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   OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03   

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https://dejure.org/2003,14294
OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03 (https://dejure.org/2003,14294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2003 - 25 W 60/03 (https://dejure.org/2003,14294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2003 - 25 W 60/03 (https://dejure.org/2003,14294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 GKG, § 1 InsO, § 208 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 2 InsO
    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige entstehenden Masseverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters über das Vermögen aus einer Kostenrechnung ; Zulässigkeit der Vollstreckung gegen Insolvenzverwalter wegen einer Masseverbindlichkeit nach der Durchführung einer Masseunzulänglichkeitsanzeige; Folgen der Abgabe einer Erklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Der Insolvenzverwalter sei insoweit nicht darauf angewiesen, das Vollstreckungsverbot erst im Vollstreckungsschutzverfahren (welches er einleiten müsse) durchzusetzen; das ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.04.03, NJW 2003, 2454.

    Da es im vorliegenden Fall also nicht um Altmasseverbindlichkeiten geht, kann die streitige Frage, ob aus dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO zugleich die Unzulässigkeit einer entsprechenden Leistungsklage (und Gebotenheit einer Feststellungsklage) mangels Rechtsschutzinteresses folgt (so die ganz herrschende Meinung, vgl. BAG ZIP 2002, 628 und 2003, 1850; dem folgend: BGH NJW 2003, 2454 = MDR 2003, 1015 = ZIP 2003, 914), dahinstehen.

    Insoweit ist zwar mit dem Bundesgerichtshof (a. a. O., NJW 2003, 2454) davon auszugehen, dass alle Neumassegläubiger nach dem in § 1 Satz 1 InsO niedergelegten Grundsatz gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden müssen - was bei Unzulänglichkeit der Masse die volle Befriedigung aller Neumassegläubiger ausschließt.

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 16 Ta 269/03

    Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02

    Zum Verhältnis der Masseunzulänglichkeit und dem Erlass eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Da es im vorliegenden Fall also nicht um Altmasseverbindlichkeiten geht, kann die streitige Frage, ob aus dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO zugleich die Unzulässigkeit einer entsprechenden Leistungsklage (und Gebotenheit einer Feststellungsklage) mangels Rechtsschutzinteresses folgt (so die ganz herrschende Meinung, vgl. BAG ZIP 2002, 628 und 2003, 1850; dem folgend: BGH NJW 2003, 2454 = MDR 2003, 1015 = ZIP 2003, 914), dahinstehen.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Da es im vorliegenden Fall also nicht um Altmasseverbindlichkeiten geht, kann die streitige Frage, ob aus dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO zugleich die Unzulässigkeit einer entsprechenden Leistungsklage (und Gebotenheit einer Feststellungsklage) mangels Rechtsschutzinteresses folgt (so die ganz herrschende Meinung, vgl. BAG ZIP 2002, 628 und 2003, 1850; dem folgend: BGH NJW 2003, 2454 = MDR 2003, 1015 = ZIP 2003, 914), dahinstehen.
  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 118/10

    Begriff der vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO;

    Der eingetretene Schaden muss allerdings zumindest dann, wenn es sich wie bei § 263 StGB um ein Schutzgesetz handelt, das die Schädigungstendenz tatbestandlich voraussetzt, nicht bezüglich jeder einzelnen Schadensposition vom Vorsatz des Schuldners umfasst sein (vgl. BGH, ZInsO 2007, 814; OLG Rostock, NZI 2005, 40; 6Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage, § 302 Rdn. 2 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05

    Anzeige der Masseunzulänglichkeit: Ansetzung und Vollstreckung von danach

    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt im Beschluss vom 25.11.2003 (25 W 60/03) ausführlich dargelegt hat, kennt das Gesetz nur die Unterscheidung zwischen alten Masseverbindlichkeiten und Neumasseverbindlichkeiten im Sinne des § 209 InsO, wobei lediglich die Neumasseverbindlichkeiten gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO von dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO erfasst sind.

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Entscheidung vom 25.11.2003 (25 W 60/03) festgestellt, dass mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen sei, dass alle Neumassegläubiger nach dem in § 1 InsO niedergelegten Grundsatz gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden müssen, was bei Unzulänglichkeit der Masse die volle Befriedigung aller Neumassegläubiger ausschließt.

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

    Es ist bereits fraglich, ob der Insolvenzverwalter überhaupt verpflichtet ist, irgendwann eine drohende Unzulänglichkeit der Masse anzuzeigen (ablehnend Braun-Kießner, 4. Aufl., § 208 InsO Rn. 24 m.w.N.) oder ob er hierzu nur berechtigt ist, etwa um einen Anreiz für die Gewinnung dann privilegierter Neumassegläubiger zu schaffen (vgl. OLG Frankfurt NZI 2005, 40).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 32/13

    Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung

    Diese ist der eingetretenen Masseunzulänglichkeit ausdrücklich gleichgestellt (vgl. etwa MüKo-InsO/Hefermehl, 2. Auflage, § 208 Rn. 21; OLG Frankfurt, NZI 2005, 40); auch die Anzeige drohender Masseunzulänglichkeit führt zudem zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. Baun/Kießner, a.a.O., § 210 Rn. 4; Uhlenbruck/Berscheid, InsO, 13. Auflage, § 210 Rn. 2).
  • OLG Celle, 03.06.2005 - 2 W 114/05
    Denn an einer Anzeige der Unzulänglichkeit der Neumasse, deren Zulässigkeit ohnehin umstritten ist (vgl. dazu OLG Frankfurt NZI 2005, 40 f.), fehlt es hier - wie auch vorliegend - typischer Weise.
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