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   OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99   

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https://dejure.org/1999,6486
OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklervertrag; Maklercourtage; Nachweis; Arglistige Täuschung; Kunde

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 156; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 4/85

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nachweis von Immobilienkaufverträgen, der sich der Senat für den vorliegenden Vermietungsnachweis wegen der Gleichheit der Interessenlage anschließt (BGH NJW 1987, 1628, 1629; BGH NJW-RR 1987, 172; aus der Literatur Palandt/Sprau, BGB, 58. Aufl., § 652 Rz. 11; Zopfs, Das Maklerrecht in der neueren Rechtsprechung, 3. Aufl. 1996 Rz. 25), anerkannt, dass der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine solche Mitteilung des Maklers an den Kunden meint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).

    Dieses Verständnis steht in Übereinstimmung mit der weiteren Ausführung in der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 1628, 1629 vorletzter Absatz), ein Anspruch käme auch ohne Anschriftsnennung in Betracht, wenn der Beklagte des dortigen Rechtsstreits sich Kenntnis von der genauen Lage des Grundstücks habe verschaffen wollen, "um dann an der Klägerin vorbei den Kaufvertrag abzuschließen".

  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).
  • OLG Oldenburg, 30.07.1997 - 2 U 118/97

    Vorschuß, Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Verjährung, Unterbrechung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Dies ist jedoch dahingehend zu verstehen, dass arglistiges Verhalten des Kunden zu verlangen ist (so auch Zopfs, wie oben, Rz. 25; ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf OLGR 1992, 317; OLGR 1994, 157 und OLGR 1997, 223, anderer Ansicht ohne Begründung wohl OLG Hamburg AIZ 1995 A 103 Bl. 69 -insoweit nur im Leitsatz).
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