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   OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 25 U 42/92   

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https://dejure.org/1992,9172
OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 25 U 42/92 (https://dejure.org/1992,9172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.1992 - 25 U 42/92 (https://dejure.org/1992,9172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 25 U 42/92 (https://dejure.org/1992,9172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Auffahren auf ein langsam überholendes Fahrzeug auf der Autobahn

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; StVO § 5 Abs. 2
    Erforderliche Geschwindigkeit beim Überholen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholen eines langsamen Fahrzeugs; Überholspur einer Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbeschränkung; Geschwindigkeitsdifferenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§ 1, 5 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 700
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70

    Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 25 U 42/92
    Eine Geschwindigkeitsdifferenz von nur 10 km/h, die im innerörtlichen Bereich unter Umständen zum Überholen ausreichen kann (vgl. Jagusch/Hentschel a.a.O., § 5 Rn. 33), ist auf der Autobahn - jedenfalls bei relativlangsamen Fahrgeschwindigkeiten des überholten wie des überholenden Fahrzeugs - zu knapp, wenn berücksichtigt wird, daß die Überholspur dem Schnellverkehr dient und langsames Überholen zu einer zeitlich länger andauernden Blockierung der gesamten Fahrbahn führt (vgl. z.B. BGH VersR 1971, 1063 ff, 164), welche für Fahrzeuge auf der Überholspur, auf der mit hoher Geschwindigkeit gefahren werden darf, eine besondere Gefährdung darstellen kann.
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2009 - 1 SsRs 45/09

    Überholen zwischen Lkw mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu

    Auf der Autobahn wurde dagegen ein Geschwindigkeitsunterschied von 10 km/h als zu knapp beurteilt, jedenfalls bei beiderseits eher langsamem Tempo von 80 zu 70 km/h (OLG Frankfurt OLGR 1993, 19 f.).

    Das o.a. Urteil des OLG Frankfurt (OLGR 1993, 19) ist in einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren ergangen.

  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Dies schließt es - bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - nahezu aus, den vom Verordnungsgeber für Überholvorgänge vorgeschriebenen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss (§ 5 Abs. 2 Satz 2 StVO ) zu erreichen, wobei eine Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h nach der Rechtsprechung als nicht ausreichend, d.h. als im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO unzulässig angesehen wird (vgl.: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Oktober 1992 - 25 U 42/92 -, VersR 1994, 700 ).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Überholspuren dem Schnellverkehr dienen und langsames Überholen zu einer Blockierung dieser Spuren, auf der mit hohen Geschwindigkeiten gefahren werden darf, eine besondere Gefährdung darstellen kann (so: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Oktober 1992 - 25 U 42/92 -, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00

    Haftung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr eines zivilen Polizeistreifenwagens im

    Andernfalls würde das Prinzip der grundsätzlichen Haftung des Kraftfahrzeughalters für bei Betrieb seines Fahrzeuges eingetretene Schäden in einem vom Gesetz nicht vorgesehenen Maße ausgehöhlt werden (vgl.: Senat OLGR Frankfurt 1992, 40 ff (42); OLGR Frankfurt 1993, 19 ff (21)).
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1629/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vernehmung einer Person als sachverständiger Zeuge;

    Eine minimale Geschwindigkeitsdifferenz wäre zu beanstanden, wenn berücksichtigt wird, dass die Überholspur dem Schnellverkehr dient und langsames Überholen zu einer längeren Blockierung der Fahrbahn führt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1994, 700).
  • LG Göttingen, 13.01.2003 - 9 S 55/02

    Auffahrunfall; Autobahn; Kurve; Schadenshöhe; Schutzzweck der Norm;

    Ob der Zeuge Felde einem Überholverbot gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO unterlag, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH VRS 30, 349; VM 59, 14; OLG Frankfurt Versicherungsrecht 1994, 700; OLG Stuttgart DAR 1962, 190; OLG Braunschweig VRS 21, 461).
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