Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.11.2004 - 2 W 59/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BGB § 661 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für Klage aus Gewinnzusage i. S. von § 661a BGB
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei einer auf eine Gewinnzusage gestützten Klage; Anwendbarkeit deutschen Rechts und zur internationalen Zuständigkeit beim Streit um eine Gewinnzusage; Voraussetzungen für eine Gewinnzusage; Notwendigkeit der Erweckung des Eindrucks ...
Verfahrensgang
- LG Gießen - 2 O 4/04
- OLG Frankfurt, 24.11.2004 - 2 W 59/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2004 - 2 W 59/04
Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne von § 661 a BGB gestützte Klage besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 15 Abs. 1 c i. V. m. Art. 16 Abs. 1 2. Alternative EuGVVO) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVVO) (BGHZ 153, 82, 87; BGH NJW 04, 1652 unter II 1).Die Zusendung muss - nach Inhalt und Gestaltung - abstrakt geeignet sein, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 04, 1652 unter II 2 c dd).
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2004 - 2 W 59/04
Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne von § 661 a BGB gestützte Klage besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 15 Abs. 1 c i. V. m. Art. 16 Abs. 1 2. Alternative EuGVVO) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVVO) (BGHZ 153, 82, 87; BGH NJW 04, 1652 unter II 1). - OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 30/02
Internationale Zuständigkeit für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2004 - 2 W 59/04
Die Anwendbarkeit deutschen Rechts lässt sich aus Art. 34 EGBGB herleiten, da § 661 a BGB als Eingriffsnorm im Sinne dieser Vorschrift gewertet werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2003, Az. 23 U 30/02; Lorenz Iprax 02, 192, 196).