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   OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2571
OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91 (https://dejure.org/1992,2571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.1992 - 8 U 184/91 (https://dejure.org/1992,2571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 8 U 184/91 (https://dejure.org/1992,2571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw; Zeichen einer Übermüdung; Einschlafen am Steuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 605 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 102
  • NZV 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Wiesbaden, 22.06.2015 - 1 Qs 61/15

    Fahrerlaubnisentzug bei Übermüdung

    Dies beruhe auf der in den berufenen Fachkreisen gesicherten Kenntnis, dass ein gesunder, bislang hellwacher Mensch nicht plötzlich von einer Müdigkeit überfallen wird (BGH, Beschl. v. 18.11.1969 - 4 StR 66/69; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.05.1992 - 8 U 184/91; BayOLG, Urt. v. 18.08.2003 - 1 St RR 67/03).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    [BGH, Beschluss vom 18. November 1969 - 4 StR 66/69 -, Leitsatz und Rn. 38; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 26. Mai 1992 - 8 U 184/91 - BayOLG, Urteil vom 18. August 2003 - 1 St RR 67/03 - LG Wiesbaden, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 1 Qs 61/15 -, Rn. 16; alle zitiert nach juris].
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    In diesem Zusammenhang schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Koblenz (aaO) an, wonach einem Einnicken am Steuer nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276; OLG Frankfurt NZV 1993, 32).
  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (r+s 1993, 290), auf die sich die Beklagte diesbezüglich stützt, gibt das auch nicht her; dort handelte es sich um eine Fahrt auf einer dem Fahrer unbekannten Strecke, sodass die "Monotonie" einer bekannten Strecke, die den häufigsten Grund für ein Einnicken bildet, nach Auffassung des Oberlandesgerichts ausschied.

  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02

    Zur Annahme grober Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung durch Einschlafen am

    Es könne auf Grund bestehender Erfahrungssätze als ausgeschlossen gelten, dass der Fahrer, bevor er während der Fahrt am Steuer einnicke, keine Anzeichen einer Übermüdung wahr genommen habe bzw. hätte wahrnehmen können (OLG Frankfurt/M, 8. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 102 f., 120).
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05

    Einnicken am Steuer

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62; vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).
  • LG Stendal, 04.12.2002 - 23 O 67/02

    Sekundenschlaf eines an Atemwegsproblemen leidenden Lkw-Fahrers L

    Denn es besteht ein Erfahrungssatz, dass ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeugs einschläft, stets deutliche Zeichen der Ermüdung (Prodromalerscheinungen) wahrnimmt oder wenigstens wahrnehmen kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 102f.; OLG Naumburg OLG-Report 2001, 28f.).
  • OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 212/95

    Grundlagen grober Fahrlässigkeit bei bloßem Einnicken am Steuer ohne besondere

  • LG Bochum, 20.06.2016 - 5 O 221/15
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