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   OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02   

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OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02 (https://dejure.org/2008,70724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2008 - 27 U 3/02 (https://dejure.org/2008,70724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 27 U 3/02 (https://dejure.org/2008,70724)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Bonn, 03.03.1997 - 9 O 590/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Zu den Maschinen zählten vier Maschinen der Firma I1, um die zwischen den Eheleuten A. und der Firma I1 ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Darmstadt (9 O 590/96) geführt wurde.

    festzustellen, dass die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner die Eheleute 1 und 2 A freizustellen haben von den Kosten des Verfahrens der Firma I1 ./. Eheleute A vor dem Landgericht Darmstadt - Az.: 9 O 590/96.

    festzustellen, dass die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner die Eheleute 1 und 2 A freizustellen haben von den Kosten des Verfahrens der Firma I1 ./. Eheleute A vor dem Landgericht Darmstadt - Az.: 9 O 590/96.

    festzustellen, dass die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner die Eheleute 1 und 2 A freizustellen haben von den Kosten des Verfahrens der Firma I1 ./. Eheleute A vor dem Landgericht Darmstadt (Az.: 9 O 590/96),.

    von den Kosten des Verfahrens der Fa. I1 gegen Eheleute A vor dem Landgericht Darmstadt - 9 O 590/96 (Ziff. 8 der Berufungsanträge);.

    Diese und die raten hierfür waren Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der Fa. I1 (LG Darmstadt 9 O 590/96).

    Die Parteien haben sich sodann am 07.10.1998 vor dem Landgericht Darmstadt (9 O 590/96) verglichen.

  • BGH, 17.09.1987 - IX ZR 156/86

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Zwar kommt die persönliche Haftung des Konkursverwalters neben der vertraglichen Haftung der Masse unter besonderen Voraussetzungen in Betracht, nämlich dann, "wenn er eigene Pflichten ausdrücklich übernommen hat und insoweit einen Vertrauenstatbestand, an dem er sich festhalten lassen muss, geschaffen oder wenn er eine unerlaubte Handlung (§ 823 ff. BGB) begangen hat" (BGH ZiP 1987, 1398, 1399).
  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Soweit der Kläger Schadensersatzforderungen darauf stützt, dass die Beklagte zu 1) als Hausbank und Hauptgläubigerin faktisch die Leitungsmacht über die 1 A GmbH ausgeübt habe und soweit er damit im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag vom ...1994 zwischen den Eheleuten A. als alleinige Gesellschafter der 1 A GmbH einerseits und der F GmbH in Gründung andererseits und im Zusammenhang mit den diesem Vertrag vorausgehenden Vorgängen sowohl auf Sittenwidrigkeit des Vertrags, mit dem die Beklagte zu 1) dem Vorbringen des Klägers zufolge die vollständige Herrschaft über die 1 A GmbH gewonnen habe, als auch auf die zum qualifizierten faktischen Konzern entsprechend §§ 302, 303 AktG entwickelten Grundsätze abstellt (BGHZ 115, 187, 193 f. sowie Bd. 122, 123, 130 f.) teilt der Senat die Ausführungen des Landgerichts hierzu im angefochtenen Urteil auf Seite 36 f.
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Denn abgesehen davon, dass sich aus den Behauptungen des Klägers nicht ergibt, dass die Beklagte zu 1), deren Bemühungen um die Einbringlichkeit ihrer Darlehensforderungen noch keinen Haftungstatbestand gegenüber den Eheleuten A. begründete, die Stellung eines die 1 A GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters inne hatte und in dieser Funktion die Leitungsmacht ohne angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft ausgeübt hat (vgl. BGHZ 122, 123, 130), muss den Eheleuten A. vorgehalten werden, dass sie zwar gegen die Bestellung von Herrn 1P als Geschäftsführer protestiert haben, dies aber dann doch nicht nur hingenommen, sondern sogar mit an die Beklagte zu 1) gerichteten Schreiben vom 31.10.1994, also nach Abschluss des Treuhandvertrags, die gegen die F GmbH, gegen Rechtsanwalt RA2, gegen den Notar Dr. N4 und gegen Herrn 1P erhobenen Vorwürfe zurückgenommen haben.
  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    394 Soweit der Kläger Nutzungsentschädigung für das Fabrikgelände (monatlich 51.274,80 DM) für die Zeit ab Konkurseröffnung (01.03.1995) bis zu der aufgrund der angeordneten Zwangsverwaltung am 16.11.1995 durch den Zwangsverwalter erfolgten Inbesitznahme verlangt, scheitert der Anspruch an den von der Rechtsprechung zu § 32a GmbHG entwickelten und vom Senat vorliegend für anwendungsgeboten gehaltenen Grundsätze der kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, wonach Gesellschafter einer überschuldeten Gesellschaft eine Entschädigung für die Gebrauchsüberlassung von Betriebsgrundstücken nicht verlangen können, wenn in dieser Situation auch ein außenstehender Dritter, was vorliegend angenommen werden kann, das Wirtschaftsgut überlassen hätte (BGH NJW 1993, 2179 ff.; BGHZ 127, 17 ff.).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    394 Soweit der Kläger Nutzungsentschädigung für das Fabrikgelände (monatlich 51.274,80 DM) für die Zeit ab Konkurseröffnung (01.03.1995) bis zu der aufgrund der angeordneten Zwangsverwaltung am 16.11.1995 durch den Zwangsverwalter erfolgten Inbesitznahme verlangt, scheitert der Anspruch an den von der Rechtsprechung zu § 32a GmbHG entwickelten und vom Senat vorliegend für anwendungsgeboten gehaltenen Grundsätze der kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, wonach Gesellschafter einer überschuldeten Gesellschaft eine Entschädigung für die Gebrauchsüberlassung von Betriebsgrundstücken nicht verlangen können, wenn in dieser Situation auch ein außenstehender Dritter, was vorliegend angenommen werden kann, das Wirtschaftsgut überlassen hätte (BGH NJW 1993, 2179 ff.; BGHZ 127, 17 ff.).
  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    202 Sittenwidrigkeit kommt danach in Betracht, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffallendes Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird (BGH NJW 1998, 2047).
  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 6/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Verpächters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Es ist anerkannt, dass die kurze Verjährungsfrist auch für konkurrierende deliktsrechtliche Ansprüche gilt, mit Ausnahme solcher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (BGH NJW 2001, S. 2253).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Immobiliarkredite unterscheiden sich von anderen Krediten im wesentlichen dadurch, dass sie durch Grundpfandrechte abgesichert sind und dass der Zins niedriger liegt als bei sonstigen Krediten, wobei der vereinbarte Zins auch höher sein kann, wenn die bankübliche Beleihungsgrenze überschritten ist, ohne dass der Vertrag seine Natur als Immobiliarkredit verliert (BGH NJW 2003, S. 2093).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1967 - 11 U 63/66
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02
    Soweit sich der Kläger auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 18.01.1997 NJW 1967, 1043) beruft, wonach die im Rahmen einer Sanierung vom Schuldner eingegangene Unterwerfung unter eine Treuhandschaft sittenwidrig ist, wenn der an seine Stelle tretende Treuhänder dem Gläubiger gegenüber ohne wirtschaftliche Selbständigkeit und Freiheit ist, kann diese Entscheidung vorliegend nicht herangezogen werden, weil aufgrund des Vorbringens des Klägers nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Sanierer RA2 und 1P von der Beklagten zu 1) abhängig und deshalb ihr gegenüber ohne Selbständigkeit und Freiheit waren.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche eines Nachfolgestaats eines

  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 60/07

    Streitwert bei Parteiänderung in der Berufungsinstanz

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