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   OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20   

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OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20 (https://dejure.org/2020,27729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2020 - 21 W 105/20 (https://dejure.org/2020,27729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 (https://dejure.org/2020,27729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Höhere Nachlasspflegervergütung in Ballungsräumen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe der Nachlasspflegervergütung bei mittlerem Schwierigkeitsgrad

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1272
  • FamRZ 2020, 2041
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 24.04.2015 - 21 W 45/15

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei mittelschwerer Pflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein Ballungsraum betroffen ist, in dem ein Rechtsanwalt höhere Kosten für den Betrieb seines Büros (Miete, Löhne) aufwenden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 24.04.2015 - 21 W 45/15 , juris; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1903; OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 13; Höger in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, 2020, § 1960 Rn. 25).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 ; Beschluss vom 24.04.2015 - Az. 21 W 45/15 , juris).

    Handelt es sich um eine Nachlasspflegschaft mittleren Schwierigkeitsgrads, sieht der Senat für im Bereich des Ballungsraums Frankfurt geführte Nachlasspflegschaften einen Stundensatz in Höhe von 100, 00 ? als angemessen an (vgl. Senat, Beschluss vom 24.04.2015 - 21 W 45/15 , juris).

    Der räumliche Bereich des Ballungsraums Rhein-Main ist dabei an der räumlichen Abgrenzung aus § 2 Abs. 1 MetropolG vom 08.03.2011 (GVBl. I 2011, 153) zu orientieren und erfasst allein die in diesem Bereich kanzleiansässigen Pfleger (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2017 - 21 W 94/17 ; Senat, Beschluss vom 24.04.2015 - 21 W 45/15 , juris).

  • OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 397/12

    Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Da kein schutzwürdiges Interesse des Erben besteht, dass der Nachlasspfleger Leistungen zu einem besonders günstigen Stundensatz erbringt, ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt eine kostendeckende Vergütung erhält (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein Ballungsraum betroffen ist, in dem ein Rechtsanwalt höhere Kosten für den Betrieb seines Büros (Miete, Löhne) aufwenden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 24.04.2015 - 21 W 45/15 , juris; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1903; OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 13; Höger in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, 2020, § 1960 Rn. 25).

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 , unveröffentlicht).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 ; Beschluss vom 24.04.2015 - Az. 21 W 45/15 , juris).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Hingegen ist ansonsten, also außerhalb des Ballungsraums Rhein-Main ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 ? für eine Pflegschaft durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades als angemessen anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2017 - 21 W 94/17 ; Beschluss vom 25.04.2018 - 21 W 20/18 , jeweils unveröffentlicht).

    Handelt es sich um eine Pflegschaft überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrads, ist dieser Stundensatz für außerhalb des Ballungsgebiets Rhein-Main geführte Pflegschaften von 80, 00 ? auf 110, 00 ? heraufzusetzen; dies entspricht dem Aufschlag von 30, 00 ?, den der Senat bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit auch für im Ballungsgebiet Frankfurt kanzleiansässige Nachlasspfleger als angemessen ansieht (vgl. Senat, Beschluss vom 25.04.2018 - 21 W 20/18 ).

    Diese Kosten wiederum differieren erheblich zwischen Ballungszentren wie dem Frankfurter Rheinmaingebiet und etwa Nordhessen, wie der Senat zuletzt im Beschluss vom 25. April 2018 ( 21 W 20/18 ) ausgeführt hat.

  • OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 , unveröffentlicht).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 ; Beschluss vom 24.04.2015 - Az. 21 W 45/15 , juris).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Von einer einfachen Pflegschaft kann man nur ausnahmsweise ausgehen, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann, etwa weil im Zuge der Nachlasssicherung durch den Pfleger ein Testament aufgefunden wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 26.10.2017 - 21 W 104/17 m.w.N., unveröffentlicht).

    Handelt es sich um den Ausnahmefall einer Nachlasspflegschaft einfachen Schwierigkeitsgrads, hält der Senat für den Ballungsraum Frankfurt am Main einen Stundensatz in Höhe von 70, 00 ? für angemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.10.2017 - 21 W 104/17 ).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 21 W 94/17

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Hingegen ist ansonsten, also außerhalb des Ballungsraums Rhein-Main ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 ? für eine Pflegschaft durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades als angemessen anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2017 - 21 W 94/17 ; Beschluss vom 25.04.2018 - 21 W 20/18 , jeweils unveröffentlicht).

    Der räumliche Bereich des Ballungsraums Rhein-Main ist dabei an der räumlichen Abgrenzung aus § 2 Abs. 1 MetropolG vom 08.03.2011 (GVBl. I 2011, 153) zu orientieren und erfasst allein die in diesem Bereich kanzleiansässigen Pfleger (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2017 - 21 W 94/17 ; Senat, Beschluss vom 24.04.2015 - 21 W 45/15 , juris).

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 11 Wx 11/15

    Nachlasspflegschaft: Vergütung eines anwaltlichen Nachlasspflegers bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Dies gilt auch mit Blick auf neuere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2018 - 1 W 144/16: 60, 00 ? bis 120, 00 ?; OLG Celle BeckRS 2018, 905: 130, 00 ? allenfalls ganz ausnahmsweise; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844: 125, 00 ? bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad; OLG Karlsruhe, NJW 2015, 2051: 90, 00 ?; OLG Hamm FG Prax 2014, 165: 80, 00 ? bei einfachem Schwierigkeitsgrad, OLG Jena NJW-RR 2013, 1229: idR 33, 50 ? bis 115, 00 ?; vgl. ergänzend die Übersicht bei Höger in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB; 2020, § 1960 Rn. 25 mwNachw).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 6 W 211/17

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Dies gilt auch mit Blick auf neuere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2018 - 1 W 144/16: 60, 00 ? bis 120, 00 ?; OLG Celle BeckRS 2018, 905: 130, 00 ? allenfalls ganz ausnahmsweise; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844: 125, 00 ? bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad; OLG Karlsruhe, NJW 2015, 2051: 90, 00 ?; OLG Hamm FG Prax 2014, 165: 80, 00 ? bei einfachem Schwierigkeitsgrad, OLG Jena NJW-RR 2013, 1229: idR 33, 50 ? bis 115, 00 ?; vgl. ergänzend die Übersicht bei Höger in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB; 2020, § 1960 Rn. 25 mwNachw).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Dies gilt auch mit Blick auf neuere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2018 - 1 W 144/16: 60, 00 ? bis 120, 00 ?; OLG Celle BeckRS 2018, 905: 130, 00 ? allenfalls ganz ausnahmsweise; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844: 125, 00 ? bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad; OLG Karlsruhe, NJW 2015, 2051: 90, 00 ?; OLG Hamm FG Prax 2014, 165: 80, 00 ? bei einfachem Schwierigkeitsgrad, OLG Jena NJW-RR 2013, 1229: idR 33, 50 ? bis 115, 00 ?; vgl. ergänzend die Übersicht bei Höger in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB; 2020, § 1960 Rn. 25 mwNachw).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
    Dies gilt auch mit Blick auf neuere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2018 - 1 W 144/16: 60, 00 ? bis 120, 00 ?; OLG Celle BeckRS 2018, 905: 130, 00 ? allenfalls ganz ausnahmsweise; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844: 125, 00 ? bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad; OLG Karlsruhe, NJW 2015, 2051: 90, 00 ?; OLG Hamm FG Prax 2014, 165: 80, 00 ? bei einfachem Schwierigkeitsgrad, OLG Jena NJW-RR 2013, 1229: idR 33, 50 ? bis 115, 00 ?; vgl. ergänzend die Übersicht bei Höger in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB; 2020, § 1960 Rn. 25 mwNachw).
  • OLG Schleswig, 07.05.2012 - 3 Wx 113/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Stundensatz des anwaltlichen

  • OLG Frankfurt, 29.06.2018 - 21 W 75/18

    Vergütungsregelungen für Nachlasspflegschaft

  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

  • OLG Frankfurt, 16.09.2016 - 21 W 38/16

    Angemessene Vergütung des Nachlasspflegers

  • OLG Köln, 10.02.2021 - 2 Wx 294/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger

    Zudem wird bei der Höhe des für einen anwaltlichen Nachlasspfleger festzusetzenden Stundensatzes zum Teil auch differenziert, ob die Tätigkeit in einer Großstadt oder "auf dem Lande" (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28. August 2020 - 21 W 105/20 mwN) ausgeübt wird.

    Vielmehr liegt die Inflationsrate in Deutschland deutlich unter dem von der Europäischen Zentralbank angesteuertem Zielkorridor von etwa 2% p.a. (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28. August 2020 - 21 W 105/20), so dass derzeit keine Veranlassung besteht, von diesen Stundensätzen abzuweichen.

    Vielmehr bedarf die Angemessenheit tendenziell in großzügig bemessenen Zeitabständen einer generellen Überprüfung (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28. August 2020 - 21 W 105/20) bzw. bei Vorliegen besonderer Umstände einer generellen Überprüfung bzw. einer Anpassung im Einzelfall.

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Soweit es die Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte betrifft, orientiert sich die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend an einer Einteilung in einfache, mittelschwere und schwierige (vgl. hierzu und zu möglichen Abgrenzungskriterien im Einzelnen etwa Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.07.2021, Az. 15 W 214/21, Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 10.02.2021, Az. 2 Wx 294/20, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2020, Az. 21 W 105/20, jeweils zitiert nach juris).

    Eine an den Sätzen des § 3 Abs. 1 VBVG orientierte Vergütungshöchstgrenze erscheint letztlich auch als unverhältnismäßig, wenn dies dazu führt, dass einem Rechtsanwalt im Ballungsraum Stadt2 für die Abwicklung einer schwierigen Nachlasspflegschaft bei nicht mittellosem Nachlass ein Stundensatz in Höhe von 130, 00 Euro netto zuzubilligen sein soll (so Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 25.08.2020, Az. 21 W 105/20, zitiert nach juris), einem in derselben Region tätigen Nachlasspfleger, der weder Rechtspfleger noch Rechtsanwalt ist, jedoch letztlich unabhängig von seinen tatsächlich für die konkrete Nachlasspflegschaft nutzbaren fachlichen Kenntnisse gerade etwas mehr als 50% dieses Stundensatzes.

  • OLG Hamm, 13.06.2023 - 15 W 47/22

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei berufsmäßig geführter

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 - OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert jeweils nach juris) sein.

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 ; OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert jeweils nach juris).

    Von einer einfachen Pflegschaft kann nur ausnahmsweise ausgegangen werden, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 -, juris).

  • OLG Hamm, 01.07.2021 - 15 W 214/21

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Kriterien für die Bemessung eines

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können sein das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 - OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert jeweils nach juris).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 ; OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert jeweils nach juris).

    Von einer einfachen Pflegschaft kann nur ausnahmsweise ausgegangen werden, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2020 - 21 W 105/20 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 21 W 143/22

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Stundensatz des berufsmäßigen Nachlasspflegers, der seinen (Kanzlei-) Sitz außerhalb des Ballungsraumes Frankfurt am Main hat, bei Pflegschaften mit mittlerem Schwierigkeitsgrad mit 80,- EUR, bei Pflegschaften mit überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad mit 110,- EUR anzusetzen (vgl. zuletzt, Senat, Beschluss vom 25.08.2000 - 21 W 105/20, juris Rn. 21 mwN).

    Der Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt dabei einen Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (Senat, Beschluss vom 25.08.2020 - 21 W 105/20, juris Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19

    Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Nach den von dem 21. Zivilsenat des Gerichts aufgestellten Grundsätzen wäre für eine derartige Nachlasspflegschaft mittleren Schwierigkeitsgrads im Ballungsraum Frankfurt am Main, dieser bestimmt nach § 2 Abs. 1 MetropolG , ein Stundensatz von 100 ? angemessen (vgl. OLG Frankfurt [21.ZS] NJW-RR 2020, 1272).
  • AG Wipperfürth, 12.11.2020 - 8 VI 19/20
    Wenn er nunmehr einen Mindestlohn von 70, 00 Euro pro Stunde für einen einfach abzuwickelnden Nachlasss fordert, so wird er bei der Abwicklung von Nachlasspflegschaften mit mittlerer Schwierigkeit folgerichtig 80, 00 bis 90, 00 Euro verlangen und liegt damit im Bereich des Stundensatzes, die z.B. nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.08.2020, Az: 21 W 105/20 einem Rechtsanwalt bei einer außerhalb des Ballungsgebietes Rhein-Main geführten Pflegschaft mit durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad gewährt wird.
  • AG Wipperfürth, 12.11.2020 - Abt. 8
    Wenn er nunmehr einen Mindestlohn von 70, 00 Euro pro Stunde für einen einfach abzuwickelnden Nachlasss fordert, so wird er bei der Abwicklung von Nachlasspflegschaften mit mittlerer Schwierigkeit folgerichtig 80, 00 bis 90, 00 Euro verlangen und liegt damit im Bereich des Stundensatzes, die z.B. nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.08.2020, Az: 21 W 105/20 einem Rechtsanwalt bei einer außerhalb des Ballungsgebietes Rhein-Main geführten Pflegschaft mit durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad gewährt wird.
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