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   OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10   

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OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10 (https://dejure.org/2010,10905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.2010 - 19 U 131/10 (https://dejure.org/2010,10905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 2010 - 19 U 131/10 (https://dejure.org/2010,10905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufkärungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich Rückvergütungen für die Vermittlung der Beteiligung an einem Filmfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Aufkärungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich Rückvergütungen für die Vermittlung der Beteiligung an einem Filmfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    28 Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen (nur) dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urt. v. 15.04.2010, III ZR 196/09, Rn. 10; Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn. 31; Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, Rn. 15, 18; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rn. 12; Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 65/05, Rn. 22).

    Zwar kann eine Bank ihre Pflicht zur Aufklärung des Anlegers über die ihr zufließende Provision auch in der Weise erfüllen, dass sie dem Anleger den Fondsprospekt, der die Provision dem Inhalt und der Höhe nach korrekt ausweist, so rechtzeitig übergibt, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen kann (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn.31).

    Ohne Kenntnis der tatsächlichen Provisionshöhe konnte der Zedent, wie bereits erwähnt, aber das Interesse der X-Bank eG an dem empfohlenen Erwerb der Beteiligung und die damit verbundene Gefährdung seiner Interessen nicht richtig einschätzen (BGH, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, Rn. 24; Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn. 31; OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2010, 17 U 88/09, Rn. 41; OLG Frankfurt, Urt. v. 14.07.2010, 17 U 230/09, unveröffentlicht; anders noch OLG Frankfurt, Urt. v. 24.06.2009, 17 U 307/08, Rn. 50, 52).

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof mit den Entscheidungen, die die Haftung der Bank mit der unterlassenen Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen annehmen (zuletzt BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn. 31, m.w.N.), nicht die bisherige Rechtsprechung aufgegeben, die einen Anlagenvermittler (BGH, Urt. v. 22.03.2007, III ZR 218/06, Rn. 9) und auch Anlagenberater (BGH, Urt. v. 25.09.2007, XI ZR 320/06, Rn. 14) als verpflichtet ansah, den Anleger auf eine nicht im Emissionsprospekt ausgewiesene Innenprovision nur dann hinzuweisen, wenn diese 15 % und mehr betrug.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    28 Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen (nur) dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urt. v. 15.04.2010, III ZR 196/09, Rn. 10; Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn. 31; Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, Rn. 15, 18; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rn. 12; Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 65/05, Rn. 22).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07, Rn. 18, juris - für ein Beratungsgespräch im Jahre 2000 die Unterlassung der Bank, den Anleger auf eine verdeckte Rückvergütung hinzuweisen, als "ohne Zweifel vorliegende fährlässige Beratungspflichtverletzung" angesehen und insoweit selbst Vorsatz in Betracht gezogen.

    Diese Vermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urt. v. 12.05.2009 - XI ZR 586/07, Rn.22 m.w.N., juris).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH BKR 2008, 199 m.w.N.).

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof mit den Entscheidungen, die die Haftung der Bank mit der unterlassenen Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen annehmen (zuletzt BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn. 31, m.w.N.), nicht die bisherige Rechtsprechung aufgegeben, die einen Anlagenvermittler (BGH, Urt. v. 22.03.2007, III ZR 218/06, Rn. 9) und auch Anlagenberater (BGH, Urt. v. 25.09.2007, XI ZR 320/06, Rn. 14) als verpflichtet ansah, den Anleger auf eine nicht im Emissionsprospekt ausgewiesene Innenprovision nur dann hinzuweisen, wenn diese 15 % und mehr betrug.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Dementsprechend hat der BGH bezogen auf den vergleichbaren Fall der (anders als hier aber erfolgreichen) Reduzierung des Ausgabeaufschlages, etwa durch Zahlung einer Bonifikation, angenommen, dass hieran die Annahme einer Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers nicht scheitere, weil dieser ohne Kenntnis der Größenordnung der Rückvergütung das Interesse der Bank an dem empfohlenen Erwerb von Fondsanteilen und die damit verbundene Gefährdung seiner Interessen nicht richtig einschätzen könne (BGH, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, Rn.23, juris).

    Ohne Kenntnis der tatsächlichen Provisionshöhe konnte der Zedent, wie bereits erwähnt, aber das Interesse der X-Bank eG an dem empfohlenen Erwerb der Beteiligung und die damit verbundene Gefährdung seiner Interessen nicht richtig einschätzen (BGH, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, Rn. 24; Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn. 31; OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2010, 17 U 88/09, Rn. 41; OLG Frankfurt, Urt. v. 14.07.2010, 17 U 230/09, unveröffentlicht; anders noch OLG Frankfurt, Urt. v. 24.06.2009, 17 U 307/08, Rn. 50, 52).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Er hat deshalb bezogen auf ein Beratungsgespräch im Dezember 1997 entschieden, dass jedenfalls für die Zeit nach 1990 für eine Bank erkennbar war, dass auch im Verhältnis zu ihren Kunden bei der Beratung über eine Kapitalanlage eine Aufklärungspflicht über solche Umstände besteht, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden (Urt. v. 29.06.2010 - XI ZR 308/09, Rn. 5 m.w.N. juris).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Nur unter besonderen Umständen, für die vorliegend ein Hinweis fehlt, ist der Einwand des Mitverschuldens eröffnet (BGH, Urt. v. 14.03.2003, V ZR 308/02, Rn. 31; Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rn. 30, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 14 U 98/08

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Beteiligung an Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Denn es geht bei der Aufklärung über die Rückvergütung um die Einschätzung des Kunden, welchen Stellenwert die Anlageempfehlung des Beraters hat, also ob es sich um eine von unmittelbarem finanziellen Interesse unbeeinflusste Empfehlung oder um eine möglicherweise durch Provisionsinteressen mit gesteuerte und damit auch durch sachfremde Gesichtspunkte gefärbte Beratung handelt (OLG Ffm., Urt. v. 20.10.2009 - 14 U 98/08, Rn.24 - juris).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Nur unter besonderen Umständen, für die vorliegend ein Hinweis fehlt, ist der Einwand des Mitverschuldens eröffnet (BGH, Urt. v. 14.03.2003, V ZR 308/02, Rn. 31; Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rn. 30, juris).
  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten wird nicht durch die Entscheidung des BGH vom 22.04.2010 - III ZR 318/08 - gestützt.
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 19 U 131/10
    In diesem Fall sind dem Geschädigten seine Einlage und die Vorteile zu ersetzen, die er durch deren anderweitige Anlage hätte erzielen können; der Geschädigte seinerseits ist verpflichtet, Zug um Zug gegen Ausgleich seines Schadens dem Schädiger die Rechte zu überlassen, die er aus dem Beitritt erlangt hat (BGH, Urt. v. 04.12.1991, II ZR 141/90, Rn.11 m.w.N. - juris).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 17 U 307/08

    Haftung des Anlageberaters bei Vermittlung von Medienfonds-Beteiligung

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 230/09

    Zum Vorliegen von aufklärungspflichtigen Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)

  • BGH, 27.07.2000 - VII ZR 342/99

    Dicht? "Weiße Wanne" - "Schwarze Wanne"

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

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