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   OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14   

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OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14 (https://dejure.org/2015,13361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2015 - 11 U 18/14 (https://dejure.org/2015,13361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 11 U 18/14 (https://dejure.org/2015,13361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bedienungsanleitungen können nach dem Urheberrecht geschützt sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz für Bedienungsanleitung

  • online-und-recht.de

    Unberechtigte Schutzrechtsrverwarnung löst nicht immer Schadensersatzanspruch aus

  • kanzlei.biz

    Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

  • debier datenbank

    Urheberschutz für Bedienungsanleitung

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 17 Abs. 2, 72, 97a UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion von Einwendungen bei Erhebung der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberschutz für eine Bedienungsanleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrecht: Urheberrechtlicher Schutz von Bedienungsanleitungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnung: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nicht jede unberechtigte Abmahnung wegen einer Schutzrechtsverletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus - Zum urheberrechtlichen Schutz von Bedienungsanleitungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit von Bedienungsanleitungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Bedienungsanleitung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Bedienungsanleitung möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch Bedienungsanleitungen können urheberrechtlich geschützt sein

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Haben Sie die Nutzungsrechte an der Bedienungsanleitung zu Ihren Waren?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Bedienungsanleitungen können dem Schutz des Urheberrechts unterfallen

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bedienungsanleitungen können im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Bedienungsanleitung unter Umständen urheberrechtlich geschützt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberschutz für eine Bedienungsanleitung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Bedienungsanleitungen können dem Urheberrechtsschutz unterfallen

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Regelmäßig kein Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung des Herstellers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1025
  • ZUM 2015, 813
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Allerdings kann die unbegründete Verwarnung, mit der vorliegend nicht lediglich wettbewerbsrechtliche, sondern auch markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht wurden, ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten (grundlegend BGH, NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; kritisch hierzu für die Herstellerverwarnung Ohly/Sosnitza/Ohly, UWG, 6. Auflage, § 4 Rn. 10/38).

    Denn der abgemahnte Abnehmer, der auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, ist erfahrungsgemäß leichter geneigt, sich der Verwarnung zu beugen und auf diese Weise den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Weg zu gehen (BGH, NJW 2005, 3141, 3142, 3144; Ahrens/Achilles, Der Wettbewerbsprozess, 7. Auflage, Kap. 4 Rn. 19ff.).

    Zwar ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der fahrlässig zu Unrecht ein Ausschließlichkeitsrecht geltend macht und damit schuldhaft unberechtigterweise mit einschneidenden Rechtsfolgen droht, die das Gesetz zu Gunsten des Inhabers eines solchen vorsieht, "näher dran" ist als derjenige, der - und sei es gleichfalls fahrlässig - nicht erkannt hat, dass das Ausschließlichkeitsrecht zu Unrecht geltend gemacht worden ist (BGH, NJW 2005, 3141, 3144).

    Im Rahmen der hier vorliegenden Herstellerverwarnung ist der Verwarnte gehalten, einer als unberechtigt einzuschätzenden Verwarnung gegenüber nicht voreilig nachzugeben (Müko-Wagner, BGB, 6. Auflage, § 823 Rn. 265; vgl. auch BGH, NJW 2005, 3141, 3144 zur Möglichkeit der Berücksichtigung im Rahmen des Mitverschuldens).

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 133/02

    Atlanta

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (BGH GRUR 2005, 505, 506) hat weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt, dass das Verbreitungsrecht des Klägers an der Bedienungsanleitung, die Gegenstand des Testkaufs war, gemäß § 17 Abs. 2 UrhG erschöpft wäre.

    Zudem ist der beweisbelastete Beklagte (BGH GRUR 2005, 505, 506) insoweit beweisfällig geblieben.

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II Rn. 23f.; BGH, GRUR 2009, 878 - Fräsautomat Rn. 17; vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2013, 507; Müko-Wagner, BGB, 6. Auflage, § 823 Rn. 264f., der eine Interessenabwägung allerdings erst im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung für erforderlich hält; Ohly, aaO, § 4 Rn. 10/38; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014 - I 15 U 49/14 Rn. 136).

    Der Vertrieb der Hebebühnen schlechthin auch über den beanstandeten Vertriebsweg über Ebay, die verwendete Ausstattung oder andere Werbemaßnahmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014 - I 15 U 49/14 Rn. 136) wurden durch die Abmahnung nicht betroffen, so dass die Interessen des Beklagten durch die unberechtigte Abmahnung nicht so schwerwiegend beeinträchtigt wurden, wie in Fällen, in denen es um die Einstellung von Produktion oder Vertrieb schlechthin geht.

  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 401/02

    Mehrfache Aufrechung mit einer Forderung in verschiedenen Prozessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Der Kläger war daher nicht gehindert, mit seiner Gegenforderung gegen einen anderen Klageanspruch in einem anderen Verfahren aufzurechnen (BGH, Urteil vom 8.1.2004 - III ZR 401/02-, juris).

    Wegen der sich aus § 322 Abs. 2 ZPO ergebenden Gefahr entgegenstehender Entscheidungen, müsste (lediglich) in dem Verfahren, in dem die Aufrechnung mit der gleichen Forderung später erklärt wird, der Prozess bis zur Erledigung des ersten Verfahrens ausgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8.1.2004 - III ZR 401/02-, juris).

  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger gleichwohl begründeten Anlass gehabt hätte, dessen Urteil anzuzweifeln (vgl. BGH, GRUR 1976, 715), sind nicht ersichtlich oder vom Beklagten dargetan.
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Ob die Erstattung der Kosten für die Hinterlegung von Schutzschriften generell aufgrund eines materiell rechtlichen Anspruchs verlangt werden kann, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1575, 1577).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II Rn. 23f.; BGH, GRUR 2009, 878 - Fräsautomat Rn. 17; vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2013, 507; Müko-Wagner, BGB, 6. Auflage, § 823 Rn. 264f., der eine Interessenabwägung allerdings erst im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung für erforderlich hält; Ohly, aaO, § 4 Rn. 10/38; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014 - I 15 U 49/14 Rn. 136).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11

    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II Rn. 23f.; BGH, GRUR 2009, 878 - Fräsautomat Rn. 17; vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2013, 507; Müko-Wagner, BGB, 6. Auflage, § 823 Rn. 264f., der eine Interessenabwägung allerdings erst im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung für erforderlich hält; Ohly, aaO, § 4 Rn. 10/38; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014 - I 15 U 49/14 Rn. 136).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11

    Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    Für diesen Hilfsanspruch ist der Gegenstandswert des Hauptanspruchs gemäß § 23 RVG iVm § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG angemessen zu erhöhen, wobei eine Erhöhung um 10%, mithin EUR 3000,-, angemessen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12.9.2013 - I ZR 58/11, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.2013 - 6 U 218/13 Rn. 5, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
    bb) Aus dem Gesamtgegenstandswert der Abmahnung von EUR 96.000,- hätte der Kläger, wäre seine Abmahnung vollumfänglich berechtigt gewesen, (lediglich) ein Anspruch auf Erstattung einer 1, 3 Geschäftsgebühr zugestanden (BGH, MMR 2014, 405 Rn. 22 ff. d.A.), mithin EUR 1760, 20.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2002 - 6 W 143/02

    Streitwertfestsetzung für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • OLG Frankfurt, 11.12.2013 - 6 U 218/13

    Streitwertbemessung bei eventueller Anspruchshäufung

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06

    Fräsautomat

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79

    Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale -

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Im Fall einer Herstellerverwarnung gelten bei der Prüfung der Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs keine besonderen Anforderungen (OLG Frankfurt, WRP 2015, 1004).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Der abgemahnte Abnehmer, der auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, ist erfahrungsgemäß leichter geneigt, sich der Verwarnung zu beugen und auf diese Weise einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen (OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.2015 - 11 U 18/14, Rn. 40, juris; BGH GRUR 1974, 290 [BGH 11.12.1973 - X ZR 14/70] - Maschenfester Strumpf, Rn. 46, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Zwar ist der Vorwurf bei der Herstellerverwarnung in der Regel nicht schon deshalb begründet, weil ein Gericht später zu Lasten des Schutzrechtsinhabers entschieden hat, also den Bestand des Rechts verneint, seinen Umfang eng gefasst oder eine Verletzung abgelehnt hat (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 26.5.2015 - 11 U 18/14, BeckRS 2015, 10631).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    An Fahrlässigkeit fehlt es daher regelmäßig, wenn sich der Kennzeicheninhaber auf den Rat seines fach- und sachkundigen Beraters, z.B. eines mit dem Markenrecht vertrauten Rechtsanwalts verlassen hat, nachdem dieser den Fall eingehend untersucht, das vermeintlich verletzte Schutzrecht für schutzfähig gehalten und die Verletzung angenommen hat und der Markeninhaber keinen begründeten Anlass hatte, die Einschätzung seines Rechtsanwaltes anzuzweifeln (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Auflage 2018, § 14 Rn. 788 m.w.N; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.05.2015 - 11 U 18/14, zitiert nach juris, dort Rn. 42).
  • LG Düsseldorf, 06.07.2023 - 38 O 161/22
    Unter diesen Gegebenheiten kann ein Verschulden der Beklagten an der unberechtigten Abmahnung nicht bejaht werden (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26. Mai 2015 - 11 U 18/14, GRUR-RS 2015, 10631 [unter II 2 a]).
  • KG, 18.10.2016 - 5 W 210/16

    Berserker - Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Unterbindung markenrechtlicher

    Eine solche Situation besteht indes nicht, wenn der Hersteller selbst (oder ein Abnehmer) Rechtsschutz wegen einer ihm gegenüber ausgesprochenen Abmahnung begehrt (vgl. Bacher in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 41. Kap Rn 79; Schwippert, ebenda, 51. Kap Rn 55; Ingerl /Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., Vor §§ 14 - 19d, Rn 412; OLG Frankfurt MDR 2015, 1025, Tz 38 ff in juris, das die unterschiedliche Interessenlage bei der Abnehmerverwarnung einerseits und der Herstellerverwarnung andererseits (erst) bei der Rechtswidrigkeit des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb berücksichtigt).
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