Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 BUZBB
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Beamten - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Berufsunfähigkeit bei einem Beamten - Voraussetzungen
- Judicialis
BUZ § 2
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeit bei einem Beamten - Voraussetzungen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 2
Berufsunfähigkeit eines Beamten bei Nichtausübbarkeit seiner letzten Tätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUZ § 2
Berufsunfähigkeitszusatversicherung: Berufsunfähigkeit bei einem Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Berufsunfähigkeit von einem Beamten; Anspruch aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit mindestens zu 50 Prozent; Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung der in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Tätigkeit; Aus ...
Verfahrensgang
- LG Gießen, 04.07.2003 - 2 O 495/99
- OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Papierfundstellen
- VersR 2006, 916
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Nach Auffassung des Senates ist daher auch bei einem Beamten - sofern keine Beamtenklausel vereinbart ist - auf die konkrete Ausgestaltung der in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Tätigkeit und nicht etwa auf die gesamte Spannbreite des jeweiligen Amtes abzustellen (so auch OLG Hamburg VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 219). - BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
Verjährung bei Wettbewerbsverstoß
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Nach Auffassung des Senates ist daher auch bei einem Beamten - sofern keine Beamtenklausel vereinbart ist - auf die konkrete Ausgestaltung der in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Tätigkeit und nicht etwa auf die gesamte Spannbreite des jeweiligen Amtes abzustellen (so auch OLG Hamburg VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 219). - OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 113/99
Rechtsfolgen des Verstreichens der Klagefrist; Umfang der Sperrwirkung
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Welche Rechtsfolgen die Versäumung der Klagefrist hat, ist jedoch - insbesondere im Falle einer nachträglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes - zweifelhaft (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 1249; Senatsurteil vom 4.12.2002, Az.: 7 U 113/99). - OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 132/91
Wirksamkeit und Rechtsfolge der Klagefrist - Berufsunfähigkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Welche Rechtsfolgen die Versäumung der Klagefrist hat, ist jedoch - insbesondere im Falle einer nachträglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes - zweifelhaft (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 1249; Senatsurteil vom 4.12.2002, Az.: 7 U 113/99). - OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98
Berufsunfähigkeit eines Beamten
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (VersR 1999, 1399), wonach in Hinblick auf die Besonderheiten der Beamtenstellung - unabhängig von der Vereinbarung einer Beamtenklausel - eine Dienstunfähigkeit für spezielle Verwendungen nicht genügt, es vielmehr der Feststellung allgemeiner Dienstunfähigkeit im Sinne der Nichtverwendbarkeit auch in einem vergleichbaren Amt bzw. in einer anderen Laufbahn bedarf.
- KG, 02.11.2010 - 6 U 75/10
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zumutbare Verweisungtätigkeit für einen im …
Auch auf dem kleinen Einsatzwagen ist der Kläger noch immer im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst (vgl. dazu § 108 Abs. 2 LBG Berlin in der bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung) tätig, der durch die Verwendung im unmittelbaren Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst vor Ort geprägt wird; sein monatliches Einkommen bemisst sich nach wie vor nach der für einen Oberbrandmeister maßgeblichen Besoldungsgruppe A 8. Richtig ist zwar, dass im Rahmen der Prüfung, ob ein Versicherter infolge seiner Erkrankung und deren Folgen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen früheren Beruf auszuüben, nicht allein auf das allgemeine Berufsbild, sondern vielmehr auf die tatsächlich konkret vor der Erkrankung ausgeübte Tätigkeit abzustellen ist (BGH VersR 1996, 830 - 831; OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918). - KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27;… OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3;… OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).