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   OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03   

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https://dejure.org/2004,24475
OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03 (https://dejure.org/2004,24475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2004 - 2 Ws 73/03 (https://dejure.org/2004,24475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 2 Ws 73/03 (https://dejure.org/2004,24475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichender Tatverdacht für die Eröffnung des Verfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts ; Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung; Anforderungen an den Vorsatz bei Untreue ; Gefährlichkeit eines Geschäfts für einen anderen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03
    Gleiches gilt im Hinblick auf die infolge der Scheinrechnungen entstandene unrichtige Buchführung, die als solche nur dann einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB darstellt, wenn mit einer ungerechtfertigten Doppelinanspruchnahme zu rechnen und aufgrund der unzureichenden Buchhaltung eine wesentliche Erschwerung der Rechtsverteidigung zu besorgen ist (vgl. BGHSt 47, 8 [11]).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03
     "Bei der Untreue sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zu stellen (BGHSt 3, 23, 25; BGHSt NJW 1975, 1234, 1236).
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03
     "Bei der Untreue sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zu stellen (BGHSt 3, 23, 25; BGHSt NJW 1975, 1234, 1236).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Weder die vage Chance, aufgrund des Mitteleinsatzes zu Bestechungszwecken später einmal einen möglicherweise im Ergebnis wirtschaftlich vorteilhaften Vertrag abzuschließen, noch gar die bloße Absicht des Täters, die entzogenen Mittel für solche Zwecke zu verwenden, stellen einen zur Kompensation geeigneten gegenwärtigen Vermögensvorteil dar (wohl anders, aber zu weit OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 244, 245).
  • LG Darmstadt, 14.05.2007 - 9 KLs 712 Js 5213/04

    Strafbarkeit des Bereichsvorstands einer international tätigen Aktiengesellschaft

    Demgemäß stand der Auszahlung der Bestechungsgelder sofort eine erhebliche schadensgleiche Vermögensgefährdung gegenüber, sodass das Erlangen des Auftrags den Vermögensverlust durch die Auszahlung der Bestechungsgelder nicht kompensierte (vgl. hierzu Trönd-le/Fischer, StGB, 53 Auflage 2006, § 266 StGB Rdnr. 46c zu OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2004, 244) [Anmerkung: Satz berichtigt durch Beschluss vom 03.08.2007] .
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 2 Ws 80/05

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung; mündliche

    Eine so lange zurückliegende Anhörung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht mehr Grundlage für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung sein (vgl. hierzu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454 Rdnr. 31 mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Juni 2000 in 2 Ws 142 u. 143/2000, VRS 99, 208 und vom 1. März 2001 in 2 Ws 51 und 52/2001, StV 2001, 413, sowie vom 19. März 2003 in 2 Ws 73/03).
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