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OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 6 UF 22/00 |
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- BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99
Rechtsmitteleinlegung durch Telefax - Begründungsfrist
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 6 UF 22/00
Geht eine Rechtsmittel vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Rechtsmittelfrist im Original beim Rechtsmittelgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nach dem Eingang der Original-Rechtsmittelschrift (vgl. BGH NJW 1993, 3141; BAG NJW 1999, 2989).Geht eine Rechtsmittel vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Rechtsmittelfrist im Original beim Rechtsmittelgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nach dem Eingang der Original-Rechtsmittelschrift (vgl. BGH NJW 1993, 3141; BAG NJW 1999, 2989).
- BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93
Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 6 UF 22/00
Geht eine Rechtsmittel vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Rechtsmittelfrist im Original beim Rechtsmittelgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nach dem Eingang der Original-Rechtsmittelschrift (vgl. BGH NJW 1993, 3141; BAG NJW 1999, 2989).Geht eine Rechtsmittel vorab durch Telefax und anschließend noch innerhalb der Rechtsmittelfrist im Original beim Rechtsmittelgericht ein, so richtet sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nach dem Eingang der Original-Rechtsmittelschrift (vgl. BGH NJW 1993, 3141; BAG NJW 1999, 2989).