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   OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18   

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https://dejure.org/2018,45014
OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18 (https://dejure.org/2018,45014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2018 - 8 WF 22/18 (https://dejure.org/2018,45014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 8 WF 22/18 (https://dejure.org/2018,45014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 81; FamFG 86; FamFG 89
    Ordnungsmittel; Warnhinweis; Beschlussform; Vergleich, gerichtlich gebilligt; Vollstreckungstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 ; FamFG § 86 ; FamFG § 89
    Ordnungsmittel; Warnhinweis; Beschlussform; Vergleich; Vollstreckungstitel

  • rechtsportal.de

    FamFG § 81 ; FamFG § 86 ; FamFG § 89
    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Umgangsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18
    Fehlt es an einem solchen Hinweis, können Ordnungsmittel nicht festgesetzt werden (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 957).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18
    Mit der in den Vollstreckungstitel aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass der Verstoß gegen den Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann (BT-Drucks. 16/6308 S. 218; BGH FamRZ 2011, 1729).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14

    Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18
    Im Beschwerdeverfahren bemisst sich bei einer (sofortigen) Beschwerde des zur Zahlung eines Ordnungsgeldes Verpflichteten der Gebührenwert nach dem Interesse des Beschwerdeführers an der Aufhebung des Ordnungsgeldes, so dass dessen Höhe maßgeblich ist (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt vom 04.06.2014 - 5 WF 110/14, FamRZ 2014, 1956).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13

    Aufnahme eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung in einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18
    Um der Warnfunktion gerecht zu werden, müssen die Folgen der Zuwiderhandlung schriftlich niedergelegt werden; ein mündlicher Hinweis und die Aufnahme im Protokoll, dass ausführlich nach § 89 Abs. 2 FamFG belehrt worden sei, genügt nicht (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693; vgl. zur Warnfunktion und dem Formbedürfnis Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 28 f.).
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