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   OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11   

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OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11 (https://dejure.org/2014,7858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2014 - 20 W 548/11 (https://dejure.org/2014,7858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 20 W 548/11 (https://dejure.org/2014,7858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 107 HGB, § 143 Abs 2 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 12 Abs 1 HGB, § 168 BGB
    Handelsregister: Fortdauer einer Untervollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Vollmacht zur Anmeldung von Kommanditistenwechseln bei einer Publikums-KG nach Beendigung der bevollmächtigten Aktiengesellschaft aufgrund Vermögenslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Vollmacht zur Anmeldung von Kommanditistenwechseln bei einer Publikums-KG nach Beendigung der bevollmächtigten Aktiengesellschaft aufgrund Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fortdauer einer Untervollmacht zur Anmeldung von Kommanditistenwechseln bei einer Publikums-KG nach Eintragung des Erlöschens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1503
  • NZG 2014, 909
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
    Aber auch für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt bereits Vermögenslosigkeit der B AG vorgelegen haben sollte, ist der erkennende Senat mit den neueren Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung - der auch der BGH zuletzt beachtliche Gründe zugestanden hat (vgl. BGH, WM 1986, 145) - der Auffassung, dass der Löschung der betroffenen Kapitalgesellschaft aus dem Handelsregister für das Erlöschen einer Kapitalgesellschaft aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit maßgebliche Bedeutung beizumessen ist, sei es nun, was hier offen bleiben kann, dass dieser alleine bereits konstitutive Wirkung beizumessen ist, oder aber, dass im Sinne eines Doppeltatbestandes zur Vermögenslosigkeit die Löschung im Handelsregister hinzukommen muss (vgl. jeweils Nachweise bei Hüffer, AktG, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2013 - 20 W 494/11

    Handelsregister: Vollmacht des persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
    Bei der Anmeldung ist bei Beachtung der in § 12 Absatz 1 Satz 1 und 2 HGB bestimmten Form auch eine Vertretung zulässig (vgl. hierzu allgemein den Beschluss des erkennenden Senats vom 16.04.2013, Az. 20 W 494/11 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
    Die Entscheidungsbefugnis des Beschwerdegerichts ist insoweit darauf beschränkt, ob die in der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandungen berechtigt sind, und es ist nicht seine Sache, in für das Amtsgericht bindender Weise, darüber zu befinden, ob dem Antrag statt des beanstandeten noch andere Hindernisse entgegenstehen (BayObLG, Beschluss vom 25.01.1972, Az. 2 Z 69/71 in BayObLGZ 1972, 24 ff, 28; vgl. auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 29).
  • BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80

    Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
    Die somit erforderliche Auslegung der Hauptvollmacht hat sich daran zu orientieren, was ein Vollmachtgeber in der Situation der Kommanditisten der Gesellschaft bei Eintritt in die Gesellschaft vernünftigerweise gewollt hätte (vgl. hierzu Busche, in Münchener Kommentar, a.a.O., § 133, Rn. 63; so auch u.a. BGH, NJW 1981, 816).
  • OLG Frankfurt, 30.08.1993 - 20 W 336/93

    Beweiskraft eines nur für Grundbuchzwecke erteilten Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nur das in der angefochtenen Zwischenverfügung und der Nichtabhilfeentscheidung vom 30.11.2011 bezeichnete, nach Ansicht des Registergerichts noch nicht erledigte Hindernis - Vornahme der Anmeldung auch durch sämtliche übrigen Kommanditisten der Beschwerdeführerin, an der es bislang deswegen fehle, weil die Herrn E erteilte Untervollmacht mit Erlöschen der Hauptvollmacht der B AG aufgrund deren Löschung wegen Vermögenslosigkeit weggefallen sei -, nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30.08.1993, Az. 20 W 336/93, BayObLG, Beschluss vom 13.07.1983, Az. BReg 3 Z 122/83 in BayObLGZ 1983, 176 ff, 178).
  • BayObLG, 13.07.1983 - BReg. 3 Z 122/82

    Zur Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil und zum Nachweis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nur das in der angefochtenen Zwischenverfügung und der Nichtabhilfeentscheidung vom 30.11.2011 bezeichnete, nach Ansicht des Registergerichts noch nicht erledigte Hindernis - Vornahme der Anmeldung auch durch sämtliche übrigen Kommanditisten der Beschwerdeführerin, an der es bislang deswegen fehle, weil die Herrn E erteilte Untervollmacht mit Erlöschen der Hauptvollmacht der B AG aufgrund deren Löschung wegen Vermögenslosigkeit weggefallen sei -, nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30.08.1993, Az. 20 W 336/93, BayObLG, Beschluss vom 13.07.1983, Az. BReg 3 Z 122/83 in BayObLGZ 1983, 176 ff, 178).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    2014, § 167 Rn. 68; MüKo-BGB/Schramm, 6. Aufl. 2012, § 167 Rn. 103; Erman/Maier-Reimer, BGB, 15. Aufl. 2017, § 167 Rn. 64; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3565; Bous,  RNotZ 2004, 483, 484 ; KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29/17, FGPrax 2017, 98, 99; OLG München, Beschluss vom 29.05.2015 - 34 Wx 152/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2014 - 20 W 548/11, NJW-RR 2014, 1503-1507).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16

    Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Vielmehr geht es vorliegend um die Aufhebung einer dem Grunde nach konstitutiven, also rechtsbegründenden Löschungseintragung wegen Vermögenslosigkeit, da es nicht mehr dem überwiegenden heutigen Verständnis in Rechtsprechung und Literatur entspricht, dass alleine die Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft zu deren Erlöschen führt, sondern vielmehr zumindest auch die entsprechende Eintragung im Handelsregister hinzukommen muss (vgl. hierzu u.a. Senat, Beschluss vom 27.02.2014, Az. 20 W 548/11, zitiert nach juris; Senat, Beschlüsse vom 30.04.2015, a.a.O., und 14.01.2016, a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 18.03.2019 - 12 W 9/19

    Handelsregistersache: Erforderliche Zustimmung einer Ergänzungspflegers zur

    Es darf dagegen nicht in einer für das Amtsgericht bindenden Weise darüber befinden, ob dem Antrag auch noch weitere Eintragungshindernisse entgegenstehen (vgl. OLG Frankfurt, NZG 2014, 909, zit. aus juris RN 18, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12

    Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator

    Dabei ist es nach Ansicht des Senats unerheblich, welcher Auffassung man hinsichtlich der Frage folgt, welche Voraussetzungen für ein Erlöschen einer Gesellschaft vorliegen müssen, mithin, ob man insoweit alleine auf die Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft, auf die zusätzliche Eintragung des Erlöschens einer Gesellschaft im Handelsregister oder nur auf letzteren Umstand abstellen will, oder aber zusätzlich noch verlangt, dass ein Erlöschen keine offene Abwicklungsmaßnahme zulässt (vgl. allgemein zu dieser Frage u.a. Senat, Beschluss vom 27.02.2014, Az. 20 W 548/11 m.w.N., zitiert nach juris; Hüffer, AktG, 10. Aufl., 2012, § 262, Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung

    Diese Ansicht des OLG Hamm beruht im Übrigen möglicherweise auch noch auf einem Verständnis der Eintragung einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft im Handelsregister als lediglich deklaratorisch, was jedoch wohl nicht mehr dem überwiegenden heutigen Verständnis in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. hierzu u.a. Senat, Beschluss vom 27.02.2014, Az. 20 W 548/11, zitiert nach juris, Rn. 26 m.w.N.).
  • KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17

    Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der

    aa) Die Wirksamkeit der einmal erteilten Untervollmacht zur unmittelbaren Vertretung des Geschäftsherrn ist grundsätzlich nicht vom weiteren Fortbestand der Hauptvollmacht abhängig (OLG Frankfurt, NZG 2014, 909, 910; OLG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 34 Wx 152/15 - juris; Senat, a.a.O.; Beschluss vom 21. Dezember 1908 - 1 X 412/08 - KGJ 37 A 239, 242; Böttcher, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., Einl E, Rdn. 34; Reetz, in: Hügel, GBO, 3. Aufl., Vertretungsmacht, Rdn. 40; Schaub, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT VII, Rdn. 40; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 3565; Bous, RNotZ 2004, 483, 484).
  • KG, 14.02.2017 - 1 W 20/17

    Zeitlich unbegrenzte Untervollmacht trotz zeitlich begrenzter Vollmacht

    10 aa) Die Wirksamkeit der einmal erteilten Untervollmacht zur unmittelbaren Vertretung des Geschäftsherrn ist grundsätzlich nicht vom weiteren Fortbestand der Hauptvollmacht abhängig (OLG Frankfurt, NZG 2014, 909, 910; OLG München, Beschluss vom 29.5.2015, 34 Wx 152/15; Senat, a. a. O.; Beschluss vom 21.12.1908, 1 X 412/08, KGJ 37 A 239, 242; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rdnr. 34; Hügel/Reetz, GBO, 3. Aufl., Vertretungsmacht Rdnr. 40; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl., AT VII Rdnr. 40; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 3565; Bous, RNotZ 2004, 483, 484).
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