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   OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11   

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https://dejure.org/2011,8276
OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11 (https://dejure.org/2011,8276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2011 - 11 W 29/11 (https://dejure.org/2011,8276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2011 - 11 W 29/11 (https://dejure.org/2011,8276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de

    Die Vorlage von Unterlagen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist im Eilverfahren nur unter hohen Anforderungen möglich

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101b UrhG
    Prüfungsmaßstab für Offensichtlichkeit im Rahmen von § 101 b UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der offensichtlichen Urheberrechtsverletzung i.S.v. § 101b UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101b
    Begriff der offensichtlichen Urheberrechtsverletzung i.S. von § 101b UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 197
  • ZUM 2012, 46
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
    Rechtsverletzung anzunehmen ist (vgl. BGH MDR 2011, 930 - Cinch-Stecker; BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; OLG München GRUR 2005, 1038, 1040 - Hundertwasser-Haus II; Dreier in Schulze/Dreier, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rd. 19).

    Für den Bereich des Patentrechts hat dagegen der Bundesgerichtshof nunmehr ausdrücklich anerkannt, dass der Schutzrechtsinhaber auch dann eigene Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn er als Gesellschafter des Lizenznehmers an dessen Gewinn teilhat (vgl. BGH GRUR 2011, 711, 712 - cinch-Stecker).

    Der Ersatzanspruch ginge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Regel nur dahin, dass dem Lizenznehmer - hier der ... Ireland - Schadensersatz nach einer der üblichen Berechnungsarten gewährt würde (vgl. BGH GRUR 2011, 711, 713 - cinch-Stecker).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
    Rechtsverletzung anzunehmen ist (vgl. BGH MDR 2011, 930 - Cinch-Stecker; BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; OLG München GRUR 2005, 1038, 1040 - Hundertwasser-Haus II; Dreier in Schulze/Dreier, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rd. 19).

    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse ist etwa anzunehmen, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen (BGH GRUR 1992, 697, 698 - Alf), etwa indem er an den Verkaufserlösen des lizenzierten Werkes beteiligt ist (vgl. BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).

  • OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
    Rechtsverletzung anzunehmen ist (vgl. BGH MDR 2011, 930 - Cinch-Stecker; BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; OLG München GRUR 2005, 1038, 1040 - Hundertwasser-Haus II; Dreier in Schulze/Dreier, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rd. 19).

    Der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des OLG München nach ist eine derartige kapitalmäßige Verknüpfung für die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche des Urhebers nicht ausreichend (vgl. OLG München GRUR 2005, 1038ff - Hundertwasser Haus II).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
    Entsprechend hat der Senat allein die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 7 UrhG nicht ausreichen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 32 - offensichtliche Rechtsverletzung), sondern formuliert, dass ein Sachverhalt vorliegen muss, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Zweifel am Vorliegen einer Rechtsverletzung aufkommen lässt, und auch keine Anhaltspunkte am Vorliegen tatsächlicher Umstände erkennbar sind, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen könnten (vgl. OLG Frankfurt am Main MMR 2010, 681, 683).

    Soweit der Senat im Rahmen des vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens zwar hinsichtlich des dort zu beurteilenden Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Abs. 7 UrhG die Voraussetzungen der Offensichtlichkeit als gegeben ansah (OLG Frankfurt am Main MMR 2010, 681, 683), lässt sich dies auf das vorliegende Verfahren nicht übertragen.

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse ist etwa anzunehmen, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen (BGH GRUR 1992, 697, 698 - Alf), etwa indem er an den Verkaufserlösen des lizenzierten Werkes beteiligt ist (vgl. BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2002 - 6 U 254/01

    Markenrechtsverletzung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
    Entsprechend hat der Senat allein die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 7 UrhG nicht ausreichen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 32 - offensichtliche Rechtsverletzung), sondern formuliert, dass ein Sachverhalt vorliegen muss, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Zweifel am Vorliegen einer Rechtsverletzung aufkommen lässt, und auch keine Anhaltspunkte am Vorliegen tatsächlicher Umstände erkennbar sind, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen könnten (vgl. OLG Frankfurt am Main MMR 2010, 681, 683).
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