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   OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06   

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https://dejure.org/2009,5877
OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06 (https://dejure.org/2009,5877)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2009 - 9 U 12/06 (https://dejure.org/2009,5877)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2009 - 9 U 12/06 (https://dejure.org/2009,5877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB, RBerG, Art 1 RBerG
    Kapitalanlage: Rückzahlung von im Rahmen einer Fondsbeteiligung erbrachter Darlehensbeiträge; Anleger als Darlehensnehmer; Umfang einer Vollmacht im Zeichnungsschein; Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank

  • Judicialis

    BGB c.i.c.; ; BGB § 138; ; BGB § 812; ; HWiG § 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Anlegers für Darlehensrückzahlungsansprüche einer Fondsgesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienfonds - Wirksamkeit eines Darlehensvertrag - Wissensvorsprung der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines Anlegers für Darlehensrückzahlungsansprüche einer Fondsgesellschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Hiervon macht der BGH nur dann eine Ausnahme, wenn der Dritte nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden ist (BGH Urteile vom 25.4.2006, XI ZR 193/04, XI ZR 219/04, XI ZR 29/05 und XI ZR 106/05).

    Eine solche Vollmacht, die auf die Begründung einzelner, konkret bezeichneter und in ihrem Umfang beschränkter Verpflichtungen bezogen ist, macht nicht die Klärung rechtlicher Verhältnisse erforderlich, hat ihren Kern und Schwerpunkt nicht in der rechtlichen Beratung und unterfällt deshalb nicht dem Anwendungsbereich des RBerG (BGH, Urteil vom 25.4.2006, XI ZR 219/04).

    Die anderweitige Rechtsauffassung des II. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 14.6.2004, II ZR 393/02) ist zwischenzeitlich ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25.4.2006, XI ZR 29/05).

  • BGH, 17.04.2007 - XI ZR 9/06

    Auslegung eines Darlehensvertrages hinsichtlich der Person des Darlehensnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Der BGH habe im Beschluss vom 17.4.2007, XI ZR 9/06 in einem Parallelverfahren entschieden, dass die Darlehensverträge von der Beklagten mit der Fondsgesellschaft und nicht mit dem einzelnen Anleger geschlossen worden seien.

    Zwar hat der BGH mit Beschluss vom 17.4.2007, XI ZR 9/06, zum A Fonds 43 festgestellt, dass Darlehensnehmer nur die Fonds-GbR, nicht aber die einzelnen Anleger seien.

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Auch die etwaige Unwirksamkeit der gesondert erteilten, notariell beglaubigten Vollmacht vom 23.12.1992 wegen eines Verstoßes gegen das RBerG hat keine Auswirkungen auf die im Zeichnungsschein zuvor erteilte ausdrückliche Vollmacht, und zwar auch nicht unter dem Blickwinkel des § 139 BGB (BGH, Urteil vom 24.10.2006, XI ZR 216/05).

    Ob der Zeichnungsschein der Beklagten vor Abschluss der Darlehensverträge vorgelegen hat, ist irrelevant, denn es kommt nicht auf den Rechtsschein nach §§ 171, 172 BGB an (BGH, Urteil vom 24.10.2006, XI ZR 216/05).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Die anderweitige Rechtsauffassung des II. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 14.6.2004, II ZR 393/02) ist zwischenzeitlich ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25.4.2006, XI ZR 29/05).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Diese Bereichsausnahme gilt für Realkredite ausnahmslos (BGH vom 15.7.2003, XI ZR 162/00), und auch dann, wenn der Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes (teilweise) übernimmt (BGH vom 26.10.2004, XI ZR 255/03).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 9 U 93/06

    Finanzierter Beitritt zu einer Immobilienfonds-GbR zu Steuersparzwecken: Haftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Auch wenn man zu seinen Gunsten davon ausgeht, dass es sich bei dem Zeichnungsschein um einen Vertrag über eine entgeltliche Leistung gemäß § 1 HWiG handelt, er seine hierauf gerichtete Willenserklärung in einer Haustürsituation abgegeben hat (insoweit fehlt allerdings jedweder substantiierter Vortrag!) und die ihm erteilte Widerrufsbelehrung unwirksam wäre, so dass die Widerrufsfrist bei Abgabe der Widerrufserklärung im Schreiben vom 15.5.2006 (Bl. 486 f. d.A.) noch nicht verstrichen war, können die Rechtswirkungen des längst vollzogenen Beitritts nach den auf Publikumsgesellschaften der vorliegenden Art anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft allenfalls für die Zukunft beseitigt werden (vgl. schon Senatsurteil vom 9.4.2008, 9 U 93/06 - abrufbar über www.rechtsprechung.hessen.de).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
    Diese Bereichsausnahme gilt für Realkredite ausnahmslos (BGH vom 15.7.2003, XI ZR 162/00), und auch dann, wenn der Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes (teilweise) übernimmt (BGH vom 26.10.2004, XI ZR 255/03).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2009 - 9 U 33/07

    Finanzierung von Kapitalanlagen: (Un-)Selbständigkeit einer Einzelvollmacht im

    Entgegen seiner Ansicht ergibt sich die Vertretungsmacht nämlich aus der im Zeichnungsschein (Bl. 26 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.rechtsprechung.hessen.de).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08

    Einheitlichkeitswille zwischen unwirksamer Treuhändervollmacht und wirksamer

    26 Die Vertretungsmacht ergibt sich nämlich aus der im Zeichnungsschein (Anlage K 4, Bl. 80 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen.de; vgl. auch BGH, Urteile vom 25.04.2006, XI ZR 29/05 und XI ZR 219/04, und vom 24.10.2006, XI ZR 216/05; zuletzt Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 487/07).
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