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   OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99   

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OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2000 - 16 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 16 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 812, 764; BörsG § 53; HGB § 257
    Auskunftsanspruch des Bankkunden auch über lang zurückliegende Börsentermingeschäfte

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1611
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.04.1988 - III ZR 28/87

    Anspruch eines Kontoinhabers gegen Bank auf Erteilung von Auskunft durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Wenn sein Verlangen nicht aus besonderen Gründen mutwillig oder missbräuchlich erscheint, kommt es überhaupt nicht entscheidend darauf an, wie und warum der Kunde in die Lage geraten ist, das Kreditinstitut um Hilfe bei der Ergänzung seiner Unterlagen bitten zu, müssen (BGH -14.4.1988 - NJW-RR 1988, 1072 (1073); ders. - 28.11.1989 - NJW 1990, 1358; ders. - 28.4.1992 - NJW-RR 1992, 1072 (1073-74)).

    Dem Erfordernis, dem Auskunftspflichtigen die für die Erteilung, der (ergänzenden) Auskunft anfallenden Kosten zu ersetzen (BGH - 14.4.1988 - NJW-RR 1988, 1072 (1073)), hat die Klägerin bereits selber Rechnung getragen, indem sie Auskunft nur Zug um Zug gegen Kostenerstattung verlangt.

  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Wenn sein Verlangen nicht aus besonderen Gründen mutwillig oder missbräuchlich erscheint, kommt es überhaupt nicht entscheidend darauf an, wie und warum der Kunde in die Lage geraten ist, das Kreditinstitut um Hilfe bei der Ergänzung seiner Unterlagen bitten zu, müssen (BGH -14.4.1988 - NJW-RR 1988, 1072 (1073); ders. - 28.11.1989 - NJW 1990, 1358; ders. - 28.4.1992 - NJW-RR 1992, 1072 (1073-74)).
  • BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95

    Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Die Gleichstellung von Nichtkaufleuten, die gewerbs- oder berufsmäßig Börsentermingeschäfte betreiben oder betrieben haben, mit eingetragenen Kaufleuten ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in einem solchen Umfange mit Börsentermingeschäften befasst waren, dass sie Erfahrungen mit derartigen Geschäften gewinnen konnten und deshalb nicht, schutzwürdig sind (BGH - 9.7.1996 - WM 1006, 1620 (1622) = NJW 1996, 2795).
  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    abgesichert (BVerfG - 13.2.1997 -NJW 1997, 2229) - an dem für eine sorgfältige.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Auch ein bloßer Zeitablauf genügt nicht, dem Kunden Wissen vorzuenthalten (BGH-10.10.1994 -NJW 1995, 130 (131)).
  • OLG Frankfurt, 21.10.1993 - 16 U 233/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Dass Belastungen eines Kontokorrentkontos aufgrund von Börsentermingeschäften auch durch "Saldoanerkenntnis" nicht zu einer Verbindlichkeit dieser Geschäfte führen können, ist in der Rechtsprechung ausgetragen (BGH - 26.1.1999 - MDR 1999, 622 (623); Senat - 21.10.1993 - ZIP 1993, 1855- (1856)).
  • BGH, 26.01.1999 - XI ZR 93/98

    Behandlung von Schuldanerkenntnissen termingeschäftsfähiger Personen; Erlangung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Dass Belastungen eines Kontokorrentkontos aufgrund von Börsentermingeschäften auch durch "Saldoanerkenntnis" nicht zu einer Verbindlichkeit dieser Geschäfte führen können, ist in der Rechtsprechung ausgetragen (BGH - 26.1.1999 - MDR 1999, 622 (623); Senat - 21.10.1993 - ZIP 1993, 1855- (1856)).
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 243/82

    Bemessung des Wertes eines Auskunftsanspruchs - Geheimhaltungsinteresse des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    nach dem Interesse des auskunftspflichtigen Beklagten, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH - 30.11.1983 - JurBüro 1984, 382; ders. - 8.2.1989 - NJW-RR 1989, 590; ders.
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 193/91

    Auskunftsanspruch des Vertragspartners über den Inhalt der Vertragsurkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Wenn sein Verlangen nicht aus besonderen Gründen mutwillig oder missbräuchlich erscheint, kommt es überhaupt nicht entscheidend darauf an, wie und warum der Kunde in die Lage geraten ist, das Kreditinstitut um Hilfe bei der Ergänzung seiner Unterlagen bitten zu, müssen (BGH -14.4.1988 - NJW-RR 1988, 1072 (1073); ders. - 28.11.1989 - NJW 1990, 1358; ders. - 28.4.1992 - NJW-RR 1992, 1072 (1073-74)).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 180/97

    Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
    Auch Einzahlungen und Gutschriften bilden grundsätzlich nur bloße Rechnungsposten, es sei denn, dass die Parteien hinreichend klar die vorrangige Tilgung bestimmter Forderungen vereinbaren (BGH- 12.5.1998 - MDR 1998, 1043 (1045)).
  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit

  • BGH, 15.06.1994 - XII ZB 32/94

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Das Berufungsgericht (ZIP 2000, 1611) hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

    Einen nachvollziehbaren Grund, der die Verweigerung der Auskunft trotz der von der Klägerin angebotenen Kostenerstattung rechtfertigen könnte, hat die Beklagte nicht vorgetragen (vgl. Balzer, EWiR 2000, 1041, 1042).

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