO eingelegt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89 [1995], 132, 133; OLGSt StPO § 315 Nr. 1; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 265; 198, 244; OLG Neustadt, NJW 1964, 1868; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 342 Rn 4; Kuckein, in: KK-StPO, § 342 Rn 7; Hanack, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 342 Rn 8; Frisch, in: SK-StPO, § 342 Rn 8, 9 für den verteidigten Angeklagten mwN auch zu teilweise abweichenden Stimmen in der Lit.).
  • KG, 28.06.1999 - 5 Ws 389/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10
    6 Der Umstand, dass die erste Revisionseinlegung durch die Pflichtverteidigerin des Angeklagten, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verbunden mit der erneuten Revision) aber (auch) durch den von ihm neu beauftragten Wahlverteidiger erfolgte, ist ebenfalls ohne Bedeutung (KG, Beschl. v. 28.06.1999, 5 Ws 389/99,juris).
  • KG, 15.12.1999 - 5 Ws 749/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10
    Gleiches gilt - mit Blick auf die Unwiderlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung des § 342 III StPO - für die Gründe der zunächst ausschließlichen Revisionseinlegung (KG, Beschl. v. 15.12.1999, 5 Ws 749/99, juris).
  • BGH, 23.06.1964 - 1 StR 1/64

    Schwerhörigkeit eines Schöffen als Revisionsgrund - Einschreiten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 3 Ws 892/10
    Diese Vermutung hängt nicht von einer vorherigen Rechtsbehelfsbelehrung ab und gilt auch dann, wenn die Revision schon vor Zustellung des Urteils und damit vor der Frist des § 341 StPO eingelegt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89 [1995], 132, 133; OLGSt StPO § 315 Nr. 1; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 265; 198, 244; OLG Neustadt, NJW 1964, 1868; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 342 Rn 4; Kuckein, in: KK-StPO, § 342 Rn 7; Hanack, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 342 Rn 8; Frisch, in: SK-StPO, § 342 Rn 8, 9 für den verteidigten Angeklagten mwN auch zu teilweise abweichenden Stimmen in der Lit.).
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