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   OLG Frankfurt, 25.09.2017 - 20 W 71/17   

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https://dejure.org/2017,54038
OLG Frankfurt, 25.09.2017 - 20 W 71/17 (https://dejure.org/2017,54038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2017 - 20 W 71/17 (https://dejure.org/2017,54038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2017 - 20 W 71/17 (https://dejure.org/2017,54038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 GNotKG, KV GNotKG § 21302, § 51 BNotO
    Keine zwingende vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens wegen Ausscheidens aus dem Notaramt

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 3 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 21302, 21; BNotO § 51
    Ausscheiden des Notars aus dem Notaramt nach Auftrag, aber vor Beurkundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine zwingende vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens wegen Ausscheidens aus dem Notaramt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 21; KV GNotKG § 21302; BNotO § 51
    Aktenverwahrer; Beurkundung; vorzeitige Beendigung

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 21 ; KV GNotKG § 21302 ; BNotO § 51
    Gebühren des Notars für die Fertigung eines Urkundenentwurfs vor seinem Ausscheiden aus dem Notaramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beendigung des Beurkundungsverfahrens bei Ausscheiden eines Notars aus dem Notaramt nach Erteilung des Beurkundungsauftrags

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2011 - 20 W 88/08

    Notarkosten: Geschäftswert für die notarielle Beurkundung der Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2017 - 20 W 71/17
    Verfahrensgegenstand des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung sind grundsätzlich nur die gegen die Kostenberechnung gerichteten Beanstandungen des jeweiligen Kostenschuldners - hier: des Antragstellers - (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2011, 20 W 88/08, zitiert nach juris, zu § 156 KostO).
  • OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 169/97

    Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Gericht des ersten Rechtszugs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2017 - 20 W 71/17
    Ein Verfahrensfehler in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn das Gericht erster Instanz nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen wäre (vgl. hierzu Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 69 Rz. 15a; Zöller/Feskorn, ZPO, 31. Aufl., § 69 FamFG Rz. 9; vgl. zu § 538 ZPO: Zöller/Heßler, a.a.O., § 538 Rz. 14; OLG Hamburg NZG 1999, 1211 [OLG Hamburg 14.07.1999 - 11 U 169/97] , zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf den sich aus § 22d GVG ergebenden und allgemein geltenden Grundsatz).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 20 W 54/18

    Änderung des Verfahrensgegenstandes durch Ersetzung einer Notar-Kostenberechnung

    Der Senat hat damit jedenfalls in der Sache selbst zu entscheiden (vergleiche hierzu auch Senat, Beschluss vom 25.09.2017, 20 W 71/17, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2024 - 20 W 2/22

    Zur Frage unrichtiger Sachbehandlung bei später Terminsvergabe durch Notar und

    a) Gegenstand eines Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 Abs. 1 S. 1 GNotKG sind grundsätzlich nur die gegen die angefochtene Kostenberechnung gerichteten Beanstandungen des jeweiligen Kostenschuldners (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 25.09.2017, Az. 20 W 71/17, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2019 - 20 W 265/17

    Zur vorzeitigen Beendigung eines Beurkundungsverfahrens wegen verzögerter

    Verfahrensgegenstand des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung sind grundsätzlich nur die gegen die Kostenberechnung gerichteten Beanstandungen des jeweiligen Kostenschuldners - hier: der Antragsteller - (vgl. Senat, Beschluss vom 25.09.2017, 20 W 71/17 , zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 20 W 189/17

    Verfahrensgegenstand bei Ersetzung notarieller Kostenberechnung durch Notar

    Verfahrensgegenstand des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung sind grundsätzlich nur die gegen die jeweilige Kostenberechnung gerichteten Beanstandungen des jeweiligen Kostenschuldners - hier: der Antragsteller - (vgl. dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 25.09.2017, 20 W 71/17, zitiert nach juris).
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