Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Erstattungsfähigkeit von Flugkosten für Prozessbevollmächtigten
- reise-recht-wiki.de
Flugkosten eines Rechtsanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 103; ZPO § 104
Kostenfestsetzung; Kostenerstattung; Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Flugkosten; Economy Class mit Umbuchungsmöglichkeit - rechtsportal.de
ZPO § 91 ; ZPO § 103 ; ZPO § 104
Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten einer Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 12.07.2016 - 3 O 82/13
- OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Flugkosten - Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Dabei darf auch ein Flugpreistarif in der Economy Class gewählt werden, der die Möglichkeit zur kurzfristigen Umbuchung des Flugs gewährleistet, da stets mit einer - auch kurzfristigen - Verlegung eines Gerichtstermins gerechnet werden muss, (vgl. BGH, Beschluss v. 6.11.2014 - I ZB 38/14, NJR-RR 20145, 425 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 3.3.2010 - 4 W 249/09, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Beschluss v. 9.9.2013 - 6 W 77/13, NJW-RR 2014, 828). - OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Dabei darf auch ein Flugpreistarif in der Economy Class gewählt werden, der die Möglichkeit zur kurzfristigen Umbuchung des Flugs gewährleistet, da stets mit einer - auch kurzfristigen - Verlegung eines Gerichtstermins gerechnet werden muss, (vgl. BGH, Beschluss v. 6.11.2014 - I ZB 38/14, NJR-RR 20145, 425 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 3.3.2010 - 4 W 249/09, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Beschluss v. 9.9.2013 - 6 W 77/13, NJW-RR 2014, 828). - OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Dabei darf auch ein Flugpreistarif in der Economy Class gewählt werden, der die Möglichkeit zur kurzfristigen Umbuchung des Flugs gewährleistet, da stets mit einer - auch kurzfristigen - Verlegung eines Gerichtstermins gerechnet werden muss, (vgl. BGH, Beschluss v. 6.11.2014 - I ZB 38/14, NJR-RR 20145, 425 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 3.3.2010 - 4 W 249/09, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Beschluss v. 9.9.2013 - 6 W 77/13, NJW-RR 2014, 828).
- OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 6 W 207/07
Kostenerstattung: Erstattungsfähige Flugreise- und Übernachtungskosten eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Insoweit sind auch Flugkosten als erforderlicher Aufwand der Prozessführung anzusehen, wenn die dabei entstehenden Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise (1. Wagenklasse) stehen, wobei nicht nur das Verhältnis der Kosten sowie der Zeitgewinn zu beachten sind, sondern unter anderem auch die Bedeutung des Rechtsstreits (vgl. BGH, Beschluss v. 13.12.2007 - IX ZB 112/05, NJW-RR 2008, 654; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.2.2008 - 6 W 207/07, MDR 2008, 1005). - BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Insoweit sind auch Flugkosten als erforderlicher Aufwand der Prozessführung anzusehen, wenn die dabei entstehenden Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise (1. Wagenklasse) stehen, wobei nicht nur das Verhältnis der Kosten sowie der Zeitgewinn zu beachten sind, sondern unter anderem auch die Bedeutung des Rechtsstreits (vgl. BGH, Beschluss v. 13.12.2007 - IX ZB 112/05, NJW-RR 2008, 654; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.2.2008 - 6 W 207/07, MDR 2008, 1005). - BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
In einem solchen Fall sind die Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. BGH, Beschluss v. 13.9.2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; v. 4.7.2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591 ff.). - BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
In einem solchen Fall sind die Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. BGH, Beschluss v. 13.9.2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; v. 4.7.2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591 ff.). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Es handelt es sich regelmäßig um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats erforderlich und sinnvoll ist (vgl. BGH, Beschluss v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724; v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856). - BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Es handelt es sich regelmäßig um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats erforderlich und sinnvoll ist (vgl. BGH, Beschluss v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724; v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856).