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   OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03   

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https://dejure.org/2011,74362
OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03 (https://dejure.org/2011,74362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2011 - 25 U 162/03 (https://dejure.org/2011,74362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 25 U 162/03 (https://dejure.org/2011,74362)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03
    Möglicherweise falsche Erklärungen zu den Mieteinnahmen, zur monatlichen Belastung des Klägers unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen und Steuervorteilen sowie zur Möglichkeit, das Appartement später mit Gewinn veräußern zu können, betreffen nicht den Darlehensvertrag, sondern die Rentabilität des Anlagegeschäfts und liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank und sind ihr deshalb nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (vgl. zu alledem BGH, Urt. v. 6.11.2007, XI ZR 322/03, juris Rn. 28 mwN).

    Außerdem muss die Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung hinweisen (zu allem: BGH, Urt. v. 6.11.2007 XI ZR 322/03, juris Rn. 30; Urt. v. 26.6.2007 XI ZR 277/05, Bl. 57ff., 60 Bd. V d.A.).

    (BGH, Urt. v. 6.11.2007 XI ZR 322/03, juris Rn. 39).

    Eine solche Gefährdung ist etwa zu bejahen, wenn das Kreditinstitut das eigene wirtschaftliche Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinausgeht (BGH, Urt. v. 6.11.2007 XI ZR 322/03, juris Rn. 42 mwN).

    Selbst wenn die Beklagte aufgrund einer unrichtigen Kalkulation die Finanzierung über das Maß hinaus vorgenommen hätte, was sie bei richtiger Kalkulation eingehalten hätte, begründet dies keine Aufklärungsverpflichtung gegenüber dem Kunden, weil die Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse und auch im Interesse der Sicherheit des Bankensystems prüfen bzw. zu prüfen haben, nicht aber im Kundeninteresse (BGH, Urt. v. 6.11.2007, XI ZR 322/03, juris Rn. 43 mwN).

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (BGH, Urt. v. 6.11.2007, XI ZR 322/03, juris Rn. 43 mwN).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03
    Außerdem muss die Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung hinweisen (zu allem: BGH, Urt. v. 6.11.2007 XI ZR 322/03, juris Rn. 30; Urt. v. 26.6.2007 XI ZR 277/05, Bl. 57ff., 60 Bd. V d.A.).

    Das ist nach der Rechtsprechung des BGH erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei die in dem Gesamtaufwand für den Erwerb enthaltenen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für die Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung nicht zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 26.6.2007, aaO, S. 10 = Bl. 61R Bd. V d.A.; Urt. v. 6.11.2007 IX ZR 322/03, juris Rn. 34 mwN).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03
    Der erkennbar prognostische Charakter der Erklärungen für den Zeitraum der Mietgarantie bzw. konkret für das Jahr 1993 unterscheidet den Fall auch von solchen Konstellationen, in denen dem Erwerber falsche Angaben über den tatsächlich bereits erzielten Mietzins gemacht wurden (so z.B. in dem der Entscheidung des BGH vom 20.3.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396ff. zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH seit der Entscheidung vom 16.5.2006 - XI ZR 6/04 -, BGHZ 168, 1ff, juris Rn. 50ff. können sich Anleger in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts allerdings unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Projektinitiatoren über das Anlageobjekt berufen.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2011 - 25 U 162/03
    Dies hat der BGH für entsprechende Konstellationen in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 18.11.2003 (- XI ZR 332/02 -, NJW 2004, 844, juris Rn. 29) angenommen.
  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem solchen Fall eine prozessuale Gestaltungsklage, die sog. Titelabwehrklage, analog § 767 Abs. 1 ZPO statthaft ist, die mit der Vollstreckungsgegenklage verbunden werden kann ( BGH , Urteil vom 15.03.2005, Az.: XI ZR 135/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1576 ff.; BGH , Urteil vom 18.11.2003, Az.: XI ZR 332/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 844 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.02.2011, Az.: 25 U 162/03, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 22849 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 02.05.2002, Az.: 5 U 245/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seite 1509 ).

    Das ist zwar grundsätzlich nicht Thema der Vollstreckungsgegenklage ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.02.2011, Az.: 25 U 162/03, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 22849 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 02.05.2002, Az.: 5 U 245/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seite 1509 ).

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