Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ansprüche aus Dienstleistungen bei Beteilung von ARGEN - Fragen der Passivlegitimation und Verjährung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus Dienstleistungen bei Beteilung von ARGEN - Fragen der Passivlegitimation und Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1; InsO
Ansprüche aus Dienstleistungen bei Beteiligung von ARGEN; Passivlegitimation; Verjährung - rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1 ; InsO
Geltendmachung von Werklohnforderungen durch den Insolvenzverwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geschäftsführer der ARGE insolvent: Verhandlungen hemmen Verjährung nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
ARGE als Auftragnehmer: Wem steht der Vergütungsanspruch zu? (IBR 2015, 62)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.06.2012 - 4 O 131/09
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
- BGH, 09.07.2014 - VII ZR 117/13
- BGH, 10.07.2014 - VII ZR 117/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
Soweit sie die Überwachung der Baustellen wiederum an andere Unternehmen delegiert hat, trifft sie die Pflicht, sich das Wissen über Geschehnisse im Bereich ihrer eigenen Wahrnehmungsmöglichkeit zu verschaffen und sich bei den unter ihrer Verantwortung tätig gewordenen Personen zu erkundigen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, Juris-Rz. 30). - BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98
Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
1.27 vor Vollendung der Verjährung mit Ablauf spätestens des Jahres 2010 an der Berechtigung des Klägers zu ihrer Geltendmachung, während offenbleiben kann, ob, wäre eine zeitlich frühere Berechtigung des Klägers anzunehmen, der Umstand, dass er die Klage entweder auf eine Abtretung oder eine Ermächtigung stützt, vor Ablauf der Verjährung so hinreichend deutlich geworden ist, dass Zweifel hieran für die Beklagte nicht aufkommen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 385/98, Juris-Rz. 15, 16). - BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08
Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
Außerdem wäre die Erhebung der Verjährungseinrede erstmals in der Berufungsinstanz prozessual schon deshalb zu berücksichtigen, selbst wenn sie bereits erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden können, wenn - wie hier - die Tatsachengrundlage unstreitig oder - Wahrunterstellung - zugrunde gelegt ist (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212, Juris-Rz. 11).
- BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00
Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
Selbst eine Genehmigung der Prozessführung ändert daran nichts, weil in Zusammenhang mit § 204 BGB die Vorschrift des § 185 Abs. 2 erste Altern BGB auf die Prozessführung nicht entsprechend anwendbar ist, nachdem die Klageerhebung keine Verfügung im Sinne von § 185 Abs. 1 BGB ist, vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2003 - IX ZR 109/00, NJWE 2004, 1043, Juris-Rz. 22 mwN), wirkte also nicht auf zeitlich vorgelagerte Verhandlungen, für die das Gleiche gilt, und den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück. - BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99
Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
Bei Annahme (auch) einer Ermächtigung gilt aus den genannten Gründen das Gleiche, denn es ist anerkannt, dass die Rechtsinstitute der Bevollmächtigung nach § 164 BGB und der Ermächtigung nach § 185 BGB sich insoweit überschneiden, als sie es Dritten ermöglichen, durch rechtsgeschäftliches Handeln auf den Rechtskreis eines anderen einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 49/99, Juris-Rz. 27), was es rechtfertigt, für den hier maßgeblichen Aspekt - Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden der Schuldnerin - die gleichen Rechtsfolgen eintreten zu lassen. - BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09
Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - XI ZB 6/09, Juris-Rz. 12).