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   OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03   

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https://dejure.org/2003,6234
OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03 (https://dejure.org/2003,6234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2003 - 3 Ws 410/03 (https://dejure.org/2003,6234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2003 - 3 Ws 410/03 (https://dejure.org/2003,6234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 454 Abs 2 S 3 StPO, § 454 Abs 2 S 7 StPO
    Strafrestaussetzung: Erneute Anhörung des Sachverständigen nach Ergänzungsgutachten zur Prognoseentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Strafrestaussetzung: Erneute Anhörung des Sachverständigen nach Ergänzungsgutachten zur Prognoseentscheidung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 315
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03
    Auch eine Fallkonstellation, bei der die Strafvollstreckungskammer generell von der Einholung eines Sachverständigengutachtens und daher auch von der zugehörigen Anhörung absehen konnte, weil eine Aussetzung offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb die Strafaussetzung erst gar nicht in Betracht zieht (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1663, 1664 ) lag nicht vor.
  • OLG Bamberg, 29.07.1998 - Ws 480/98

    Pflicht zur Einholung eines externen Gutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03
    Denn die zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung des Sachverständigen hat den Zweck, dass dessen Votum eingehend diskutiert und hinterfragt werden kann (OLG Bamberg, NStZ-RR 1999, 122; OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 345; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 28.7.1999-3 Ws 689/99, vom 5.4.2000-3 Ws 356/00 sowie vom 29.1.2003 - 3 Ws 102/03).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03
    In der unterbliebenen mündliche Anhörung des Sachverständigen liegt daher meines Erachtens ein Verfahrensfehler, der zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zwingt (vgl. etwa zur gleich gelagerten Problematik des §§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 91 m.w.N ).".
  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03
    Denn die zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung des Sachverständigen hat den Zweck, dass dessen Votum eingehend diskutiert und hinterfragt werden kann (OLG Bamberg, NStZ-RR 1999, 122; OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 345; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 28.7.1999-3 Ws 689/99, vom 5.4.2000-3 Ws 356/00 sowie vom 29.1.2003 - 3 Ws 102/03).
  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 442/92

    Verfahrensmangel wegen falscher Übersetzung des Anklagesatzes - Begründung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03
    Denn der Verurteilte muss auf Grund der ergangenen Anordnung der Staatsanwaltschaft gem. § 456 a II 3 StPO damit rechnen, dass er bei einer Rückkehr nach Deutschland verhaftet und die Strafvollstreckung fortgesetzt wird (vgl. OLG Oldenburg, StV 1993, 2 105).
  • KG, 07.09.2000 - 3 Ws 356/00

    Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung nach Erlass eines Urteils; Übergabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03
    Denn die zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung des Sachverständigen hat den Zweck, dass dessen Votum eingehend diskutiert und hinterfragt werden kann (OLG Bamberg, NStZ-RR 1999, 122; OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 345; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 28.7.1999-3 Ws 689/99, vom 5.4.2000-3 Ws 356/00 sowie vom 29.1.2003 - 3 Ws 102/03).
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