Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14   

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https://dejure.org/2015,1262
OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14 (https://dejure.org/2015,1262)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2015 - 16 U 56/14 (https://dejure.org/2015,1262)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 16 U 56/14 (https://dejure.org/2015,1262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zum Berechnungsdurchgriff im Vertragskonzern bei Anpassung der Betriebsrenten im Rahmen des § 16 BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung der Versorgungsbezüge; Zulässigkeit des Berechnungsdurchgriffs auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des herrschenden Unternehmens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Berechnungsdurchgriff im Vertragskonzern bei der Betriebsrentenanpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung der Versorgungsbezüge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsrentenanpassung im Konzern: Kein Berechnungsdurchgriff auf die Konzernmutter bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 846
  • DB 2015, 1415
  • NZG 2015, 829
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Eine solche ergänzende Auslegung des § 16 BetrAVG dahingehend, dass bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages ohne weitere Voraussetzung auf die Ertragslage der herrschenden Gesellschaft abzustellen ist, steht auch nicht im Einklang mit der Entwicklung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht im sog. qualifizierten faktischen Konzern (BGH ... vom 16.07.2007 - II ZR 3/04; BAG vom 15.01.2013 - 3 AZR 638/10, Rn 35 zitiert nach juris)).

    Dieser als "Existenzvernichtungshaftung" bezeichneter Vorgang wird dabei als Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in § 826 BGB verortet (BGH - ... - vom 16.07.2007 - II ZR 3/04 Rz 17, 22, 23) und bedeutet eine erhebliche Verschärfung der Haftungsanforderungen.

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Das Bundesarbeitsgericht selbst hat sich weder in der Entscheidung aus dem Jahr 2009 noch in späteren Entscheidungen (BAG vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 zitiert nach juris; BAG vom 15.01.2013 - 3 AZR 638/10, Rn 31 und 33 zitiert nach juris; BAG vom 18.03.204 - 3 AZR 899/11, Rz 45 ff. zitiert nach juris; BAG vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 Rz 31 ff.)) bisher vertieft dogmatisch mit dieser Frage auseinandergesetzt, ob und aus welchen Erwägungen die Anforderungen für den Berechnungsdurchgriff im Vertragskonzern allein wegen des Bestehens eines Beherrschungsvertrages dahingehend erleichtert werden sollen, dass - über den Wortlaut des § 16 BetrAVG hinaus - bei der Anpassungsprüfung von Betriebsrenten ohne zusätzliche weitere Voraussetzung automatisch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist.

    Eine solche ergänzende Auslegung des § 16 BetrAVG dahingehend, dass bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages ohne weitere Voraussetzung auf die Ertragslage der herrschenden Gesellschaft abzustellen ist, steht auch nicht im Einklang mit der Entwicklung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht im sog. qualifizierten faktischen Konzern (BGH ... vom 16.07.2007 - II ZR 3/04; BAG vom 15.01.2013 - 3 AZR 638/10, Rn 35 zitiert nach juris)).

  • LAG Hessen, 26.02.2014 - 6 Sa 901/13

    Anpassung - Betriebsrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Hierbei beruft sie sich insbesondere auf die Entscheidung des Hessischen LAG vom 26. Februar 2014 (6 Sa 901/13, ...).

    (Hess LAG vom 19.11.200 - 8 Sa 1944/07; und vom 10.05.2011 - 6 Sa 1720/10; 1721/10; 1722/19 und vom 26.02.2014, 6 Sa 901/13, Rz 31 ff.; LAG Köln, vom 10.10.2013 - 6 Sa 841/11; offengelassen: LAG Düsseldorf vom 16.08.2012 - 13 Sa 1467/11.) Das hessische LAG hat dabei ausgeführt, dass die in Bezug genommen Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2009 nur als Fortsetzung der Rechtsprechung zur Ausstattungspflicht von Rentnergesellschaften bei Ausgliederung einzustufen sei.

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Nach dieser Rechtsprechung (BAG vom 4.10.1994, Az. 3 AZR 910/93; BAG v. 14.12.1993 - 3 AZR 519/93, zitiert nach juris Rz. 23 ff.) kann bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages i.S. des § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG auf die wirtschaftliche Lage einer ausreichend finanzkräftigen Muttergesellschaft zugunsten der Versorgungsempfänger abgestellt werden, wenn sich die in einem Konzern bestehenden typischen Gefahren tatsächlich nachteilig zu Lasten des beherrschten Unternehmen ausgewirkt haben.

    Ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen ist nach dieser Rechtsprechung dann zulässig, wenn der Versorgungsempfänger darlegt und beweist, dass eine verdichtete Konzernbindung zwischen herrschendem und Versorgungsschuldner besteht, weil entweder ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht oder ein Unternehmen die Geschäfte tatsächlich umfassend und nachhaltig führt (qualifiziert faktischer Konzern) und die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens keine angemessene Rücksicht genommen hat und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (BAG vom 4.10.1994, Az. 3 AZR 910/93; BAG v. 14.12.1993 - 3 AZR 519/93, zitiert nach juris Rz.23 ff.; BAG vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Nach dieser Rechtsprechung (BAG vom 4.10.1994, Az. 3 AZR 910/93; BAG v. 14.12.1993 - 3 AZR 519/93, zitiert nach juris Rz. 23 ff.) kann bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages i.S. des § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG auf die wirtschaftliche Lage einer ausreichend finanzkräftigen Muttergesellschaft zugunsten der Versorgungsempfänger abgestellt werden, wenn sich die in einem Konzern bestehenden typischen Gefahren tatsächlich nachteilig zu Lasten des beherrschten Unternehmen ausgewirkt haben.

    Ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen ist nach dieser Rechtsprechung dann zulässig, wenn der Versorgungsempfänger darlegt und beweist, dass eine verdichtete Konzernbindung zwischen herrschendem und Versorgungsschuldner besteht, weil entweder ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht oder ein Unternehmen die Geschäfte tatsächlich umfassend und nachhaltig führt (qualifiziert faktischer Konzern) und die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens keine angemessene Rücksicht genommen hat und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (BAG vom 4.10.1994, Az. 3 AZR 910/93; BAG v. 14.12.1993 - 3 AZR 519/93, zitiert nach juris Rz.23 ff.; BAG vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Entscheidend ist die künftige Belastbarkeit des Unternehmens in den nächsten drei Jahren nach dem Anpassungsstichtag (Höfer, Kommentar zum Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 15. Aufl. 2013, § 16 Rz 5291 mwN; BAG vom 18.02.3003 - 3 AZR 172/02).

    Ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen ist nach dieser Rechtsprechung dann zulässig, wenn der Versorgungsempfänger darlegt und beweist, dass eine verdichtete Konzernbindung zwischen herrschendem und Versorgungsschuldner besteht, weil entweder ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht oder ein Unternehmen die Geschäfte tatsächlich umfassend und nachhaltig führt (qualifiziert faktischer Konzern) und die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens keine angemessene Rücksicht genommen hat und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (BAG vom 4.10.1994, Az. 3 AZR 910/93; BAG v. 14.12.1993 - 3 AZR 519/93, zitiert nach juris Rz.23 ff.; BAG vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02).

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Hierzu hat er sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2009 (3 AZR 369/07) berufen.

    Der Kläger ist der Auffassung, das Landgericht habe rechtsfehlerhaft übersehen, dass das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung vom 26. Mai 2009 (3 AZR 369/07) seine Rechtsprechung zum Beherrschungsdurchgriff im Vertragskonzern geändert habe.

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    Das Bundesarbeitsgericht selbst hat sich weder in der Entscheidung aus dem Jahr 2009 noch in späteren Entscheidungen (BAG vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 zitiert nach juris; BAG vom 15.01.2013 - 3 AZR 638/10, Rn 31 und 33 zitiert nach juris; BAG vom 18.03.204 - 3 AZR 899/11, Rz 45 ff. zitiert nach juris; BAG vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 Rz 31 ff.)) bisher vertieft dogmatisch mit dieser Frage auseinandergesetzt, ob und aus welchen Erwägungen die Anforderungen für den Berechnungsdurchgriff im Vertragskonzern allein wegen des Bestehens eines Beherrschungsvertrages dahingehend erleichtert werden sollen, dass - über den Wortlaut des § 16 BetrAVG hinaus - bei der Anpassungsprüfung von Betriebsrenten ohne zusätzliche weitere Voraussetzung automatisch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist.

    Zur Begründung wird dabei allgemein nur auf das Erfordernis des Gleichlaufes von Zurechnung und Innenhaftung im Sinne einer Einstandspflicht/Haftung des anderen Konzernunternehmens gegenüber dem Konzernschuldner verwiesen, ohne dies näher zu erläutern (BAG vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08, Rn 32).

  • LAG Hessen, 11.05.2011 - 6 Sa 1720/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    (Hess LAG vom 19.11.200 - 8 Sa 1944/07; und vom 10.05.2011 - 6 Sa 1720/10; 1721/10; 1722/19 und vom 26.02.2014, 6 Sa 901/13, Rz 31 ff.; LAG Köln, vom 10.10.2013 - 6 Sa 841/11; offengelassen: LAG Düsseldorf vom 16.08.2012 - 13 Sa 1467/11.) Das hessische LAG hat dabei ausgeführt, dass die in Bezug genommen Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2009 nur als Fortsetzung der Rechtsprechung zur Ausstattungspflicht von Rentnergesellschaften bei Ausgliederung einzustufen sei.
  • LAG Köln, 10.10.2013 - 6 Sa 841/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 16 U 56/14
    (Hess LAG vom 19.11.200 - 8 Sa 1944/07; und vom 10.05.2011 - 6 Sa 1720/10; 1721/10; 1722/19 und vom 26.02.2014, 6 Sa 901/13, Rz 31 ff.; LAG Köln, vom 10.10.2013 - 6 Sa 841/11; offengelassen: LAG Düsseldorf vom 16.08.2012 - 13 Sa 1467/11.) Das hessische LAG hat dabei ausgeführt, dass die in Bezug genommen Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2009 nur als Fortsetzung der Rechtsprechung zur Ausstattungspflicht von Rentnergesellschaften bei Ausgliederung einzustufen sei.
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 899/11

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    Die Kritik im Schrifttum und in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt 26. Januar 2015 - 16 U 56/14 -) richtet sich im Wesentlichen dagegen, dass der Berechnungsdurchgriff zu einer gesellschaftsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Durchbrechung des Trennungsprinzips führe und unmittelbar aus der Verlustausgleichspflicht nach § 302 AktG nicht abgeleitet werden könne (vgl. nur Preu/Novara NZA 2011, 1263; Roth Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 55) .

    Für eine solche Vermutung fehlt es daher an einer gesetzlichen Grundlage (so auch OLG Frankfurt 26. Januar 2015 - 16 U 56/14 -; Rolfs/Heikel NZA 2014, 1161, 1163 f.) .

  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2015, 846) hat ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch auf Anpassung seiner Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 nach § 5 Abs. 4 des Versorgungsvertrages vom 20. Juli 1988 i.V.m. § 16 BetrAVG zu.
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