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   OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10 (Kart)   

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https://dejure.org/2010,13230
OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10 (Kart) (https://dejure.org/2010,13230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2010 - 11 U 29/10 (Kart) (https://dejure.org/2010,13230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 11 U 29/10 (Kart) (https://dejure.org/2010,13230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20; BGB § 12
    Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Vergabe von Internetadressen unter der top-level-Domain "de"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kurzdomains - DENIC gewinnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Ein solcher Anspruch kommt nur unter dem Gesichtspunkt einer Störerhaftung der Verfügungsbeklagten in Betracht, denn durch das Registrieren und Verwalten eines Domain-Namens verletzt die Verfügungsbeklagte selbst weder unmittelbar noch mittelbar Namens- oder Kennzeichenrechte der Verfügungsklägerin (BGH, Urteil v. 17.5.2001 - I ZR 251/99 - ambiente.de, GRUR 2001, 1038, 1039; GRUR 2004, 619 - Kurt-biedenkopf.de).

    Wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen (BGH, Urteil v. 17.5.2001 - I ZR 251/99 - ambiente.de, GRUR 2001, 1038, 1040 m.w.N.).

    Dies ist für den Bereich des Markenrechts nur dann zu bejahen, wenn der Domainname mit einer berühmten Marke identisch ist, die über eine überragende Verkehrsgeltung auch in allgemeinen Verkehrskreisen verfügt (BGH, Urteil v. 17.5.2001 - I ZR 251/99 - ambiente.de, GRUR 2001, 1038, 1041).

    Eine Verpflichtung der Verfügungsbeklagten, eine Karenzzeit einzuführen und zunächst vorrangige Ansprüche zu bedienen, besteht aus kartellrechtlicher Sicht nicht, zumal die Verfügungsbeklagte - wie ausgeführt - allenfalls eine eingeschränkte Prüfungspflicht trifft und die Registrierung von Domains nicht mit der vorgeschalteten Prüfung kennzeichenrechtlicher Ansprüche belastet werden kann (BGH, Urteil v. 17.5.2001 - I ZR 251/99 - ambiente.de, GRUR 2001, 1038).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09

    Registrierung einer einstelligen Domain

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).

    Die Entscheidung der Verfügungsbeklagten, zu einem bestimmten Stichtag Registrierungsanträge für ein- und zweistellige Domains nach dem Prioritätsprinzip "First come, first served" zuzulassen, stellt eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein (vgl. Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris).

    Die Überlegung, einen möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreit durch freiwillige Registrierung zu beenden, stellt eine sachliche Rechtfertigung dar, die Domain noch vor dem Startschuss zu registrieren (Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris; ebenso Landgericht München I, Urteil vom 10.2.2010 - 37 O 19801/09, Anlage AG 34).

  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 3 O 483/09

    Hr.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 04.03.2010 (Az.: 2-03 O 483/09) abgeändert.

    Die einstweilige Verfügung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.10.2010 (Az.: 2-03 O 483/09) wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 04.03.2010 sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.10.2010, Az.: 2-03 O 483/09 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zurückzuweisen.

  • LG München I, 10.02.2010 - 37 O 19801/09

    Bayerischer Rundfunk unterliegt DENIC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Die Überlegung, einen möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreit durch freiwillige Registrierung zu beenden, stellt eine sachliche Rechtfertigung dar, die Domain noch vor dem Startschuss zu registrieren (Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris; ebenso Landgericht München I, Urteil vom 10.2.2010 - 37 O 19801/09, Anlage AG 34).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Denn im Hinblick auf die Fülle von möglichen Konfliktfällen muss es im Allgemeinen mit einer einfach zu handhabenden Grundregel sein Bewenden haben (BGH, GRUR 2002, 622 - shell.de).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 239/09

    Regierung-oberbayern.de - Störerhaftung der DENIC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Diese vom BGH aufgestellten Grundsätze dürfen nicht aufgeweicht werden (OLG Frankfurt, Urteil v. 17.6.2010, 16 U 239/09).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Ein solcher Anspruch kommt nur unter dem Gesichtspunkt einer Störerhaftung der Verfügungsbeklagten in Betracht, denn durch das Registrieren und Verwalten eines Domain-Namens verletzt die Verfügungsbeklagte selbst weder unmittelbar noch mittelbar Namens- oder Kennzeichenrechte der Verfügungsklägerin (BGH, Urteil v. 17.5.2001 - I ZR 251/99 - ambiente.de, GRUR 2001, 1038, 1039; GRUR 2004, 619 - Kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10
    Um die Voraussetzung eines berühmten Kennzeichens zu erfüllen, muss es sich indes um ein Kennzeichen handeln, dass über eine weit überragende Verkehrsgeltung verfügt, was nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung einen Durchsetzungsgrad von wenigstens 80 % voraussetzt und obendrein über eine einmalige, nicht durch (auch branchenfremde) Drittzeichen geschwächte Kennzeichnungs- und Werbekraft verfügt [BGH, GRUR 1991, 863 (865) - Avon vgl. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 788].
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