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   OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 20 W 523/89   

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https://dejure.org/1991,6192
OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 20 W 523/89 (https://dejure.org/1991,6192)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.1991 - 20 W 523/89 (https://dejure.org/1991,6192)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 20 W 523/89 (https://dejure.org/1991,6192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung der unbeschränkten Verfügungsbefugnis einer Vorerbin bei Eintragung derselben im Grundbuch als in ihrer Rechtsstellung durch Nacherbenrechte nicht beschränkte Eigentümerin; Widerlegung der Vermutung der unbeschränkten Verfügungsbefugnis einer Vorerbin bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11

    Grundbuch: Vermutungswirkung des § 891 BGB

    Das Grundbuchamt darf sich deshalb über die Vermutungswirkung des § 891 BGB erst dann hinwegsetzen, wenn ihm Tatsachen bekannt oder - wenn auch nicht in der strengen Form des § 29 GBO - nachgewiesen sind, welche die Unrichtigkeit zweifelsfrei ergeben (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 891 Rn. 10; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 13 Rn. 16 m.w.N.; OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 127; OLG Frankfurt RPfleger 1991, 361).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    So hat auch der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang ausgesprochen (vgl. Rpfleger 1991, 361, [OLG Frankfurt am Main 25.01.1991 - 20 W 523/89] zitiert nach juris), dass entsprechende Vermutungen zwar durch derartige Tatsachen widerlegbar sind; bloße Möglichkeiten oder (wiederum) Vermutungen genügen jedoch nicht.
  • OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Gesetzliche Vermutung für das Bestehen einer

    Etwas anderes hätte allenfalls dann zu gelten, wenn für das Grundbuchamt festgestanden hätte oder zumindest glaubhaft gewesen wäre (zum Grad der Gewissheit für die Widerlegung der Vermutung vergleiche grundsätzlich OLG Frankfurt, Rpfleger 1991, 361; KG Berlin, NJW 1973, 56; OLG Hamburg, FGPrax 1999, 6; OLG Zweibrücken, FGPrax 1997, 127), dass der Beteiligte zu 3. bei dem Erwerb der Vormerkung bösgläubig war.
  • OLG Hamm, 11.05.2004 - 15 W 163/04

    Prüfung des Fortbestehens der Bevollmächtigung

    Dazu ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Grundbuchamt nicht dabei mitwirken darf, durch seine Eintragungstätigkeit einen Rechtserwerb herbeizuführen, der nur kraft guten Glaubens stattfindet (KG JFG 18, 205, 208; Rpfleger 1973, 21; BayObLGZ 1954, 97, 99; 1994, 66, 71 = Rpfleger 1994, 453; OLG Düsseldorf MittBayNot 1975, 224, 225; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 361; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 445; Demharter, a.a.O., § 13 Rn. 12; a.A. MK/BGB-Wacke, 4. Aufl., § 892, Rdnr. 70).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

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  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 20/94

    Amtswiderspruch zur Verhinderung von Gutglaubenserwerb

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  • OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 235/94

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer beschränkten persönlichen

    Soweit nämlich eine gesetzliche Vermutung dafür spricht, daß der Verfügende der Berechtigte ist, hat das GBA diese Vermutung - hier die des § 891 BGB - zu beachten und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 361 ; Demharter, 21. Aufl. 1995, Anh. zu § 13 GBO , Rd.-Nr. 10; Schmitz, JuS 1995, 333, 335).
  • LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03

    Löschung des Insolvenzvermerks

    Die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch vom GBA zu beachten ist, erstreckt sich nicht auf den Umstand, dass der eingetragene Rechtsinhaber çber sein Recht unbeschrånkt verfçgen kann (KG NJW 1973, 428, 430; Palandt/Bassenge, 62. Aufl., § 891 BGB Rn. 5; Staudinger/Gursky, Neubearbeitung 2002, § 891 BGB Rn. 29 m. w .N., a. A. OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 361 ).
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