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   OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12   

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https://dejure.org/2013,21479
OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12 (https://dejure.org/2013,21479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2013 - 20 W 121/12 (https://dejure.org/2013,21479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2013 - 20 W 121/12 (https://dejure.org/2013,21479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflicht zur Rechnungslegung des Verwalter einer WEG/ Verfahrensstandschaft eines Wohnungseigentümers; §§ 259, 260, 666, 675 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer kann WEG-Ansprüche in Vertretung geltend machen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwalter einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft ist zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahrensstandschaft bei Ermächtigung des Eigentümers nach Rechtshängigkeit zulässig! (IMR 2013, 522)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
    Auf eine etwaige fehlende Erinnerung, wie sie dies in erster Instanz angedeutet hatte, kann sie sich in diesem Zusammenhang ohnehin nicht alleine berufen (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken NZM 1999, 1008).

    Es ist Sache der Antragsgegnerin, sich dieser Arbeit zu unterziehen; sie hat kein Recht, diese auf den Antragsteller bzw. die Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft abzuwälzen (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken NZM 1999, 1008 m. w. N.; Erman/Ebert, BGB, 13. Aufl., § 260 Rz. 11).

    Auch von daher hat sie jedenfalls nicht alle Möglichkeiten bzw. Hilfsmittel ausgeschöpft, ihrer bestehenden eigenen vertraglichen Verpflichtung zur Auskunft nachzukommen (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken NZM 1999, 1008 m. w. N.); von eine Anspruchserfüllung mussten die Vorinstanzen mithin nicht ausgehen.

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
    Das Amtsgericht, das - wie gesagt - in seiner nachfolgenden Hauptsacheentscheidung eine Verfahrensstandschaft angenommen hatte, hat die darin ggf. liegende Klage- bzw. Antragsänderung (vgl. zum Zivilprozess: Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor § 50 Rz. 45, 53) offensichtlich als sachdienlich angenommen; tatsächlich bedurfte es hierfür auch nicht zwingend einer Zustimmung der Antragsgegnerin (vgl. zum Zivilprozess: BGHZ 65, 264; BGH NJW 1996, 2799; NJW 2003, 2172; Thür.
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
    Soweit das Amtsgericht sich nicht zur Sachdienlichkeit geäußert hat, kann überdies der Senat als Rechtsbeschwerdegericht hierüber entscheiden (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 1993, 3072 zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
    Das Amtsgericht, das - wie gesagt - in seiner nachfolgenden Hauptsacheentscheidung eine Verfahrensstandschaft angenommen hatte, hat die darin ggf. liegende Klage- bzw. Antragsänderung (vgl. zum Zivilprozess: Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor § 50 Rz. 45, 53) offensichtlich als sachdienlich angenommen; tatsächlich bedurfte es hierfür auch nicht zwingend einer Zustimmung der Antragsgegnerin (vgl. zum Zivilprozess: BGHZ 65, 264; BGH NJW 1996, 2799; NJW 2003, 2172; Thür.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
    Das Amtsgericht, das - wie gesagt - in seiner nachfolgenden Hauptsacheentscheidung eine Verfahrensstandschaft angenommen hatte, hat die darin ggf. liegende Klage- bzw. Antragsänderung (vgl. zum Zivilprozess: Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor § 50 Rz. 45, 53) offensichtlich als sachdienlich angenommen; tatsächlich bedurfte es hierfür auch nicht zwingend einer Zustimmung der Antragsgegnerin (vgl. zum Zivilprozess: BGHZ 65, 264; BGH NJW 1996, 2799; NJW 2003, 2172; Thür.
  • OLG Jena, 25.01.2001 - 1 UF 154/00

    Klageänderung, Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
    OLG FamRZ 2001, 1619, je zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 15.11.2022 - 31 O 125/21

    Insolvenzverwalter bekommt Recht: EY muss Einsicht in Wirecard-Akten gewähren

    Wenn nötig, muss die Beklagte ergänzend weitere an der Prüfung beteiligte Mitarbeiter befragen, um die benötigten Information im Falle einer unzureichenden Dokumentation in ihren Handakten (wieder) zu beschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2013 - 20 W 121/12 -, Rn. 11, juris).
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