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   OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04   

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https://dejure.org/2006,6566
OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04 (https://dejure.org/2006,6566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2006 - 23 U 247/04 (https://dejure.org/2006,6566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 23 U 247/04 (https://dejure.org/2006,6566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 171 BGB, § 172 BGB, § 3 Abs 2 S 2 VerbrKrG, § 4 Abs 1 S 1b VerbrKrG
    Darlehensvertrag: Unwirksamkeit aufgrund fehlender Vollmacht bei Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz; Immobilienfonds

  • Judicialis

    BGB § 171; ; VerbrKrG § 3 II 2; ; VerbrKrG § 4 I 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine unbiligen und übertriebenen Anforderungen bei Vollmachtserteilung bei geschlossenen Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzierung Immobilienfondsbeteiligung: Vollmachtserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertrauensschutz hinsichtlich der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung bei einem geschlossenen Immobilienfonds; Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer Vollmachtsausfertigung; Zeitpunkt der Vorlage einer Vollmacht; Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen aus ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    An dieser Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) für die Fälle festgehalten, in denen es nicht um die Finanzierung einer Immoblienfondsbeteiligung, sondern um die Finanzierung einer Immobilie geht (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Den schutzwürdigen widerstreitenden Interessen des Vertretenen, der eine nichtige Vollmacht erteilt hat, einerseits und seines Vertragspartners, dem diese Vollmacht vorgelegt wird, andererseits wird dadurch abschließend und angemessen Rechnung getragen (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Ohne in jedem Einzelfall zu treffende Feststellungen kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, die nach dem Anlagekonzept vorgesehene Einschaltung und Bevollmächtigung der Treuhänderin beruhe nicht auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung des einzelnen Anlegers, sondern sei mit Billigung der Bank durch die Initiatoren des Immobilienfondsmodells gegen seinen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen ohne ausreichende Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen erfolgt (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Die danach anwendbaren §§ 171 ff. BGB setzen voraus, dass der Beklagten spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages bzw. "bei Vornahme des Rechtsgeschäfts" (§ 173 BGB) eine Ausfertigung der die Treuhänderin als Vertreterin der Klägerin ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag (BGH NJW 2005, 664, 666 m.w.N.).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    An dieser Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) für die Fälle festgehalten, in denen es nicht um die Finanzierung einer Immoblienfondsbeteiligung, sondern um die Finanzierung einer Immobilie geht (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Hinzu kommt, dass der II. Zivilsenat seine Ansicht, die §§ 171, 172 BGB fänden bei einem kreditfinanzierten Erwerb einer Immobilienfondsbeteiligung keine Anwendung, auf Fälle bezogen hat, in denen der Beitritt zur Fondsgesellschaft und der finanzierende Darlehensvertrag nicht nur ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 VerbrKrG bilden, sondern die finanzierende Bank sich darüber hinaus bewusst in die bestehende einheitliche Vertriebsorganisation eingegliedert hat (BGH NJW 2004, 2736, 2737).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Die Frage, ob dem Erfordernis der Vollmachtsvorlage bei Vertragsschluss - wie das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 27.03.2001, Az. 17 U 218/99 (WM 2001, 1210), gemeint hat, auch Genüge getan ist, wenn die Vollmachtsausfertigung zwar nicht bei Unterzeichnung der Darlehensverträge, wohl aber vor Auszahlung des Darlehens vorgelegen hat, konnte der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 14.05.2002, Az. XI ZR 155/01 (NJW 2002, 2325), in dem zugrunde liegenden Verfahren dahinstehen lassen und ist von ihm - soweit ersichtlich - bisher auch noch nicht entschieden worden.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 17 U 218/99

    Bankenhaftung aus der Finanzierung einer Immobilienanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Die Frage, ob dem Erfordernis der Vollmachtsvorlage bei Vertragsschluss - wie das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 27.03.2001, Az. 17 U 218/99 (WM 2001, 1210), gemeint hat, auch Genüge getan ist, wenn die Vollmachtsausfertigung zwar nicht bei Unterzeichnung der Darlehensverträge, wohl aber vor Auszahlung des Darlehens vorgelegen hat, konnte der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 14.05.2002, Az. XI ZR 155/01 (NJW 2002, 2325), in dem zugrunde liegenden Verfahren dahinstehen lassen und ist von ihm - soweit ersichtlich - bisher auch noch nicht entschieden worden.
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 298/87

    Begriff der Verzögerung bei verspätetem Beweisantritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    In einem solchen Falle muss auch keine hypothetische Prüfung angestellt werden, ob der Zeuge einer rechtzeitigen gerichtlichen Ladung nachgekommen wäre (BGH NJW 1989, 719).
  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 125/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Nichterscheinen eines Zeugen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Eine Zurückweisung scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deswegen aus, wenn der verspätet benannte, gleichwohl aber ordnungsgemäß und rechtzeitig geladene Zeuge nicht erscheint (BGH NJW 1986, 2319) Etwas anderes gilt allerdings, wenn der ausgebliebene Zeuge nicht mehr rechtzeitig geladen werden konnte, selbst wenn er vorher dem Prozessbevollmächtigten sein Erscheinen zugesagt hatte.
  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1430/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Bedarf es aber keiner mit Unsicherheiten belasteten Erwägungen über hypothetische Verfahrensabläufe, um mit einem Blick festzustellen, dass die Verspätung nicht kausal für eine Verzögerung geworden ist, dann dient die Zurückweisung des Vorbringens nicht dem verfassungsrechtlich allein zulässigen Zweck, eine pflichtwidrige Verfahrensverzögerung abzuwehren (BVerfG NJW 1995, 1417, 1418).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 247/04
    Ohne die danach erforderliche Erlaubnis ist nicht nur der Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern auch die damit in Zusammenhang stehende Vollmacht nichtig (BGH NJW 2002, 66; NJW 2003, 2088; WM 2004, 1227, 1228; BGHZ 153, 214, 220 f.), so dass die Darlehensverträge gemäß § 177 Abs. 1 BGB unwirksam sind, weil sie von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurden (BGH NJW 2001, 3774, 3775; ZIP 2003, 1644, 1646 f.; WM 2004, 922, 923; WM 2004, 1221, 1224) Dahinstehen kann, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz deswegen ausscheidet, weil die Treuhänderin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war, die grundsätzlich zur Übernahme von Treuhandschaften berechtigt ist.
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 23 U 159/04

    Finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Schutz des Vertrauens der Kreditbank in

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