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   OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12   

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OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12 (https://dejure.org/2013,24035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2013 - 11 U 94/12 (https://dejure.org/2013,24035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 11 U 94/12 (https://dejure.org/2013,24035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 145 BGB, § 177 BGB
    Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hessisches Gemeinderecht - Abschluss eines Kaufvertrags durch konkludentes Handeln des Bürgermeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 176/94

    Berufung einer Gemeinde auf Vertretungsmangel wegen Verletzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von BGH NJW 1995, 3389, 3390, bei dem für die finanzielle Tragweite eines Ausstellungsvertrages auch berücksichtigt werden musste, dass die "Übernahme eines beträchtlichen Haftungsrisikos für den Fall einer Leistungsstörung" sowie nicht unerhebliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausstellung im Raume standen.

    Übereinstimmend werden Geschäfte der laufenden Verwaltung jedenfalls als solche definiert, die "in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen" (vgl. Bennemann/Schmidt aaO. Rdnr. 37; Schneider/Dreßler, Hessische Gemeindeordnung, § 71 Rdnr. 19; Schmidt/Kneip, Hessische Gemeindeordnung, 2. Aufl. § 71 Rdnr. 6); als "Alltagsgeschäfte" (Bennemann/Schmidt aaO,), "die ihrer Natur nach im gewöhnlichen Betriebsablauf regelmäßig wiederkehren" (BGH NJW 1995, 3389, 3390).

    Beispiele, in denen ein laufendes Geschäft verneint wurde, sind: Abschluss eines Architektenvertrages mit Honorar von 400.000 DM (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425; Ausübung eines Vorkaufsrecht bei kleinerer Gemeinde (Hess VGH NVwZ 1983, 556); Abschluss eines Ausstellungsvertrages (OLG Köln, Urteil vom 29.1.2004, 7 U 109/03 - zitiert nach juris); für Ausstellungsvertrag über (Sonder-) Ausstellung in städtischer Galerie offengelassen bei BGH NJW 1995, 3389).

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Die Schriftformklausel der Gemeindeordnungen wird von der Rechtsprechung einheitlich nicht als Formerfordernis, sondern als Regelung der Vertretungsmacht angesehen (BGH WM 1966, 1177; NJW 1994, 1528, NJW 2001, 2626; VGH Kassel NVwZ 1997, 618; BAG NJW 1996, 2594).

    Der vom BGH in der Entscheidung NJW 2001, 2626 obiter geäußerten Auffassung, dass eine Genehmigung "schwerlich vorstellbar", soweit es um fehlende Förmlichkeiten wie die handschriftliche Unterzeichnung gehe (dem folgend Schneider/Dreßler aaO., § 71 Rdnr. 38), vermag der Senat nicht zu folgen.

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2012 - 3 O 549/11

    Ankauf eines Bürgermeisterportraits als Geschäft der laufenden Verwaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.8.2012, Az. 2-3 O 549/11, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.8.2012, Az. 2-3 O 549/11, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin eine angemessene Vergütung für die Ausstellung ihres X-Portraits in der Galerie der Bürgermeister in der Halle des B, C-Straße, Stadt A, zu zahlen - und zwar zunächst für das Jahr 2009 und nunmehr auch die Jahre 2010-2011 sowie für 8 Monate des Jahres 2012 - zzgl.

  • VGH Hessen, 15.02.1996 - 5 UE 2836/95

    Anforderungen an die Vertretungsmacht von Gemeindeorganen - hier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Die Schriftformklausel der Gemeindeordnungen wird von der Rechtsprechung einheitlich nicht als Formerfordernis, sondern als Regelung der Vertretungsmacht angesehen (BGH WM 1966, 1177; NJW 1994, 1528, NJW 2001, 2626; VGH Kassel NVwZ 1997, 618; BAG NJW 1996, 2594).

    Wenn die fehlende Schriftlichkeit (Unterschrift zweier Mitglieder des Gemeindevorstandes) einen Mangel der Vertretungsmacht darstellt, dann muss nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen die somit vollmachtlos vertretene Gemeinde das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft auch genehmigen können, und zwar durch eine Beschluss ihres allgemein zuständigen Vertretungsorgans (so auch VGH Kassel, NVwZ 1997, 618, 620).

  • OLG Frankfurt, 20.12.1988 - 22 U 35/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Beispiele, in denen ein laufendes Geschäft verneint wurde, sind: Abschluss eines Architektenvertrages mit Honorar von 400.000 DM (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425; Ausübung eines Vorkaufsrecht bei kleinerer Gemeinde (Hess VGH NVwZ 1983, 556); Abschluss eines Ausstellungsvertrages (OLG Köln, Urteil vom 29.1.2004, 7 U 109/03 - zitiert nach juris); für Ausstellungsvertrag über (Sonder-) Ausstellung in städtischer Galerie offengelassen bei BGH NJW 1995, 3389).
  • OLG Köln, 29.01.2004 - 7 U 109/03

    Wirksamkeit eines Vertrages in Form eines Ausstellungsvertrages; Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Beispiele, in denen ein laufendes Geschäft verneint wurde, sind: Abschluss eines Architektenvertrages mit Honorar von 400.000 DM (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425; Ausübung eines Vorkaufsrecht bei kleinerer Gemeinde (Hess VGH NVwZ 1983, 556); Abschluss eines Ausstellungsvertrages (OLG Köln, Urteil vom 29.1.2004, 7 U 109/03 - zitiert nach juris); für Ausstellungsvertrag über (Sonder-) Ausstellung in städtischer Galerie offengelassen bei BGH NJW 1995, 3389).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Vertretungsbefugnis des Oberkreisdirektors

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Die Schriftformklausel der Gemeindeordnungen wird von der Rechtsprechung einheitlich nicht als Formerfordernis, sondern als Regelung der Vertretungsmacht angesehen (BGH WM 1966, 1177; NJW 1994, 1528, NJW 2001, 2626; VGH Kassel NVwZ 1997, 618; BAG NJW 1996, 2594).
  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
    Die Schriftformklausel der Gemeindeordnungen wird von der Rechtsprechung einheitlich nicht als Formerfordernis, sondern als Regelung der Vertretungsmacht angesehen (BGH WM 1966, 1177; NJW 1994, 1528, NJW 2001, 2626; VGH Kassel NVwZ 1997, 618; BAG NJW 1996, 2594).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2015 - 19 U 19/15

    Maklervertrag und Schriftformerfordernis nach § 71 II 1 HGO

    Die von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25.06.2013 (11 U 94/12) ist mit dem vorliegenden Falle nicht vergleichbar, da dort eine ausdrückliche Billigung eines konkludent abgeschlossenen Kaufvertrages durch den Magistrat vorlag.
  • OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18

    Privatrechtliches Verpflichtungsgeschäft einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt:

    Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die als Alltagsgeschäfte ihrer Natur nach in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2013, Aktenzeichen 11 U 94/12, Rn. 39, zitiert nach juris, für die entsprechende Vorschrift in § 71 HGO) und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 16.11.1978, Aktenzeichen III ZR 81/77, Rn. 25, zitiert nach juris.) Die kleine Gemeinde G. mit seinerzeit um die 1.000 Einwohner hatte den ursprünglichen Vertrag über die Verwaltung des gemeindeeigenen Wohnungsbestandes im Jahr 2004 abgeschlossen, die Neufassung im Jahr 2006.
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