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   OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7112
OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04 (https://dejure.org/2005,7112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2005 - 20 W 527/04 (https://dejure.org/2005,7112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 20 W 527/04 (https://dejure.org/2005,7112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 Buchst a AVAG, § 11 AVAG, §§ 11 ff AVAG, Art 31 VollstrZustÜbk, Art 31ff VollstrZustÜbk
    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen Konkursgerichts im vereinfachten Exequaturverfahren

  • Judicialis

    AVAG § 1; ; EuGVÜ § 31; ; EuInsVO § 25; ; InsO § 353

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVAG § 1; EuGVÜ § 31; EuInsVO § 25; InsO § 353
    Eine Entscheidung des dänischen Konkursgerichtes kann nicht durch ein deutsches Zivilgericht für vollstreckbar erklärt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einschlägigkeit der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) im Verhältnis zu Dänemark; Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung des dänischen Konkursgerichts durch den Vorsitzenden einer Zivilkammer; Verfahren der vereinfachten Erteilung einer Vollstreckungsklausel; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Der Beschluss, mit dem die Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren erteilt wurde, ist somit zwingend aufzuheben; eine Zurückverweisung des Streitfalls an das Landgericht scheidet bei einer derartigen Sachlage aus (vgl. etwa BGH NJW 1979, 2477; WM 1993, 1352 - insoweit in NJW 1993, 2688, 2689 sinnentstellend wiedergegeben - NJW 1995, 264; Senat IPRspr.
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Das Verfahren ist dasjenige des ordentlichen Zivilprozesses (Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 722 Rz. 19; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 722 Rz. 7; BGH NJW 1992, 3096, 3097).
  • OLG Celle, 06.02.2003 - 2 W 5/03

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss; Überleitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Eine eigene Sachentscheidung des Senats durch ein Urteil - wenn man ein solches überhaupt grundsätzlich für zulässig erachtet (dagegen etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 955; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 43 EuGVVO/Art. 36 ff EuGVÜ Rz. 9) - würde überdies zu einer Zuständigkeitsverschiebung in zweiter Instanz führen (vgl. zu letzterem auch OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZB 39/94

    Geltungsbereich der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Der Beschluss, mit dem die Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren erteilt wurde, ist somit zwingend aufzuheben; eine Zurückverweisung des Streitfalls an das Landgericht scheidet bei einer derartigen Sachlage aus (vgl. etwa BGH NJW 1979, 2477; WM 1993, 1352 - insoweit in NJW 1993, 2688, 2689 sinnentstellend wiedergegeben - NJW 1995, 264; Senat IPRspr.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00

    Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Der Senat wäre nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich für die Durchführung von Berufungsverfahren nicht zuständig; aus den oben genannten Gründen käme auch eine Verweisung bzw. Abgabe an das richtige Rechtsmittelgericht nicht in Betracht (vgl. dazu Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., Vor § 511 Rz. 33; BGH NJW-RR 1997, 55; 1995, 379; Köln OLGR 1997, 291; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 427).
  • BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94

    Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Der Senat wäre nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich für die Durchführung von Berufungsverfahren nicht zuständig; aus den oben genannten Gründen käme auch eine Verweisung bzw. Abgabe an das richtige Rechtsmittelgericht nicht in Betracht (vgl. dazu Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., Vor § 511 Rz. 33; BGH NJW-RR 1997, 55; 1995, 379; Köln OLGR 1997, 291; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 427).
  • OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96

    Zurückverweisung bei Beschlußentscheidung der Vorinstanz statt gebotenem Erlaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Eine eigene Sachentscheidung des Senats durch ein Urteil - wenn man ein solches überhaupt grundsätzlich für zulässig erachtet (dagegen etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 955; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 43 EuGVVO/Art. 36 ff EuGVÜ Rz. 9) - würde überdies zu einer Zuständigkeitsverschiebung in zweiter Instanz führen (vgl. zu letzterem auch OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Der Senat wäre nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich für die Durchführung von Berufungsverfahren nicht zuständig; aus den oben genannten Gründen käme auch eine Verweisung bzw. Abgabe an das richtige Rechtsmittelgericht nicht in Betracht (vgl. dazu Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., Vor § 511 Rz. 33; BGH NJW-RR 1997, 55; 1995, 379; Köln OLGR 1997, 291; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 427).
  • OLG Rostock, 09.11.1998 - 1 W 142/98

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung aus einem österreichischen Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Anders wäre dies ggf. dann zu beurteilen, wenn es sich um eine anderweitige Exequaturentscheidung in Beschlussform handeln würde (vgl. Senat OLGZ 1994, 103; OLG Rostock OLGR 1999, 108; Schlosser, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rz. 2).
  • OLG Frankfurt, 25.05.1993 - 20 W 435/92

    Rechtsmittel gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
    Anders wäre dies ggf. dann zu beurteilen, wenn es sich um eine anderweitige Exequaturentscheidung in Beschlussform handeln würde (vgl. Senat OLGZ 1994, 103; OLG Rostock OLGR 1999, 108; Schlosser, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rz. 2).
  • BGH, 16.05.1979 - VIII ZB 41/77

    Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen

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