Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 8 U 165/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 516 BGB, § 678 BGB
Treuhandverhältnis: Schadensersatz wegen des Einbehaltens von Vermögenswerten; Abgrenzung zur Schenkung - Judicialis
BGB § 311; ; BGB § 516; ; BGB § 812; ; BGB § 814; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 266 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 304; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden durch Anmaßung und Missbrauch von Vollmachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatz von Vermögensschäden durch Anmaßung und Missbrauch von Vollmachten; Auslegung einer Erklärung als Schenkung; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung eines Treuhandverhältnisses; Voraussetzungen für das Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 27 O 57/98
- LG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 2725 O 57/98
- OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 8 U 165/06
- BGH, 01.08.2007 - III ZA 7/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92
Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 8 U 165/06
Unter diesen Umständen hätten die Gläubiger des Klägers, auch wenn sie im Besitz von Vollstreckungstitel gegen ihn gewesen wären, nicht mit Erfolg gegen ihn vorgehen können, denn formell Berechtigte des Treuguts war allein die Beklagte zu 1), der die Rechte zu vollem Eigentum übertragen worden waren, während der Kläger als Treugeber lediglich wirtschaftlicher Eigentümer seines Vermögens blieb (vgl. BGH Urteil vom 4.3.1993, Az. IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041-2043 = ZIP 1993, 602-605 m.w.N.).
- BGH, 01.08.2007 - III ZA 7/07
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der …
Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2007 - 8 U 165/06 - wird abgelehnt.