Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 8 U 165/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15732
OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 8 U 165/06 (https://dejure.org/2007,15732)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2007 - 8 U 165/06 (https://dejure.org/2007,15732)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 8 U 165/06 (https://dejure.org/2007,15732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 516 BGB, § 678 BGB
    Treuhandverhältnis: Schadensersatz wegen des Einbehaltens von Vermögenswerten; Abgrenzung zur Schenkung

  • Judicialis

    BGB § 311; ; BGB § 516; ; BGB § 812; ; BGB § 814; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 266 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 304; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden durch Anmaßung und Missbrauch von Vollmachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz von Vermögensschäden durch Anmaßung und Missbrauch von Vollmachten; Auslegung einer Erklärung als Schenkung; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung eines Treuhandverhältnisses; Voraussetzungen für das Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 8 U 165/06
    Unter diesen Umständen hätten die Gläubiger des Klägers, auch wenn sie im Besitz von Vollstreckungstitel gegen ihn gewesen wären, nicht mit Erfolg gegen ihn vorgehen können, denn formell Berechtigte des Treuguts war allein die Beklagte zu 1), der die Rechte zu vollem Eigentum übertragen worden waren, während der Kläger als Treugeber lediglich wirtschaftlicher Eigentümer seines Vermögens blieb (vgl. BGH Urteil vom 4.3.1993, Az. IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041-2043 = ZIP 1993, 602-605 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2007 - III ZA 7/07

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der

    Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2007 - 8 U 165/06 - wird abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht