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   OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17   

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https://dejure.org/2018,30016
OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17 (https://dejure.org/2018,30016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2018 - 16 U 209/17 (https://dejure.org/2018,30016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2018 - 16 U 209/17 (https://dejure.org/2018,30016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 Abs. 3 Rom-I-VO, § 275 BGB
    Flugbeförderung eines israelischen Staatsbürgers mit Zwischenstopp auf kuwaitischem Staatsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flugbeförderung eines israelischen Staatsbürgers mit Zwischenstopp auf kuwaitischem Staatsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rom-I-VO Art. 9 Abs. 3 ; BGB § 275
    Ansprüche eines israelischen Staatsbürgers wegen verweigerter Look zur Beförderung nach Thailand mit Zwischenstopp auf kuwaitischem Staatsgebiet

  • rechtsportal.de

    Rom-I-VO Art. 9 Abs. 3 ; BGB § 275

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann die VOB/B auch nachträglich vereinbart werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kuwaitisches Boykottgesetz gegen Israel in Deutschland rechtlich unbeachtlich, aber faktisches Einreisehindernis

  • lto.de (Pressebericht, 25.09.2018)

    Airline darf Israeli Beförderung über Kuwait verweigern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kuwaitisches Boykottgesetz gegen Israel in Deutschland rechtlich unbeachtlich, aber faktisches Einreisehindernis

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kuwaitisches Boykottgesetz gegen Israel in Deutschland rechtlich unbeachtlich, aber faktisches Einreisehindernis

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Kuwait Airlines verweigert israelischem Staatsbürger die Beförderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kuwaitische Fluggesellschaft darf israelischen Staatsangehörigen Beförderung über Kuweit verweigern - Kuwaitisches Boykottgesetz gegen Israel in Deutschland rechtlich unbeachtlich und dennoch faktisches Einreisehindernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3591
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Auch wenn mithin die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 Rom-I-VO vorliegen, zwingt die Vorschrift nicht zur Beachtung der fremden Eingriffsnorm, sondern räumt dem Gericht ein gebundenes Ermessen ein, das sich an den in Art. 9 Abs. 3 Satz 2 Rom-I-VO genannten Kriterien auszurichten hat, wobei die Vorschrift als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist [EuGH Urt. v. 18.10.2016- C-135/15 - Rn. 44].

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist zu trennen zwischen der rechtlichen Berücksichtigung von Eingriffsnormen nach Art. 9 Abs. 3 Rom-I-VO und anderen, durch diese Regelung nicht präkludierten Formen der faktischen Berücksichtigung [EuGH Urt. v. 18.10.2016 aaO. - Rn. 51 f].

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2017 - 24 O 37/17

    Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen kuwaitische Fluggesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.11.2017 - Az. 2-24 O 37/17 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.11.2017 - Az. 2-24 O 37/17 - die Beklagte zu verurteilen,.

  • BGH, 17.02.1995 - V ZR 267/93

    Vertragsauslegung - Unmöglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Diese Teilunmöglichkeit steht hier der vollständigen Unmöglichkeit gleich, da nur die vollständige Leistung - Anschlussflug nach Bankgkok und Rückflug über Kuwait-Stadt nach Frankfurt am Main - dem Vertragszweck entspricht und die Teilleistung - Flug von Frankfurt am Main nach Kuwait-Stadt - für den Kläger sinnlos wäre [vgl. BGH Urt. v. 17.2.1995 - V ZR 267/93 - Rn. 15].
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Aus demselben tatsächlichen Grund wie in Ziff. 6 macht die Beklagte zu Recht geltend, dass der Kläger nicht über die vom Staat Kuwait vorgeschriebenen Reisedokumente verfügt, ohne die das Reiseziel Bankgkok auf ihrem Streckennetz nicht zu erreichen und damit die Durchführung des gebuchten Flugs undurchführbar war [vgl. BGH Urt. v. 30.11.1972 - VII ZR 239/71].
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Jedoch begründet eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Geldentschädigung nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegend Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann [BGH Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 - Rn. 13].
  • BGH, 15.05.2018 - X ZR 79/17

    Zur Erstattung eines dem Luftverkehrsunternehmen wegen fehlenden Visums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Hierbei trifft den Kläger als Fluggast eine vertragliche Nebenpflicht, sich vor dem Abflug die für die Einreise in einen Transit- oder Zielstaat von diesem verlangten Papiere einschließlich eines etwa notwendigen Visums zu verschaffen und diese Dokumente während des Fluges mitzuführen [BGH Urt. v. 15.5.2018 - X ZR 79/17 - Rn. 9].
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    So liegt es hier: In der ausschließlichen Berufung beider Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften liegt eine nachträglich im Rechtsstreit erfolgte stillschweigende Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts [st. Rspr., vgl. BGH Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 69/96 - Rn. 11; Urt. v. 16.10.2003 - III ZR 106/03 - Rn. 25; Urt. 4.5.2004 - XI ZR 40/03 - Rn. 25].
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    So liegt es hier: In der ausschließlichen Berufung beider Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften liegt eine nachträglich im Rechtsstreit erfolgte stillschweigende Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts [st. Rspr., vgl. BGH Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 69/96 - Rn. 11; Urt. v. 16.10.2003 - III ZR 106/03 - Rn. 25; Urt. 4.5.2004 - XI ZR 40/03 - Rn. 25].
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Die Berufung bringt insoweit keine Rüge vor; die auch unter der Geltung des § 513 Abs. 2 ZPO von Amts wegen gebotene Prüfung der internationalen Zuständigkeit [vgl. BGH Urt. 16.12.2003 - XI ZR 474/02 - Rn. 12 ff; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 513 Rn. 8] - hier aus dem Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach § 29 ZPO - ergibt keine Bedenken.
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17
    Das setzt die Erkenntnis voraus, dass die ABB der Beklagten bisher nicht Vertragsbestandteil waren [vgl. BGH Urt. v. 8.7.1999 - VII ZR 237/98 - Rn. 11].
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

  • OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19

    Erbringung der Beförderungsleistung

    In prozessualer Hinsicht ist Freising damit Erfüllungsort i.S.d. § 269 BGB, der zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gem. § 29 ZPO führt (vgl. Thon, IPrax 2019, 301, 302; Mäsch, JuS 2019, 386, 387).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.09.2018 - 16 U 209/17, juris Rn. 37 ff.) an, die auf breite Zustimmung in der rechtswissenschaftlichen Literatur gestoßen ist (vgl. Thon, IPRax 2019, 301, 304 f.; Mäsch, JuS 2019, 386, 387 f.; Führich, MDR 2019, 1285, 1286; BeckOGK-Riehm, Stand: 01.02.2020, § 275 BGB, Rn. 363; Mankowski, RIW 2019, 180, 182; Weller/Lieberknecht, JZ 2019, 317, 324 f.):.

    Denn das Forum kann fremdem Eingriffsrecht zwar die Anwendung versagen, die durch das Recht geschaffenen Fakten kann es aber nicht ignorieren, selbst wenn das ausländische Gesetz zu missbilligen ist (vgl. OLG Frankfurt, aaO, juris Rn. 50 ff.; Thon, IPRax 2019, 301, 305; Mäsch, JuS 2019, 386, 388; Führich, MDR 2019, 1285, 1286; BeckOGK-Riehm, aaO, § 275 BGB Rn. 364; Mankowski, RIW 2019, 180, 182; Mörsdorf, JZ 2018, 156, 159; MüKo-Ernst, 8. Aufl. 2019, § 275 BGB Rn. 44; Freitag, NJW 2018, 430, 433; a.A. Weller/Lieberknecht, JZ 2019, 317, 325, wonach das OLG Frankfurt die sich erst auf der Vollstreckungsebene stellenden Fragen vorweggenommen habe).

    Selbst wenn man der Ansicht des Klägers folgt, dass ein Staat aus der von ihm frei gewählten Organisationsform keine privatrechtlichen Vorteile ziehen darf (vgl. auch Freitag, NJW 2018, 430, 434 und ihm folgend Mäsch, JuS 2019, 386, 388), vermag dies vorliegend nichts daran ändern, dass sich die Beklagte hier auf das Vorliegen eines tatsächlichen Leistungshindernisses berufen kann.

    Denn vorliegend kann sich die Beklagte auf einen sachlichen Grund für die Nichtbeförderung des Klägers berufen, da sie - wie jede andere Fluggesellschaft auch daran gehindert ist - den Kläger oder einen anderen Passagier mit einem israelischen Pass auf einem Flug mit Zwischenlandung in K.-Stadt zu befördern (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, aaO, Rn. 74; a.A. Mäsch, JuS 2019, 386, 388).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2023 - 11 U 180/21

    Zum Verhältnis US-Sekundärsanktionen - EU-Blocking-VO bei noch nicht beschiedenem

    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hatte etwa im Hinblick auf das kuwaitische Einheitsgesetz mit Urteil vom 25.9.2018 (Az. 16 U 209/17, NJW 2018, 3591) entschieden, dass - auch wenn die deutsche Rechtsordnung die dem Sanktionssystem zu Grunde liegenden Wertungen nicht teilt- die durch das Sanktionsgesetz geschaffene Sachlage zu berücksichtigen ist.
  • KG, 21.09.2020 - 20 U 38/20
    Bei dieser Zweimonatsfrist handelt sich um eine von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist, deren Versäumung zum Erlöschen des materiellen Anspruchs führt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2018 - 16 U 209/17 - juris Rz. 70).
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