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   OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21   

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https://dejure.org/2021,43899
OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21 (https://dejure.org/2021,43899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2021 - 6 UF 147/21 (https://dejure.org/2021,43899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 6 UF 147/21 (https://dejure.org/2021,43899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1696 Abs 1 BGB, § 1684 BGB
    Voraussetzungen des Wechselmodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1696 Abs 1 BGB ; § 1684 BGB
    Voraussetzungen des Wechselmodells

  • rechtsportal.de

    § 1696 Abs 1 BGB ; § 1684 BGB
    Beschwerde gegen die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells; Überschreiten einer Abänderungsschwelle; Abwägung der Kriterien des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21
    Ein paritätisches Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht (BGH FamRZ 2017, 532).

    Ein Konsens der Eltern über die Betreuung des Kindes im Wechselmodell ist gerade keine Voraussetzung für eine entsprechende Anordnung, weil der Wille des Elternteils und das Kindeswohl nicht notwendig übereinstimmen müssen (BGH, FamRZ 2017, 532).

  • OLG Brandenburg, 23.12.2016 - 10 UF 23/16

    Elterliche Sorge: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts; Ausdehnung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21
    Anpassungen an veränderte Umstände können demnach schon dann geboten sein, wenn dies dem Kindeswohl dient (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2016 - 10 UF 23/16 -, juris Rn. 105).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21
    Wesentlich abzustellen ist zudem auf den vom Kind geäußerten Willen, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist (BGH FamRZ 2020, 255).
  • KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17

    Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21
    Dementsprechend sollten beide Eltern hinreichende Erziehungskompetenzen aufweisen und erkannt haben, dass eine kontinuierliche und verlässliche Kindererziehung der elterlichen Kooperation und eines Grundkonsenses in wesentlichen Erziehungsfragen bedarf (KG Berlin, FamRZ 2018, 1324).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.1996 - 5 UF 44/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21
    Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass auch Umgangsregelungen eine "gewisse Bestandskraft" haben, die ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht durchbrochen werden darf (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.05.1996 - 5 UF 44/96 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2019 - 16 UF 4/19

    Umgangssache: Anordnung des paritätischen Wechselmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21
    Keine Voraussetzung für die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells ist hingegen, dass sich die Kindeseltern über die Wahl dieses Betreuungsmodells einig sind (OLG Stuttgart FamRZ 2020, 107).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 10 UF 43/21

    Antrag auf Aufhebung einer gemeinsamen elterlichen Sorge; Fehlende Grundlage für

    Sollte hingegen schon ein Umgangsbeschluss in der Hauptsache ergangen sein, würde es sich bei dem nun anhängig gemachten Umgangsverfahren entweder um ein Abänderungsverfahren gemäß § 1696 BGB (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2021 - 6 UF 147/21, FamRZ 2022, 362) oder um ein Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG handeln.
  • OLG Oldenburg, 14.01.2022 - 13 UF 79/21

    Umgangsrecht bei Änderung der Lebensumstände

    Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass auch Umgangsregelungen eine "gewisse Bestandskraft" haben, die ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht durchbrochen werden darf (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 6 UF 147/21 -, juris Rdnr. 12 m. w. N.).
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