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   OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16   

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https://dejure.org/2017,43368
OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16 (https://dejure.org/2017,43368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 U 4/16 (https://dejure.org/2017,43368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 U 4/16 (https://dejure.org/2017,43368)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückskaufvertrag über Bauerwartungsland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzende Vertragsauslegung; Verzinsung einer Kaufpreisnachzahlung

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Verzinsung einer Kaufpreisnachzahlung bei Veräußerung von Bauerwartungsland im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ergänzende Vertragsauslegung bei einem Grundstückskaufvertrag

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16
    Die Beklagte verweist ergänzend darauf, dass in anderen Verträgen, z.B. demjenigen, der Gegenstand der Entscheidung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.3.2013, Az. 18 U 40/10, gewesen ist, die Fristenklausel so formuliert ist, dass die Ergebnisse der bei Vertragsschluss bereits rechtshängigen Verfahren ausdrücklich von der 5-Jahres-Frist ausgenommen werden.

    Soweit die Kläger auf den Vertrag verweisen, der Gegenstand des Berufungsverfahrens bei dem Oberlandesgericht Frankfurt, Az.18 U 40/10, gewesen ist, rechtfertigt das keine andere Beurteilung.

  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 102/13

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags über Bauerwartungsland im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16
    Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 14.2.2014, Az. V ZR 102/13, und vom 23.1.2015, Az. V ZR 107/13, für ähnliche Verträge, die den Entwicklungsbereich A betreffen und in denen ähnliche Preisangleichungsklauseln vereinbart waren, eine Vertragslücke, die durch ergänzende Auslegung geschlossen werden könne, verneint.

    Diese Bindung hat der Bundesgerichtshof in den Urteilen zu ähnlichen Verträgen (vgl. z.B. U. v. 14.2.2014, Az. V ZR 102/13, Rdn. 16) vorausgesetzt, aber ausgeführt, dass kein Anhaltspunkt ersichtlich sei, dass die Kaufverträge willkürlich einmal mit, ein anderes Mal ohne Zinsregelung abgeschlossen worden seien.

  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 107/13

    Geltendmachung eines Verzinsunganspruchs des sich aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16
    Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 14.2.2014, Az. V ZR 102/13, und vom 23.1.2015, Az. V ZR 107/13, für ähnliche Verträge, die den Entwicklungsbereich A betreffen und in denen ähnliche Preisangleichungsklauseln vereinbart waren, eine Vertragslücke, die durch ergänzende Auslegung geschlossen werden könne, verneint.
  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 407/15

    Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzepts: Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16
    Denn solche Veräußerungen sind keine Enteignung; auf solche Verträge sind ausschließlich die Regeln des Privatrechts anzuwenden (zuletzt BGH, U. v. 8.12.2016, Az. III ZR 407/15).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16
    Damit sind die Parteien davon ausgegangen, dass der Vorabentscheid obsolet sei und die das Grundstück und den dafür zu zahlenden Preis betreffenden Fragen auf der Grundlage des Kaufvertrags geregelt sind (vgl. BVerwG NVwZ 1998, 729 [BVerwG 27.03.1998 - BVerwG 4 C 11/97] ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 1 U 57/17

    Bemessung Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.03.2017 (I-1 U 4/16) einer Verletzten, die unfallbedingt unter einer erheblichen Funktionseinschränkung der rechten Hand leidet, ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zugesprochen.
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