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   OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 17 U 63/99   

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https://dejure.org/2000,22140
OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 17 U 63/99 (https://dejure.org/2000,22140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2000 - 17 U 63/99 (https://dejure.org/2000,22140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 17 U 63/99 (https://dejure.org/2000,22140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erkennbarkeit der Insolvenzreife, fachkundiger Rat, Geschäfts- und Firmenwert, GmbHG § 64 Satz 1, Ingansetzung des Geschäftsbetriebs, rechnerische Überschuldung, Rechnungsabgrenzungsposten, Überschuldung, Überschuldungsbilanz, Verschulden, Zahlungen nach Insolvenzreife, ...

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 173
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 17 U 63/99
    Diese modifizierte zweistufige Prüfung vertritt der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 201; BGHZ 126, 181, 199 f.; BGH, NJW 1995, 1739, 1743).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 119, 201, 214; NJW 1993, 676, 677) können auf der Aktivseite Vermögenswerte eingesetzt werden, die im Falle der Konkurseröffnung zu den verwertbaren Bestandteilen der Masse gehören.

    Daraus ergibt sich - was das Landgericht verkannt hat -, dass das Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB als nur für die laufende Erfolgsbilanz zu fortgeführten Buchwerten geltende Vorschrift nicht anwendbar ist (BGHZ 119, 201, 214).

    Andererseits ist der Ansatz eines Geschäftswertes aber auch nur zulässig, wenn greifbare Aussichten bestehen, Unternehmensbestandteile zu veräußern (BGHZ 119, 201, 214; Schulze/Osterloh in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 63 Rn. 12) und dabei einen über den - auf der Aktivseite ohnehin bereits berücksichtigten - Substanzwert hinausgehenden Erlös zu erzielen.

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 17 U 63/99
    Diese modifizierte zweistufige Prüfung vertritt der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 201; BGHZ 126, 181, 199 f.; BGH, NJW 1995, 1739, 1743).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 17 U 63/99
    Diese modifizierte zweistufige Prüfung vertritt der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 201; BGHZ 126, 181, 199 f.; BGH, NJW 1995, 1739, 1743).
  • OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des

    Dies ist dann der Fall, wenn der in Anspruch genommene Geschäftsführer dartun kann, dass mittelfristig nicht mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu rechnen war (OLF Frankfurt NZG 2001, 173, 174).

    Insofern reichen bereits begründete Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Prognose aus, um zulässigerweise den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten (OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f, 174).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2009 - 10 U 148/08

    Erstattungspflicht des Geschäftsführers  der GmbH von nach Eintritt der

    Aus dem Aufbau der Norm des § 19 II InsO folgt, dass die Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten in Satz 1 den Regelfall und die nach Fortführungswerten in Satz 2, der eine positive Fortbestehensprognose voraussetzt, den Ausnahmefall darstellt (BGH ZIP 2006, 2171; BGH ZIP 2007, 676 ff., 679; OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f.; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 361).

    Dies ist dann der Fall, wenn der in Anspruch genommene Geschäftsführer dartun kann, dass mittelfristig nicht mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu rechnen war (OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f., 174).

    Insofern reichen bereits begründete Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Prognose aus, um zulässigerweise den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten (OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f., 174).

    Eine solche Rangrücktrittserklärung (§ 39 II InsO), durch die Gesellschafter häufig die Insolvenzreife verhindern und einen Sanierungsbeitrag leisten wollen, führt dazu, dass die mit Rangrücktritt versehene Forderung in einer Überschuldungsbilanz und im Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen ist (BGHZ 146, 264 ff., 271 = NJW 2001, 1280 ff., 2181 = NZI 2001, 196 ff.; BGH NJW 2007, 2118 ff., 2119; BGH ZIP 2007, 676 ff., 679; OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f., 173; Andres/Leithaus, InsO, 1. Aufl. 2006, § 39 Rdn. 9; Braun, InsO, 3. Aufl. 2007, § 39 Rdn. 19 ff.).

    Da dem Geschäftsführer bei der Aufstellung der Fortführungsprognose ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, reichen bereits begründete Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Prognose aus, zulässigerweise den Geschäftsbetrieb fortzuführen; wenn der Geschäftsführer - bei Zugrundelegung nicht nachträglicher Erkenntnisse, sondern der damaligen Sicht eines ordentlichen Geschäftsmanns - hinreichende Anhaltspunkte dafür hatte, davon auszugehen, die Gesellschaft sei mittelfristig in der Lage, die Gewinnzone zu erreichen und die erwirtschafteten Verluste überzukompensieren (OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f., 174; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 362 f.).

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 18 U 226/13

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Zahlungen bei

    Insofern reichen bereits begründete Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Prognose aus, um zulässigerweise den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten (vgl. OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f., 174).
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