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   OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20   

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https://dejure.org/2021,68141
OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20 (https://dejure.org/2021,68141)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2021 - 21 U 53/20 (https://dejure.org/2021,68141)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 21 U 53/20 (https://dejure.org/2021,68141)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Geht es um die Einstufung der Tätigkeit einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Verbraucherin oder Unternehmerin nach §§ 13, 14 BGB, liegt das für die Unternehmereigenschaft zentrale Kriterium dabei darin, ob der objektive Umfang der mit der Vermögensverwaltung verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb etwa im Sinne der Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2020 - XI ZR 416/18, BKR 2020, 471, juris Rn. 12).

    Hingegen kann bei allein langfristig in Aussicht genommener Vermietung auch bei hohem Investitionsbedarf noch eine allein nicht gewerbliche Vermögensverwaltung in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2020 - XI ZR 461/18, BKR 2020, 471, juris Rn. 14).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Als Verbraucherin ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ein in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB tätiger Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen anzusehen, sofern das in Frage stehende Rechtsgeschäft, hier der Abschluss des Vertragsverhältnisses mit der Klägerin, überwiegend weder einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit der Gesellschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 368; Palandt/Ellenberger, BGB, 2021, § 13 BGB Rn. 2).

    Letztlich maßgeblich ist eine umfassende Würdigung der Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. BGHZ 149, 80, Grüneberg, BKR 2021, 121, 122).

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Für eine von dem Auftraggeber auf wichtige Gründe nach § 648a BGB gestützte Kündigung ist deshalb anerkannt, dass eine solche Kündigung grundsätzlich als freie Kündigung nach § 648 Satz 1 BGB auszulegen ist, falls es an einer der Einzelvoraussetzungen der Kündigung nach § 648a BGB fehlt und diese daher als Kündigung aus wichtigem Grund ins Leere gehen würde (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 218/033, BGHZ 156, 82, juris, Rn. 24).

    Eine dazu abweichende Auslegung ist möglich, setzt aber besondere Anhaltspunkte voraus (vgl. BGHZ 156, 82, juris, Rn. 24 ff.).

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Zwar kann sich nicht auf den Schutz des § 13 BGB berufen, wer bei dem Rechtsgeschäft wahrheitswidrig als Unternehmer aufgetreten war (vgl. BGH NJW 2005, 1045).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Über die Zuordnung zum privaten oder unternehmerischen Bereich entscheidet dabei nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts, wobei in die Auslegung auch die Begleitumstände des Geschäftsabschlusses einzubeziehen sind (vgl. BGH NJW 2008, 435).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Jedenfalls war es nach dem werkvertraglichen Grundsatz der beiderseitigen Kooperationspflicht der Parteien (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1317, juris, Rn. 27 mwN) für diesen Fall seitens der Beklagten zu 1) geboten, die Klägerin zunächst zur Klarstellung aufzufordern, ob die von ihr vorgelegten Unterlagen dem Abschluss der Zielfindungsphase nach § 650p Abs. 2 BGB und der Erlangung einer Zustimmung der Beklagten zu 1) dienen sollten, bevor sie die von der Klägerin weder ausdrücklich als Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung gekennzeichneten noch mit einem Zustimmungsverlangen nach § 650p Abs. 2 BGB verbundenen Unterlagen zum Anlass für den Ausspruch einer auf § 648a i.V.m. § 650q Abs. 1 BGB gestützten Kündigung nehmen durfte.
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Ein zwingender Anhaltspunkt für die Erteilung eines unbedingten Klageauftrags, der allerdings einer Entstehung der Gebühr nach VV 2300 entgegen stehen würde (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20, juris, Rn. 6 ff.), ergibt sich insoweit ferner auch nicht daraus, dass die Bevollmächtigten der Klägerin in diesem Schreiben vom 31.10.2019 für den Fall einer ausbleibenden Befriedigung die gerichtliche Geltendmachung der Klageforderung in Aussicht gestellt hatten.
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Allein die Verwendung einer solchen unzulässigen Formularklausel hat noch nicht zur Folge, dass der Vertragspartner des Verwenders wegen eines dadurch möglicherweise erweckten Eindrucks, dass der Verwender die Nacherfüllung ohnedies unter Hinweis auf die in Frage stehende Vertragsklausel verweigern wird, von dem Erfordernis eines Abhilfe- oder Nacherfüllungsverlangens entbunden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VII ZR 215/10, NJW 2011, 3435).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Das gilt insbesondere, wenn die heute auch Privatpersonen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer EDV-mäßigen Buchführung berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 119, 252, juris, Rn. 15 a.E.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
    Einer Einstufung als Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB steht dabei auch nicht entgegen, dass die Gesellschaft nach außen am Rechtsverkehr teilnimmt und in diesem Umfang als teilrechtsfähige Gruppe anzusehen ist (vgl. BGH NJW 2001, 1056; Palandt/Ellenberger, aaO).
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 445/17

    Anspruch eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer

  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

  • BGH, 14.07.2011 - VII ZR 215/10

    Keine Baugenehmigung und fehlende Schriftform: Bauvertrag trotzdem wirksam?

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 243/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

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