Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23546
OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2006,23546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2006 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2006,23546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2006,23546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Unterlassungsanspruch wegen drohender Weitergabe von Geschäftsunterlagen)

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    An die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr sind allerdings grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft; eine durch Berühmung geschaffene Erstbegehungsgefahr und mit ihr der Unterlassungsanspruch entfallen grundsätzlich mit der Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, daß die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde (BGH -31.5.2001 - I ZR 106/99 = WRP 2001, 1076).

    60 c) Allerdings kann unter Umständen eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden (BGH - 31.5.2001 - I ZR 106/99 = NJW-RR 2001, 1483; 15.10.1998 - I ZR 120/96 = WRP 1999, 211).

    Eine Rechtsverteidigung kann dann eine Erstbegehungsgefahr begründen, wenn nicht nur der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH NJW-RR 2001, 1483).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Zwar fehlt es nicht am Feststellungsinteresse der Klägerin; für das Vorliegen des Feststellungsinteresses reicht bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH - 16.1.2001 - VI ZR 381/99 = NJW 2001, 1431; 23.4.1991 - X ZR 77/89 = NJW 1991, 2707).

    Hieran hat er für den Fall, daß Gegenstand der Feststellungsklage ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts ist, später wieder "Zweifel" geäußert (16.1.2001 - VI ZR 381/99 = NJW 2001, 1431).

  • BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87

    Zum Tatbestandsmerkmal "unbefugt" in § 17 UWG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    (b) Die " unbefugte " Mitteilung oder Verwertung eines Geheimnisses i.S.d. § 17 UWG hat allerdings keinen anderen Bedeutungsinhalt als das Merkmal "rechtswidrig" in den Bereicherungsdelikten des allgemeinen Strafrechts (BayObLG - 9.5.1988 - RReg 4 St 275/87 = GRUR 1988, 634).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Nach der Rechtsprechung sind hierunter Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH - 10.5.1995 - 1 StR 764/94 = NJW 1995, 2301; OLG München - 22.1.2004 - 29 U 4872/03 = OLGR München 2004, 200).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    (2) Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfG - 25.1.1984 - 1 BvR 272/81 = BVerfGE 66, 116 = NJW 1984, 1741).
  • OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03

    Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Nach der Rechtsprechung sind hierunter Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH - 10.5.1995 - 1 StR 764/94 = NJW 1995, 2301; OLG München - 22.1.2004 - 29 U 4872/03 = OLGR München 2004, 200).
  • OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung eines Ausländers; Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Die Unternehmen der "B-Gruppe" unterhalten eine Internethomepage ( www.... ), auf der sie u.a. umfangreiche Veröffentlichungen über das gescheiterte "X-Geschäft" der Klägerin eingestellt haben und die z.T. bereits Gegenstand anderer Rechtsstreite vor dem Senat gewesen sind (16 U 198/04; 16 U 201/04; 16 W 34/04; 16 U 76/05).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Zwar fehlt es nicht am Feststellungsinteresse der Klägerin; für das Vorliegen des Feststellungsinteresses reicht bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH - 16.1.2001 - VI ZR 381/99 = NJW 2001, 1431; 23.4.1991 - X ZR 77/89 = NJW 1991, 2707).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Der 6. Zivilsenat des BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.7.1997 (VI ZR 184/96 = NJW 1998, 160) formuliert, der Erlaß eines Feststellungsurteils setze "lediglich" - aber immerhin "voraus, daß aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können".
  • OLG Celle, 08.11.2005 - 16 U 76/05

    BSE: Anordnung der Tötung der gesamten Rinderherde rechtmäßig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Die Unternehmen der "B-Gruppe" unterhalten eine Internethomepage ( www.... ), auf der sie u.a. umfangreiche Veröffentlichungen über das gescheiterte "X-Geschäft" der Klägerin eingestellt haben und die z.T. bereits Gegenstand anderer Rechtsstreite vor dem Senat gewesen sind (16 U 198/04; 16 U 201/04; 16 W 34/04; 16 U 76/05).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 9 O 107/03

    Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist rechtswirksam

  • OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04

    Wiedergabe einer Presseerklärung mit dem Zusatz: "Kommentar: Lügen haben kurze

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht