Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6622
OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04 (https://dejure.org/2006,6622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2006 - 23 U 159/04 (https://dejure.org/2006,6622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 23 U 159/04 (https://dejure.org/2006,6622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 171 Abs 1 BGB, § 172 Abs 2 BGB, § 3 Abs 2 Nr 2 VerbrKrG, § 4 Abs 1 Nr 1b VerbrKrG, § 6 Abs 1 VerbrKrG
    Finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Schutz des Vertrauens der Kreditbank in die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung; Anforderung an Vollmachtsvorlage und maßgeblicher Vorlagezeitpunkt; notwendige Angabe des Gesamtbetrages der Zahlungen bei grundpfandrechtlich ...

  • Judicialis

    BGB § 17; ; VerbrKrG § 3 II 2; ; VerbrKrG § 4 I 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollmachtserteilung beim Erwerb geschlossener Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Angabe der Zahlungen auf Darlehen bei grundpf.-rechtl. Sicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines zur Beteiligung an einem Immobilienfonds abgeschlossenen Darlehensvertrages; Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ohne erforderliche Genehmigung zur Rechtsberatung; Anwendbarkeit der Grundsätze über die Rechtsscheinvollmacht; Voraussetzung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    An dieser Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) für die Fälle festgehalten, in denen es nicht um die Finanzierung einer Immoblienfondsbeteiligung, sondern um die Finanzierung einer Immobilie geht (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Den schutzwürdigen widerstreitenden Interessen des Vertretenen, der eine nichtige Vollmacht erteilt hat, einerseits und seines Vertragspartners, dem diese Vollmacht vorgelegt wird, andererseits wird dadurch abschließend und angemessen Rechnung getragen (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Ohne in jedem Einzelfall zu treffende Feststellungen kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, die nach dem Anlagekonzept vorgesehene Einschaltung und Bevollmächtigung der Treuhänderin beruhe nicht auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung des einzelnen Anlegers, sondern sei mit Billigung der Bank durch die Initiatoren des Immobilienfondsmodells gegen seinen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen ohne ausreichende Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen erfolgt (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Die danach anwendbaren §§ 171 ff. BGB setzen voraus, dass der Beklagten spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages bzw. "bei Vornahme des Rechtsgeschäfts" (§ 173 BGB) eine Ausfertigung der die Treuhänderin als Vertreterin der Kläger ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag (BGH NJW 2005, 664, 666 m.w.N.).

    Der Wortlaut stellt überdies auch nicht auf die tatsächliche Bestellung eines Grundpfandrechts ab, sondern auf die Vereinbarung einer grundpfandrechtlichen Absicherung im Kreditvertrag (BGH NJW 2005, 664, 666).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Selbst wenn man wie der II. Zivilsenat des BGH in seinen Urteilen vom 14.06.2004 (II ZR 407/02 und II ZR 393/02) der Auffassung sei, dass die Bereicherung der Kläger nicht in der Befreiung von einer Verbindlichkeit, sondern im Wert des Fondsanteils bestehe, so müssten sich die Kläger die vereinnahmten Erträgnisse und die Steuerersparnisse anrechnen lassen.

    An dieser Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) für die Fälle festgehalten, in denen es nicht um die Finanzierung einer Immoblienfondsbeteiligung, sondern um die Finanzierung einer Immobilie geht (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Das ist nach der Auffassung des II. Zivilsenats nämlich nur dann anzunehmen, wenn das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert wird, das nicht erst im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung, sondern schon zuvor zur Sicherung einer Zwischenfinanzierung bestellt worden ist, ohne dass der Verbraucher auch an dem Zwischenfinanzierungskredit beteiligt war (vgl. BGH NJW 2004, 2736, 2739).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Selbst wenn man wie der II. Zivilsenat des BGH in seinen Urteilen vom 14.06.2004 (II ZR 407/02 und II ZR 393/02) der Auffassung sei, dass die Bereicherung der Kläger nicht in der Befreiung von einer Verbindlichkeit, sondern im Wert des Fondsanteils bestehe, so müssten sich die Kläger die vereinnahmten Erträgnisse und die Steuerersparnisse anrechnen lassen.

    An dieser Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) für die Fälle festgehalten, in denen es nicht um die Finanzierung einer Immoblienfondsbeteiligung, sondern um die Finanzierung einer Immobilie geht (BGH NJW 2005, 664, 666).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Die Frage, ob dem Erfordernis der Vollmachtsvorlage bei Vertragsschluss - wie das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 27.03.2001, Az. 17 U 218/99 (WM 2001, 1210), gemeint hat, auch Genüge getan ist, wenn die Vollmachtsausfertigung zwar nicht bei Unterzeichnung der Darlehensverträge, wohl aber vor Auszahlung des Darlehens vorgelegen hat, konnte der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 14.05.2002, Az. XI ZR 155/01 (NJW 2002, 2325), in dem zugrunde liegenden Verfahren dahinstehen lassen und ist von ihm - soweit ersichtlich - bisher auch noch nicht entschieden worden.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 17 U 218/99

    Bankenhaftung aus der Finanzierung einer Immobilienanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Die Frage, ob dem Erfordernis der Vollmachtsvorlage bei Vertragsschluss - wie das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 27.03.2001, Az. 17 U 218/99 (WM 2001, 1210), gemeint hat, auch Genüge getan ist, wenn die Vollmachtsausfertigung zwar nicht bei Unterzeichnung der Darlehensverträge, wohl aber vor Auszahlung des Darlehens vorgelegen hat, konnte der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 14.05.2002, Az. XI ZR 155/01 (NJW 2002, 2325), in dem zugrunde liegenden Verfahren dahinstehen lassen und ist von ihm - soweit ersichtlich - bisher auch noch nicht entschieden worden.
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    An Darlegung und Nachweis der Vorlage der Originalvollmacht oder einer Ausfertigung bei Vertragsschluss dürfen jedoch keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW 1985, 1399 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 102/76

    Streit um das Miteigentum an einem Hausgrundstück nach widerrufener Schenkung -

  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04

    Darlehensvertrag: Unwirksamkeit aufgrund fehlender Vollmacht bei Verstoß gegen

    Der Senat hat - im Einverständnis der Parteien mit der Art der Beweiserhebung - Beweis erhoben über die Behauptung der Beklagten, dass die Ausfertigung der notariellen Vollmacht bei Abschluss des Darlehensvertrags vom 30.12.1985 vorgelegen habe, durch Verwertung des Protokolls über die Aussage des Zeugen Z1 vom 21.12.2005 in dem Rechtsstreit 23 U 159/04.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht