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OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vergütung des Nachlasspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 397/12
Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17
Da kein schutzwürdiges Interesse des Erben besteht, dass der Nachlasspfleger Leistungen zu einem besonders günstigen Stundensatz erbringt, ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt eine kostendeckende Vergütung erhält (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 11 m.w.N.).Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein Ballungsraum betroffen ist, in dem ein Rechtsanwalt höhere Kosten für den Betrieb seines Büros (Miete, Löhne) aufwenden muss (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 13).
Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ; Beschluss v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15).
Von einer einfachen Pflegschaft kann man nur ausnahmsweise ausgehen, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann, z.B. weil im Zuge der Nachlasssicherung durch den Pfleger ein Testament aufgefunden wurde (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.).
- BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
Vergütung des Nachlasspflegers
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17
Dabei ist bei der Beurteilung der Mittellosigkeit allein auf den Aktivnachlass abzustellen (BayObLG v. 08.02.2000, Az. 1Z BR 150/99, juris;… MünchKomm/Leipold a.a.O. m.w.N.). - OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 8 W 110/17
Nachlasspflegschaft: Vergütung des Nachlasspflegers bei überschuldetem Nachlass
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17
Soweit das derzeit noch vorhandene Nachlassvermögen zur Befriedigung dieser Vergütung nicht ausreicht, kann der Beteiligte zu 2) eine ergänzende Festsetzung gegen die Staatskasse verlangen, insoweit allerdings lediglich zu den Stundensätzen für mittellose Nachlässe gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VBVG (…vgl. OLG Karlsruhe v. 31.10.2014, Az. 14 Wx 56/13, juris Rn. 28; OLG Stuttgart v. 29.05.2017, Az. 8 W 110/17, juris).
- OLG Frankfurt, 24.04.2015 - 21 W 45/15
Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei mittelschwerer Pflegschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17
Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ; Beschluss v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15). - OLG Karlsruhe, 31.10.2014 - 14 Wx 56/13
Nachlasspflegschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17
Soweit das derzeit noch vorhandene Nachlassvermögen zur Befriedigung dieser Vergütung nicht ausreicht, kann der Beteiligte zu 2) eine ergänzende Festsetzung gegen die Staatskasse verlangen, insoweit allerdings lediglich zu den Stundensätzen für mittellose Nachlässe gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VBVG (vgl. OLG Karlsruhe v. 31.10.2014, Az. 14 Wx 56/13, juris Rn. 28; OLG Stuttgart v. 29.05.2017, Az. 8 W 110/17, juris). - OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17
Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ; Beschluss v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15).
- OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20
Höhe der Nachlasspflegervergütung
Von einer einfachen Pflegschaft kann man nur ausnahmsweise ausgehen, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann, etwa weil im Zuge der Nachlasssicherung durch den Pfleger ein Testament aufgefunden wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 26.10.2017 - 21 W 104/17 m.w.N., unveröffentlicht).Handelt es sich um den Ausnahmefall einer Nachlasspflegschaft einfachen Schwierigkeitsgrads, hält der Senat für den Ballungsraum Frankfurt am Main einen Stundensatz in Höhe von 70, 00 ? für angemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.10.2017 - 21 W 104/17 ).
- OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18
Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft
Von einer einfachen Pflegschaft kann man nur ausnahmsweise ausgehen, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann, etwa weil im Zuge der Nachlasssicherung durch den Pfleger ein Testament aufgefunden wurde (vgl. Senat vom 26.10.2017, Az. 21 W 104/17 m.w.N.).Handelt es sich um den Ausnahmefall einer Nachlasspflegschaft einfachen Schwierigkeitsgrads, hält der Senat für den Ballungsraum Frankfurt am Main bei Bestellung eines Rechtsanwalts zum Nachlasspfleger einen Stundensatz in Höhe von 70 ? für angemessen (vgl. Senat vom 26.10.2017, Az. 21 W 104/17 ).
- OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18
Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft
Von einer einfachen Pflegschaft kann man nur ausnahmsweise ausgehen, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann, etwa weil im Zuge der Nachlasssicherung durch den Pfleger ein Testament aufgefunden wurde (vgl. Senat vom 26.10.2017, 21 W 104/17 m.w.N.).bb) Handelt es sich um den Ausnahmefall einer Nachlasspflegschaft einfachen Schwierigkeitsgrads, hält der Senat für den Ballungsraum Frankfurt am Main einen Stundensatz in Höhe von 70 ? für angemessen (vgl. Senat vom 26.10.2017, 21 W 104/17 ).