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   OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18, 20 W 154/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39876
OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18, 20 W 154/18 (https://dejure.org/2018,39876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2018 - 20 W 153/18, 20 W 154/18 (https://dejure.org/2018,39876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 20 W 153/18, 20 W 154/18 (https://dejure.org/2018,39876)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bei verschwiegener tatsächlich bestehender Ehe kann Lebensgefährte nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bei verschwiegener Ehe der Mutter kann der Lebensgefährte nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Wer ist hier der Vater?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei verschwiegener tatsächlich bestehender Ehe kann Lebensgefährte nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verschwiegene Ehe: Lebensgefährte kann nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei verschwiegener tatsächlich bestehender Ehe kann Lebensgefährte nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Die Grenzen der Vaterschaftsanerkennung - Wenn die Kindsmutter ihre Ehe verschweigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuer Lebensgefährte kann bei verschwiegener tatsächlich bestehender Ehe nicht wirksam Vaterschaft anerkennen - Kinder können bei fortbestehender Ehe nicht Familiennamen des neuen Lebenspartners tragen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung der Vaterschaft während der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 488
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18
    Die vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschiedene Frage, in welchem Verhältis diese 3 Anknüpfungsalternativen zueinander stehen, wenn sie zu unterschiedlichen Eltern-Kind-Zuordnungen führen und welcher Alternative im Konkurrenzfall der Vorrang einzuräumen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20.04.2016 - XII ZB 15/15 - dok. bei juris), kann hier dahinstehen, da - wie nachfolgend ausgeführt wird - sowohl nach deutschem als auch nach marokkanischem Recht derzeit von einer rechtlichen Vaterschaft des Beteiligten zu 2 auszugehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 11 Wx 100/12

    Abstammungsfeststellung: Verfahrensaussetzung beim Zusammentreffen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18
    Somit schließt auch nach marokkanischem Recht die sich aus einer bestehenden Ehe ergebende Vaterschaft eines Mannes die Wirksamkeit des Anerkenntnisses eines anderen Mannes aus (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 1561 = StAZ 2015, 19).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18
    Nach deutschem Recht erfolgt die gesetzlich nicht besonders geregelte Erteilung des Vornamens in Ausübung der elterlichen Sorge formlos durch die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern (vgl. BVerfGE 119, 143 [BVerfG 09.07.2007 - 2 BvF 1/04] ; Palandt/Götz, a.a.O., Einf vor § 1616 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18
    Dabei ist davon auszugehen, dass das Personalstatut und das Ehewirkungsstatut dem Aufenthaltsstatut grundsätzlich gleichwertige Zusatzanknüpfungen sind (vgl. BGHZ 168, 79).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2019 - 1 WF 28/19

    Anfechtung einer Vaterschaft

    Allerdings muss eine Mutter, die bei bestehender Ehe durch wahrheitswidrige Familienstandsangabe an einer urkundlichen Vaterschaftsanerkennung mitwirkt, erkennen, dass die Vaterschaftsanerkennung keine Rechtswirkung entfalten konnte (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.10.2018 - 20 W 153/18, juris Rn. 18).
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