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   OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97   

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https://dejure.org/1998,34781
OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97 (https://dejure.org/1998,34781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.1998 - 5 U 25/97 (https://dejure.org/1998,34781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 5 U 25/97 (https://dejure.org/1998,34781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 9 AGBG, § 254 Abs 2 BGB, § 249 BGB, § 278 BGB
    Haftung des Flughafenbetreibers für die Beschädigung eines Flugzeugs beim Beladen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Flughafenbetreibers für die Beschädigung eines Flugzeugs beim Beladen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Deshalb fällt auch die Beeinträchtigung von Neben- und Schutzpflichten unter § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG, wenn die Freizeichnung die Rechtsposition des Vertragspartners wesentlich beeinträchtigt und die angemessene Risikoverteilung zwischen ihm und dem Verwender stört (BGH NJW 1985, 915, 916; BGH NJW 1988, 1785, 1786; Ulmer/ Brandner/Hensen, § 9 AGBG Rn. 144; Palandt-Heinrichs, § 9 AGBG Rn. 27).

    Darin liegt ein entscheidender Unterschied zu dem von der Beklagten herangezogenen "Werftfall" (BGH NJW 1988, 1785 ff.), bei dem es der an Bord gebliebenen Schiffsbesatzung möglich war, die Brenn- und Schweißarbeiten zu beaufsichtigen und mit Löscheinrichtungen sofort zur Stelle zu sein, der Kunde das Schadensrisiko also maßgeblich mitbeherrschen konnte.

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Vor allem darf sich der Klauselverwender - auch gegenüber einem Kaufmann - nicht formularmäßig von Pflichten freizeichnen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher vertraut und vertrauen darf (BGH NJW 1993, 335, 336).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Insbesondere zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion hatte der BGH auch schon vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes die Auffassung vertreten, dass das Gericht bei der ergänzenden Vertragsauslegung nicht die Aufgabe habe, eine Fassung zu finden, die einerseits dem Unternehmer möglichst günstig, andererseits gerade noch rechtlich zulässig ist (BGH NJW 1979, 158 m. w. N.; BGH NJW 1979, 2095), das Gericht vielmehr insbesondere auch die Interessen des Bestellers angemessen berücksichtigen muss (BGH NJW 1974, 551; BGH NJW 1982, 2309, 2310).
  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Denn von einer "Kardinalpflicht" zeichnet sich der Verwender nicht nur dann frei, wenn er deren Vornahme ausdrücklich in sein Belieben stellt, vielmehr besteht die Gefahr der Aushöhlung einer solchen Pflicht gerade auch dann, wenn der Verpflichtete ihre Vornahme bis zur Grenze grober Fahrlässigkeit sanktionslos außer Acht lassen kann (BGH NJW 1995, 335, 336; vgl. ferner Ulmer/Brandner/Hensen; § 9 AGBG Rn. 151).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Die Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG schlösse es nicht aus, wenn sich die Beklagte bei der Haftungsfreizeichnung auf eine Empfehlung der C beziehen könnte (vgl. BGH NJW 1983, 1322, 1323 f.).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Für die Kontrolle von Freizeichnungsklauseln, deren Maßstab im kaufmännischen Geschäftsverkehr kein grundsätzlich anderer als im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ist (Ulmer/Brandner/Hensen, § 9 AGBG Rn. 154), ist der Umstand, dass eine Klausel als "allgemein üblich" oder "branchenüblich" gilt, kein maßgeblicher Gesichtspunkt (Ulmer/Brandner/Hensen, § 9 AGBG Rn. 118; vgl. BGH NJW 1989, 582, 583).
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 137/83

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung - Verwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Es kann dahinstehen, in welchem Umfang der Umstand, dass sich der Kunde durch eigene Schadensvorsorge vor dem Risiko zu schützen vermag, Bedeutung erlangen kann (vgl. BGH NJW 1985, 914, 916).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 142/78

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Insbesondere zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion hatte der BGH auch schon vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes die Auffassung vertreten, dass das Gericht bei der ergänzenden Vertragsauslegung nicht die Aufgabe habe, eine Fassung zu finden, die einerseits dem Unternehmer möglichst günstig, andererseits gerade noch rechtlich zulässig ist (BGH NJW 1979, 158 m. w. N.; BGH NJW 1979, 2095), das Gericht vielmehr insbesondere auch die Interessen des Bestellers angemessen berücksichtigen muss (BGH NJW 1974, 551; BGH NJW 1982, 2309, 2310).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Ein derartiges gemeinsames Verständnis der Parteien von der Bedeutung einer Klausel geht jeder anderen Auslegung auch im Falle einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vor (BGH NJW 1991, 1604, 1606; Ulmer/Brandner/Hensen, 8. Aufl. 1997, § 5 AGBG Rn. 24).
  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 5 U 25/97
    Insbesondere zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion hatte der BGH auch schon vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes die Auffassung vertreten, dass das Gericht bei der ergänzenden Vertragsauslegung nicht die Aufgabe habe, eine Fassung zu finden, die einerseits dem Unternehmer möglichst günstig, andererseits gerade noch rechtlich zulässig ist (BGH NJW 1979, 158 m. w. N.; BGH NJW 1979, 2095), das Gericht vielmehr insbesondere auch die Interessen des Bestellers angemessen berücksichtigen muss (BGH NJW 1974, 551; BGH NJW 1982, 2309, 2310).
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