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   OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09 (Baul.)   

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OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09 (Baul.) (https://dejure.org/2010,22841)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2010 - 100 U 4/09 (Baul.) (https://dejure.org/2010,22841)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2010 - 100 U 4/09 (Baul.) (https://dejure.org/2010,22841)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 7/91 -, Rdnr. 19 in juris-online unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - 4 C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 31.08.1989 - 4 B 161/88 -, Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 18).

    Die bloße Absicht der Gemeinde, künftig eine geänderte Planungskonzeption zu verfolgen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 7/91 -, a. a. O., Rdnr. 19).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.

    Der dreigeschossige Wohnhausriegel mag etwas größer sein als manche Häuser in der unmittelbaren Umgebung, sein Bauvolumen entspricht aber der massiven, durchgehend mindestens dreigeschossigen Bebauung auf den gegenüber liegenden Grundstücken A-Landstraße ... - ... sowie ... und ...; allein durch dieses Bauvolumen fällt er aber keineswegs qualitativ als "andersartig" aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung (vgl. BVerwGE 84, 322, 326), wie dies etwa für einen störenden Gewerbebetrieb (Zimmerei, Fuhrunternehmen) in einem Wohngebiet angenommen werden könnte.

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 7/91 -, Rdnr. 19 in juris-online unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - 4 C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 31.08.1989 - 4 B 161/88 -, Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 18).
  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 110/65

    Verfahren zur Bodenordnung - Beanstandung eines Umlegungsplans - Beanstandung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Der BGH, dessen Rechtsprechung der Senat auch insoweit folgt, bejaht die Zulässigkeit der Umlegung auch in Fällen, in denen erst die Abtrennung von Grundflächen für Straßenland dazu führt, dass die verbleibenden Restflächen nicht mehr zweckmäßig gestaltet waren (Urteile vom 27.06.1966 - III ZR 110/65 -, WM 1966, 1059, 1061, und vom 08.07.1968 - III ZR 10/66 -, WM 1968, 1282, 1283).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89

    Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Anders kann es sich verhalten, wenn die planerische Maßnahme, deren Vollzug die Umlegung dienen soll, etwa die Anlegung einer Durchgangsstraße, keinen derartigen Bezug zum Umlegungsgebiet und seinen Bewohnern aufweist (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 13.12.1990 - III ZR 240/89 -, Rdnr. 15 und 16 in juris-online).
  • VGH Hessen, 13.09.2002 - 4 UE 981/99

    Einfügen in Eigenart der Umgebung - Hinterlandbebauung - Wohngebäude hinter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Das Landgericht hat maßgebliche rechtliche Erwägungen zum Begriff des "Fremdkörpers", wie er in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322, 325 ff. - Leitentscheidung - Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11/05 -, BVerwGE 127, 231, 232 f.; VGH Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 UE 981/99 -, NVwZ-RR 2003, 259, 260), unberücksichtigt gelassen.
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 -, Rdnr. 10 in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, Rdnr. 8 in juris-online).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88

    Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 7/91 -, Rdnr. 19 in juris-online unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - 4 C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 31.08.1989 - 4 B 161/88 -, Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 18).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09
    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 -, Rdnr. 10 in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, Rdnr. 8 in juris-online).
  • BGH, 08.07.1968 - III ZR 10/66

    Möglichkeiten der Änderung eines Umlegungsgebietes; Voraussetzungen für einen

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